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Geschäftsordnung des schwäbischen Bezirksvorstands

§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Bezirksverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt der Vorstand einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen, im Umfang in angemessener Weise begrenzten, Tätigkeitsbericht an.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Fritz Effenberger, Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband sowie den anderen Bezirksverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, das Dokumentationswesen, die Vorbereitung von Wahlen, sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Er vertritt den Bezirksverband nach außen und koordiniert die Pressearbeit des Bezirksverbandes

  2. David Krcek, Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben. Außerdem koordiniert er die programmatische Arbeit mit den Arbeitsgruppen und Kontaktpiraten.

  3. Tobias Grömcke, Politischer Geschäftsführer: Dem politischen Geschäftsführer obliegt die Koordination der Kommunikation zu den anderen Bezirken und dem Landesvorstand. Weiterhin koordiniert er bezirksweit die IT.

  4. Thomas Wagner, Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.

  5. Wilhelm Gasser, Generalsekretär: Dem Generalsekretär obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Bezirksverbands. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung und der Kontakt zu untergeordneten Gliederungen.

  6. Michael Wendland, Beisitzer: Unterstützung des Generalsekretärs als Ansprechpartner und Kontaktperson für die Untergliederungen.

  7. Katrin Eberhardt, Beisitzerin: Koordiniert zusätzlich die Bündnisarbeit des Bezirksverbandes. Unterstützt insbesondere den Vorsitzenden bei der Vorbereitung von

§3 Beschlussfassung

  1. Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine einfache Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.

  2. Beschlussfähigkeit herrscht bei nicht mehr als zwei abwesenden Vorstandsmitgliedern.

  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Kompetenzbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

  4. Sind Sach- oder Vermögenswerte des Bezirksverbandes von insgesamt über €50,00 betroffen, so beschließt der gesamte Vorstand über den Antrag. In diesen Fällen kann der Schatzmeister ein besonderes, letztinstanzliches Widerspruchsrecht ausüben (Veto). Wird das Veto ausgesprochen so gilt der Antrag als abgelehnt.

  5. Beschlüsse des Vorstands sind von der Vorsitzenden aktenkundig zu machen und werden im Wiki veröffentlicht. Auf Wunsch ist jedem Mitglied des Bezirksverbandes sowie Vorstandsmitgliedern des Landesverbands Bayern und des Bundes Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands zu gewähren.

  6. Anträge an den Vorstand können gestellt werden von
  1. dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland, sowie dessen Mitglieder,
  2. den Vorständen anderer Bezirksverbände der Piratenpartei Deutschland,
  3. den Vorständen der Jungen Piraten Deutschland sowie der Jungen Piraten Bayern,
  4. den Organen der Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Schwaben und dessen nachgeordneten Gebietsverbänden,
  5. jedem Mitglied des Bezirksverbandes Schwaben einzeln.

§4 Vorstandssitzungen

  1. Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Bezirksverbandes verlangt, so ist eine Sitzung nach §9a Abs. 5 der Satzung unverzüglich einzuberufen.

  2. Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von 2 Tagen einberufen. Vorstandssitzungen finden zweiwöchentlich statt. Ausnahmen sind zu beschließen und zu begründen. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

  3. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.

  4. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen, und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen. Liegen unbearbeitete Anträge vor, so muss die nächste Sitzung binnen 14 Tagen einberufen werden.

  5. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll ist binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

  6. Neben den Vorstandssitzungen kommuniziert der Vorstand primär über seine Mailingliste.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Generalsekretär obliegt die Aufgabe die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.

  2. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert.

  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.


Beschlossen am .04.2011