Bundesparteitag 2008.1/Satzungsänderungsantrag/dezentraler Parteitag
Ein Dezentraler Parteitag soll es uns ermöglichen, mehr Piraten an den wichtigen Diskussions- und Entscheidungsprozessen rund um einen Parteitag zu beteiligen. Dabei ist die Zeit- und Kostenersparnis einer der Hauptgründe. Im Rahmen der Vorbereitungen des Parteitags 2007 entstand in einer Diskussion die Idee hierzu. Hier sollen nun konkrete Vorstellungen und Regelungen erarbeitet werden, die schlussendlich als Antrag zur Änderung der Satzung in diesem Sinne eingereicht werden können.
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzliches
- Da die Satzung bisher keinerlei Regelung zu einem Dezentralen Parteitag vorsieht, ist es allgemeine Auffassung, dass es einer Satzungsänderung bedarf, um diese Möglichkeit wahrnehmen zu können.
- Eine Dezentralisierung ist von einer Virtualisierung zu unterscheiden. Eine Dezentralisierung meint eine Anzahl von Orten, an denen jeweils die Regelungen zum Parteitag gelten. Es ist notwendig, an einem dieser Orte physisch anwesend zu sein, um an dem Parteitag teilzunehmen.
- Eine mögliche Briefwahlregelung oder Delegation der eigenen Stimme bleibt davon grundsätzlich getrennt und muss eigens diskutiert und gegebenenfalls implementiert werden.
Ziele der Regelung
- Erhöhte Beteiligung von Piraten durch eine Erleichterung der Teilnahme (Kosten, Zeitinvestition etc)
- transparente und demokratische Entscheidungsfindung zur Zahl und Auswahl der Orte
- produktive, alle Piraten einschliessende Diskussionsführung
- transparente bzw sichergestellt geheime Wahlen bzw Abstimmungen
Umsetzung
Organisation
- zentrale Parteitagsleitung und jeweils Leitungen vor Ort (inkl. Kommunikationsmöglichkeit untereinander)
- Redezeitenvergabe, Feststellung der Gesamtergebnisse
- Fristen und Wahl der Anzahl bzw Auswahl der Tagungsorte
Technik
- Videokonferenz (verschlüsselt?)
Wortlaut der Regelung
Erster, unvollständiger (?) Entwurf von ]pdg[ - Kommentare und Kritik auf der Diskussionsseite sind sehr erwünscht.
§ X Dezentraler Parteitag
1) Anstatt eines Bundesparteitags nach den in dieser Satzung festgelegten Regularien ist es ebenfalls möglich, einen Dezentralen Bundesparteitag (DBPT) abzuhalten. Dies meint, die Versammlung zeitgleich und parallel an verschiedenen Orten abzuhalten. Sonstige Regularien und Formalia gelten nach den Bestimmungen zum Bundesparteitag.
2) Durch Initiativantrag einer Mehrheit der Landesverbände oder 10% der zum Zeitpunkt der Antragsstellung stimmberechtigten Piraten an den Vorstand der Partei kann dieser beauftragt werden, einen Dezentralen Bundesparteitag abzuhalten. Hierbei stehen die Antragsteller in besonderer Verantwortung, die Organisation logistisch, personell und finanziell mitzutragen.
3) Der Dezentrale Bundesparteitag hat an allen Orten die gesetzlichen und satzungsgarantierten Rechte jedes Piraten und darüber hinaus vor allem die gleichwertige Möglichkeit zur Information über den grundsätzlichen Ablauf und aktuelle Geschehnisse des Parteitags zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, hat an allen Orten die selbe Geschäfts- und Tagesordnung zu gelten. Kein Pirat darf somit durch die freie Wahl seines Teilnahmeortes strukturell benachteiligt werden.
4) Jede Versammlung von Piraten an einem Ort, der offiziell Teil des DBPT ist, gilt als eigenständige Vesammlung in sofern, als sie einen eigene Vesammlungsleitung und Wahlleitung benötigt, die sie selbst bestimmt. Die Teilnehmer aller Versammlungen entscheiden gemeinsam über eine Versammlungs- und Wahlleitung, die koordinativ die Gesamtleitung innehat.