Benutzer:LordSnow/BGE/Kritik-Kraemerartikel

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Artikel

http://www.jungewelt.de/2010/11-05/017.php

meine Kritik

Der Artikel ist aus vielerlei Hinsicht unsachlich. Er unterscheidet die verschiedenen BGE-Modelle nicht konsequent und wirft aus vielen verschiedenen Modellen die Kritikpunkte einfach zusammen. Zum anderen enthält er viele unbelegte und suggestiv-übertriebene Behauptungen wie:

unbelegte Behauptungen:

  • "Mit Sicherheit war den meisten Befragten nicht klar (gemacht worden), daß..."( unbelegte Spekulation)
  • "Denn dies kann ebenso und viel einfacher und realistischer durch verbesserte bedarfsabhängige Konzepte erreicht werden." (Beweis durch Behauptung)
  • "Diese können repressionsfrei und bürgerrechtskonform gestaltet werden." (da kommen wir doch einer Kernforderung des BGE sehr nahe, keinen Zwang zur Arbeit)
  • "Die Befürworter dieses Konzepts behaupten nun, mit einem BGE würden alle möglichen Probleme auf einen Schlag gelöst." (den Beweis dieser Behauptung würde ich mal sehen wollen, vor allem da ich als BGE Befürworter dies nicht behaupte)
  • "Wenn man dagegen eine halbwegs realistische und fundierte Sicht auf die gesellschaftlichen Herrschafts- und Kräfteverhältnisse hat, ist es geradezu absurd zu meinen, ein BGE, wie es sich Linke wünschen könnten, hätte im Kapitalismus nur den Hauch einer Chance auf Verwirklichung."

Suggestion und Übertreibung:

  • Thema Lohnsubvention: wenn man das differenziert betrachten würde, müsste man genauso Arbeitslosengeld2 (AG2) abschaffen, da die ganze Argumentation genauso auf AG2 anwendbar ist; an dem Punkt müsste man auch erkennen, dass AG2 auch eine Form eines Grundeinkommens ist, nur mit Bedarfsfallprüfung und Arbeitszwang (Repressionen), aber diese Kombilohnthematik und Minimallöhne knapp über der staatlichen Grundversorgung hat man auch jetzt, das würde durch die Abschaffung der Bedarfsfallprüfung und der ganzen Bürokratie drumherum nicht erst eingeführt werden, was hier suggeriert wird
  • "Die Erfassung von Einkommen und Bedarf als solche kann nicht als Repression oder Diskriminierung betrachtet werden, zumal eine Einkommenserfassung zu Besteuerungszwecken bei einem BGE ebenfalls nötig wäre." (keine Differenzierung: Einkommenserfassung <> gläsern machende erniedrigende Bedarfsfallprüfung und deshalb eine Suggestion, weil eigtl. voneinander unabhängige Dinge absichtlich in einen Topf geworfen werden)
  • "Der Unterschied eines BGE gegenüber bedarfsabhängiger sozialer Sicherung besteht vor allem darin, zig Millionen Menschen, die bereits ohne staatliches BGE über hinreichendes Einkommen verfügen, zusätzlich ein solches Grundeinkommen in die Tasche zu stecken. Und es zugleich aus der anderen Tasche über exorbitant höhere Steuern wieder herauszuziehen, um dieses BGE finanzieren zu können." ("in die Tasche stecken", "exorbitant" ist der Versuch etwas unsachlich zu übertreiben)
  • Die Überschrift "Finanzierung illusorisch" suggeriert es ist definitiv so (und das vor dem Hintergrund, dass es ja die veschiedensten durchgerechneten Modelle gibt, die das widerlegen, aber die werden an dieser Stelle noch nicht einmal erwähnt, geschweige denn skizziert)
  • Zur Finanzierung eines BGE wären knapp gerechnet mindestens zusätzliche 500 Milliarden Euro an jährlichen öffentlichen Einnahmen notwendig. Das entspräche etwa einer Verdopplung der bisherigen Steuereinnahmen. (hier vergisst er zu erwähnen, dass es nur in dem Modell so wäre, dass ein Push-Verfahren nutzt und jedem auch Kindern es in gleicher Höhe zahlt, das ist aber modellabhängig; außerdem "vergisst" er , dass die zusätzlichen finanziellen Mittel in einer Welt mit BGE hereingeholt werden würden, also in einer Welt, wo ich problemlos die Steuern z.B. um genau den BGE-Satz anheben kann ;-))

Bei dem Punkt, dass man nur die Dinge (Produkte, Dienstleistungen) kaufen kann, die auch erzeugt werden hat er allerdings recht. Also diese Aussagen von einigen BGE-Befürwortern man könne Geldeinkommen und Arbeit völlig trennen und Porsche würde mit BGE mehr Autos verkaufen (Ralph Boes), die dann wahrscheinlich ohne Mehrarbeit vom Himmel fallen (ja das ist jetzt auch Polemik :-)) ist dann auf ähnlicher Ebene wie dieser Artikel hier von Ralf Krämer.

Es ist allerdings tatsächlich schwierig beim BGE einen komplett sachlichen nüchternen Artikel in die Hände zu bekommen. Entweder wird der Teufel an die Wand gemalt oder völlig übertriebene Erwartungen geweckt.