Benutzer:Oliver,Schoenemann/Ideen/Vertrauensperson

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Unabhängige Vertrauensperson

Die Idee er unabhängigen Vertrauensperson soll es jederzeit ermöglichen einen Ansprechpartner für alle Piraten zu haben, die ein Problem mit einem anderen Piraten haben.

Aufgabenbeschreibung

Die Vertrauensperson (VP) ist Ansprechpartner für alle Piraten im Landesverband Niedersachsen bei den unter "Zuständigkeiten" aufgeführten Situationen. Sie ist grundsätzlich verpflichtet bei der Abwicklung der an sie herangetragenen Vorgänge die Anonymität aller Beteiligten zu gewährleisten. Namensnennungen dürfen nur auf Nachfrage, oder wenn die Namen der beteiligten Personen bereits öffentlich sind, weitergegeben werden.

Als Öffentlich bekannt gelten die Namen der beteiligten Personen wenn die an die VP herangetragenen Vorgänge bereits mit Namen zwischen den Parteien auf Mailinglisten, Foren oder im Wiki nachvollziehbar sind.

Zuständigkeiten

  • Schlichtung von persönlichen Differenzen zwischen Piraten
  • Vorsichtung der Anträge an das Schiedsgericht und Versuch der Schlichtung
  • Abwicklung von Vergleichen aus dem Schiedsgericht
  • anonyme Beschwerdestelle bei Problemen mit Funktionsträgern
  • Ansprechpartner bei Mobbing oder Belästigungen

Berichtspflicht

Die VP ist verpflichtet parallel zum Zeitpunkt der Berichtspflicht des Landesvorstand einen anonymisierten Bericht bereit zu stellen, in dem die Vorgänge und beteiligten Personen nach Kategorien zusammengefasst und summiert werden. Kategorien mit weniger als 6 Vorgängen oder Personen dürfen nicht einzeln ausgewiesen werden, da davon ausgegangen wird das ansonsten eine Identifikation der Vorgänge oder Personen möglich währe.

Wahl der Vertrauensperson

Die VP wird parallel zum Landesvorstand gewählt und muss mit einer 2/3 Mehrheit bestätigt werden. Wenn eine Wahl frühestens in 2 Monaten möglich ist kann die VP vom Vorstand kommissarisch bis zur nächsten Wahlmöglichkeit benannt werden.

Zusätzlich wird nach gleicher Modalität eine stellvertretende VP gewählt bzw. benannt, die ausschließlich als Ersatz bei einem Ausfall von länger als 3 Wochen der VP deren Aufgaben übernimmt.

Fällt die VP dauerhaft aus übernimmt die stellv. VP die Aufgaben fest und eine neue stellv. VP wird bis zur nächsten Wahlmöglichkeit benannt.