Bundesparteitag/Orga/Akkreditierung

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Akkreditierung

Akkreditierungsplätze

Die Akkreditierung erfolgt zentral. Der Bundesverband verfügt über ein Akkreditierungssystem und eine Hardwareausstattung, die auch für größere Bundesparteitage ausreicht.

Die Daten werden normalerweise am Donnerstag vor dem Parteitag aus Sage ausgelesen und in das Akkreditierungssystem übertragen.

Leiter der Akkreditierung ist derzeit Lothar (Diskussion)

Akkreditierungsunterlagen

Traditionelles Verfahren ist, dass jeder Pirat ein Armbändchen mit eindeutiger Nummer bekommt. Dieselbe Nummer ist auf seiner Stimmkarte (bzw. seinen Stimmkarten), so dass liegengebliebene Stimmkarten eindeutig zugeordnet werden können.

Die Bändchen sind bei kontrollarmband.com erhältlich. Die Lieferzeit liegt bei etwa einer Woche.

Stimmkarten und Stimmzettel werden traditionell in der Bundesgeschäftsstelle gefertigt. Dabei werden Umschläge erstellt, welche die Stimmkarten und die Stimmzettel enthalten. Für die Stimmkarten gibt es in der BGS eine Software, die ein PDF mit durchnummerierten Stimmkarten erstellt.

Anforderung an die Lokation

Für die Akkreditierung wird ein Platz im Foyer benötigt, an dem man möglichst 8 Arbeitsplätze unterbringen kann. Die Arbeitsplätze müssen von Hinten und von der Seite vor Blicken geschützt sein (also möglichst keine Fensterleiste hinten, an der Seite kann man sich mit Kleiderständern und Flaggen behelfen). Nach hinten wird genug Platz benötigt, um eine Tischreihe für das Büro aufzustellen. Nach vorne muss genug Platz sein, damit sich die Mitglieder anstellen können.

Es wird ein Stromanschluss 16A (besser zwei getrennt abgesicherte Anschlüsse) und ein Netzwerkkabel für Internet benötigt (die Akkreditierung wird durch NAT vom restlichen BPT-Netz abgeschirmt, der Router dafür ist in der Akkreditierungs-Technik vorhanden)

Datenschutzhinweise

Folgender Text beinhaltet die Datenschutzhinweise nach DSGVO und sollte bei der Akkreditierung aushängen und in hinreichender Anzahl zum Mitnehmen ausliegen. Bei einem Parteitag, der gleichzeitig eine AV ist, muss zu den erhobenen Daten noch hinzugefügt werde: "akkreditiert für die Aufstellungsversammlung ja/nein".

Datenschutzhinweise Akkreditierung

Bei der Akkreditierung erheben wir folgende Daten von dir:

  • akkreditiert für den Bundesparteitag ja/nein
  • Person, die dich akkreditiert hat

Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Daten ist das berechtigte Interesse, den Parteitag rechtsgültig durchzuführen. Wir werden die Daten zwei Monate nach dem Parteitag löschen. Falls in dieser Zeit eine Klage in Bezug auf den Parteitag eingereicht wird, verlängert sich die Löschfrist bis zum Ende des Verfahrens. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.

Falls du eine Zahlung leistest (Mitgliedsbeitrag oder Spende) erfassen wir von dir Datum, Betrag und Verwendungszweck der Zahlung. Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Daten ist § 257 (4) HGB, § 147 AO sowie § 24 (2) PartG. Diese Daten werden parteiintern an die Buchhaltung weitergegeben und dort zehn Jahre nach Abschluss des Geschäftsjahres gelöscht. Weiterhin werden die Daten im Rahmen der Prüfung des Rechenschaftsberichtes der Piratenpartei Deutschland an den beauftragten Wirtschaftsprüfer weitergegeben.

Wenn du uns eine Änderung deiner Adressdaten oder deines Namens mitteilst, werden wir die korrigierten Daten erfassen und parteiintern an die Mitgliederbetreuung weiterleiten. Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Daten ist § 24 (3) PartG sowie die Erfüllung des mit der Mitgliedschaft vereinbarten Mitgliedsvertrages. Löschfrist ist hier zehn Jahre nach Abschluss des Geschäftsjahres, in dem die Mitgliedschaft endet.

Du hast das Recht, die Verarbeitung deiner Daten einschränken zu lassen, sowie unrichtige Daten korrigieren zu lassen. Des weiteren hast du das Recht, dich an unseren bestellten Datenschutzbeauftragten oder an die zuständige Aufsichtsbehörde (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) zu wenden.

Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:
Piratenpartei Deutschland
Vertreten durch den Bundesvorstand
Pflugstraße 9a
10115 Berlin
E-Mail: vorstand@piratenpartei.de

Datenschutzbeauftragter:
Piratenpartei Deutschland
Bundesgeschäftsstelle
Datenschutzbeauftragter
Pflugstraße 9a
10115 Berlin
Mail: datenschutzbeauftragter@piratenpartei.de

Akkreditierung EU-AV

Bei einer AV richtet sich die Akkreditierung nach den Wahlgesetzen. So ist z.B. die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen keine Voraussetzung (ausser dem Erstbeirag, ohne dessen Zahlung besteht nach unserer Satzung keine Mitgliedschaft).

Akkreditiert werden können

  • mindestens 18-Jährige
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
  • Deutsche oder andere EU-Bürger, die eine Wohnung in Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten
  • mindestens 3 Monate in der EU eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten

Bei Deutschen, die keine Wohnung in der EU haben, kann Akkreditiert werden, wer

  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Als Wohnung für zählt auch:

  • Wohnwagen und Wohnschiffe, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden
  • für Seeleute sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes das von ihnen bezogene Schiff, wenn dieses nach dem Flaggenrechtsgesetz in der jeweils geltenden Fassung die Bundesflagge zu führen berechtigt ist,
  • für Binnenschiffer sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes das von ihnen bezogene Schiff, wenn dieses in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist,
  • für im Vollzug gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung befindliche Personen sowie für andere Untergebrachte die Anstalt oder die entsprechende Einrichtung.

Für die 3-Monats-Frist ist der Tag des Bezuges der Wohnung mitzuzählen