Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/73

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Satzungsänderung Dezentraler Parteitag

Antragsnummer: 073
Satzungsänderungsantrag: Dezentraler Parteitag
Eingereicht am 21.04.07 per FAX
Antragsteller: Markus Brechtel / Mitglied der Piratenpartei
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Satzungsänderungsantrag

gemäß § 12 (1) Bundessatzung zur Ermöglichung eines dezentralen Parteitags von Markus Brechtel (chaotika)

http://wiki.piratenpartei.de/Dezentraler_Parteitag

Dieser Änderungsantrag ist eine zusammengesetze Fassung des Antrags zum dezentralen Parteitags von Jan Simons (jamasi) und meinem.

Hiermit beantrage ich die Bundessatzung in der Fassung vom 10.09.2006 folgendermaßen zu ändern:

Die Bundessatzung wird an geeigneter Stelle um einen Paragraphen "Dezentraler Parteitag" erweitert:

(1) Der Bundesparteitag kann grundsätzlich nicht nur zentral, sondern auch dezentral stattfinden. Die Abhaltung des Bundesparteitages wird dabei in mehrere lokale Veranstaltungen aufgeteilt, die über verschiedene Kommunikationswege miteinander vernetzt werden. Der dezentrale Parteitag unterscheidet sich von einem zentralen Parteitag allein durch die örtliche Aufteilung auf mehrere gleichzeitige Tagungsorte und unterliegt somit analog den Vorschriften, wie sie diese Satzung allgemein für Parteitage vorsieht. Insbesondere muß bei einem dezentralen Parteitag gewährleistet sein, daß die Standorte untereinander Verbunden sind und somit jeder Pirat - egal von welchem Veranstaltungsort aus - an sämtlichen Veranstaltungsorten gehört und nach Möglichkeit auch gesehen werden kann.

(2) Auf Beschluss des Bundesvorstandes, dem Beschluss der Hälfte aller Landesvorstände oder des Begehrens von einem Fünftel aller Piraten werden Vorbereitungen zur Durchführung eines dezentralen Parteitags eingeleitet. Der dezentrale Parteitag darf sich auf maximal 5 lokale Veranstaltungen erstrecken. Die Landesverbände haben die Möglichkeit Veranstaltungsorte vorzuschlagen. Wenn von mehr als 5 Landesverbänden Vorschläge eingehen, entscheidet der Bundesvorstand nach Maßgabe einer gerechten regionalen Verteilung darüber, an welchen 5 der vorgeschlagenen Veranstaltungsorte der dezentrale Parteitag stattfindet.

(3) Jeder Pirat hat das Recht an einer beliebigen der lokalen Versammlungen teilzunehmen. Es darf kein Pirat auf Grund des jeweiligen Veranstaltungsortes in seinen Mitgliedsrechten benachteiligt werden.

(4) Die genauen Verfahrensregeln werden durch eine vom Parteitag zu beschließende Parteitagsordnung geregelt."