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Verifizierungsschulung

Was ist Verifizierung

Die Verifizierung erfolgt persönlich und soll gewährleisten, dass jeder Teilnehmer wirklich existiert und nur eine Stimme hat. Das ist nicht nur Voraussetzung für die Teilnahme am Basisentscheid (BEO) sondern ist auch wichtig um unsere Datenbank von doppelten Mitgliedschaften und Spaßmitgliedschaften zu bereinigen. Siehe auch Verifizierungsprozess

Was benötige ich

Wenn Du bei der Verifizierung helfen möchtest benötigst Du

  • einen Verifizierungspartner
  • eine Beauftragung Deines LaVos (Gesamtbeschluss, kein Einzelbeschluss)
  • eine gültige DSV (Datenschutzverpflichtung)
  • eine Verifizierungsschulung

Wie beantrage ich eine Schulung?

Sende eine Mail an beo@piratenpartei.de mit folgendem Inhalt:

  • Name, Emailadresse und Mitgliedsnummer der Teilnehmer
  • Gliederung / Landesverband der Teilnehmer
  • Link zum LaVo Beschluss der Beauftragung
  • Terminwünsche (bei mindestens 2 Anmeldungen immer Dienstag 20:00 im Mumble)

FAQ

Wo kann eine Verifizierung durchgeführt werden?

Eine Verifizierung kann praktisch überall durchgeführt werden. Das kann bei einem Parteitag / Einer Mitgliederversammlung geschehen, auf Stammtischen oder bei extra dafür organisierten Veranstaltungen.

Termin bitte unter Verifizierungstermine ankündigen.

Wie läuft die Schulung ab?

Die Schulung erfolgt in Mumble. Dabei wird euch

  • der genaue Prozess erläutert,
  • die nötigen Formulare ausgehändigt und erklärt
  • Fragen beantwortet

Müssen DSV und Beauftragung vor der Schulung vorliegen?

Ja

Werden nur Mitglieder ohne ausstehenden Beitrag verifiziert?

Die Verifizierung dient in erster Linie dazu Sockenpuppen, Doppelmitgliedschaften und Spaßmitgliedschaften auszufiltern. Ein Abgleich der Adressen kann dabei ebenfalls durchgeführt werden, sofern das Mitglied damit einverstanden ist. Grundsätzlich können und sollen ALLE Mitglieder verifiziert werden, die dies wünschen, ungeachtet dessen, ob sie mit ihrem Beitrag im Rückstand sind oder nicht. Hier kann die Verifizierung entsprechend Anlass sein, das Mitglied auf ausstehende Beiträge aufmerksam zu machen. Stimmberechigt ist man auch beim Basisentscheid nur, wenn man seine Beiträge bezahlt hat.

Genügt ein Einzelbeschluss für die Beauftragung?

Nein. Laut Satzung müssen die Beauftragten gewählt werden. Aus diesem Grund ist nur ein Beschluss des gesamten Vorstandes eine gültige Beauftragung. Die Abstimmung im Redmine der Vorstandsmitglieder gilt als Wahl.