Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/55

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Satzungsänderung §6 Abs. 6

Antragsnummer: 055
Satzungsänderungsantrag: §6 Abs. 6
Eingereicht am 20.04.07 per email (per Fax durch GS nachgereicht)
Antragsteller: Michael Rasenberger / Mitglied der Piratenpartei
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Falls die Entwürfe des 1. Satzungsworkshops eingegangen sind, sind diese unten stehenden Texte hinfällig, da schon vorhanden. Jedoch habe ich noch einige Bemerkungen/Anträge dazu, diese nun extra zu Beginn. Ich habe auch die entsprechenden Paragrafen des RLP Antrags heraus gesucht und begefügt.

§6 Abs. 6 (RLP) § 29 Abs. 1

(6) Folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände sind möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung ganzer Organe nachgeordneter Gebietsverbände. §6 Abs. 6 lautet: Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände sind möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung des Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände. Diese Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. Gegen die Ordnungsmaßnahme ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgerichtes zuzulassen.

Kommentar:

Entspricht dem zweiten Änderungswunsch des Bundeswahlleiters. Bei einer Ordnungsmaßnahme gegen Gebietsverbände gibt es ein (und nur ein) Verfahren beim zuständigen Schiedsgericht. Wird die Ordnungsmaßnahme als korrekt befunden, so wird beim nächsten zuständigen Parteitag über die Ordnungsmaßnahme abgestimmt. Beim Parteitag wird nur über die Akzeptanz oder Ablehnung der Ordnungsmaßnahme abgestimmt, d.h. es werden keine Kompromisse ausgearbeitet.