Benutzer:Jamasi/Wahlordnung

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von Jamasi

Wenn du meinst diese Idee erweitern zu können, tu es. Diskutiert ihr zu mehreren an der Idee, könnt ihr auch die Vorlage:Diskussion setzen.

Hier ensteht ein Entwurf einer Wahlordnung für die Piratenpartei.

Wahlordnung

Prämisse

Um unserem demokratischen Selbstverständnisses gerecht zu werden und den organisatorischen Innenaufbau der Partei zu festigen ist es notwendig, eine Wahlordnung zu entwickeln.

Dazu soll hier nach einem Prolog, der die rechtlichen Grundlagen wie die piratischen Hintergründe kurz aufführt, eine Fassung erarbeitet werden. Anmerkungen und Diskussion, die sehr gewünscht sind, bitte auf der Diskussionsseite.

§ 1 Ändern der Wahlordnung

  1. Die Wahlordnung ist kein Teil der Satzung, muss dieser allerdings genügen.
  2. Die Wahlordnung kann durch Beschluss eines Parteitages mit einfacher Mehrheit geändert werden, jedoch tritt die geänderte Wahlordnung nicht vor Ende des jeweils ändernden Parteitags in Kraft.
  3. Zusätzlich kann die Wahlordnung durch eine ihr entsprechende Wahl unter allen Piraten mit einfacher Mehrheit geändert werden.

§ 2 Wahlgrundsätze bei einem Parteitag

  1. Alle Entscheidungen des Parteitags werden mit einfacher Mehrheit getroffen, außer es ist in der Satzung oder der Geschäftsordnung explizit anders bestimmt.
  2. Die Wahlen zu Vorstand und Schiedsgericht sind geheim. Wahlen zu Ämtern des Parteitags und der Beschluss über den Tätigkeitsbericht des scheidenden Vorstands sind nach Nachfrage durch den Wahlleiter auf Verlangen mindestens eines Piraten geheim durchzuführen. Über Satzungs- und Programmänderungen und allgemeine Anträge an den Parteitag wird in der Regel offen abgestimmt. Auf Nachfrage durch den Wahlleiter kann jeder Pirat eine geheime Abstimmung beantragen. Der Parteitag entscheidet sofort und offen über diesen Antrag.
  3. Wird geheim gewählt, so werden dem Parteitag durch den Wahlleiter die Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl, der Anzahl der abgegeben Stimmen, der gültigen und der jeweils auf den Kandidaten entfallenen Stimmen und hieraus resultierend das Ergebnis der Wahl mitgeteilt.
  4. Jeder Pirat, insbesondere der Wahlleiter und die Wahlhelfer, ist verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl in Frage stellen, sofort dem Versammlungsleiter bekannt zu machen. Dieser ist verpflichtet, dem Parteitag hiervon sofort zu berichten. Auf Antrag eines Piraten beschließt der Parteitag über eine Neuwahl. Zwischen dem Antrag des Piraten und der Neuwahl darf nur soviel Zeit vergehen, wie zur organisatorischen Arbeit nötig ist. Eine größtmögliche Beteiligung der Stimmberechtigten an der Neuwahl ist durch angemessene Information durch den Versammlungsleiter zu gewährleisten.
  5. Kandidieren für ein Amt kann nur, wer sich spätestens 3 Wochen vor Beginn des Parteitags hierfür verbindlich meldet. Jeder Pirat hat das Recht, vor der Wahl zurückzutreten oder auf Nachfrage durch den Wahlleiter die Annahme der Wahl zu verweigern.
§ 3 Wahlleiter
  1. Der Parteitag wählt zur Durchführung von Wahlen einen Wahlleiter. Dieser darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat.
  2. Die Durchführung umfasst
    • die Ankündigung einer Wahl inkl. Zeitpunkt des Beginns, Dauer und Ende,
    • Hinweise auf die bzw. zu den Modalitäten der Wahl,
    • die Feststellung der Stimmberechtigung
    • die Eröffnung und die Beendigung der Wahl
    • das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlgrundsätze insbesondere der geheimen Wahl.
    • das Entgegennehmen der Wahlzettel
    • das Auszählen der Stimmen,
    • Feststellung der Anzahl der Stimmberechtigten, der abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl.
    • Frage an den gewählten Kandidaten, ob dieser die Wahl annimmt.
  3. Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens 2 weitere freiwillige Piraten zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen. Auf begründeten Antrag an die Versammlungsleitung kann der Parteitag entscheiden, einzelne Piraten für diese Posten abzulehnen.
  4. Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen des Parteitags an, das von ihm selbst und zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.

§ 4 dezentraler Parteitag

Findet ein Parteitag gleichzeitig an mehreren untereinander vernetzten Orten statt, so gelten vorstehende Regelungen für jeden einzelnen Veranstaltungsort.

§ 5 Briefwahl per Briefpost

  1. Ein Pirat kann für eine Wahl, bei der Kandidaten oder Optionen mehr als 3 Wochen im Vorfeld feststehen, bis zu 3 Wochen vor dieser Wahl eine postalische Briefwahl beantragen. Dabei muss er seine Identität gegenüber der Geschäftsstelle nachweisen. Eine Ablichtung eines gültigen Ausweisdokumentes, welche per E-Mail zugestellt wird ist dazu ausreichend. Der Pirat wird entsprechend in der Wahlliste der zugehörigen Wahl als Briefwähler markiert und darf bei dieser Wahl nicht mehr auf andere Art und Weise abstimmen.
  2. Die zur Zustellung nötigen Portokosten werden von der zuständigen Geschäftsstelle bestimmt und sind im Vorfeld vom beantragenden Piraten zu begleichen.
  3. Der beantragende Pirat hat die Auswahl, wie er seine Wahlunterlagen erhalten möchte und hat dieses beim Beantragen der Briefwahl anzugeben. Mögliche Optionen sind:
    • per normalem Brief
    • per Einwurfseinschreiben
    • per persönlichem Einschreiben
  4. Die Wahlunterlagen bestehen aus:
    1. Wahlformular
    2. Wahlumschlag
    3. Rückumschlag
  5. Das Wahlformular hat sämtliche zur Wahl stehenden Möglichkeiten übersichtlich aufzuführen und Instruktionen zur Stimmabgabe zu enthalten. Es darf insbesondere keine Rückschlüsse auf den Wähler erlauben.
  6. Der Wahlumschlag muß so gewählt sein, daß dieser in problemlos in den Rückumschlag passt und das Wahlformular nach entsprechender Faltung ebenfalls problemlos in den Wahlumschlag passt. Zusätzlich darf der Wahlumschlag keine Rückschlüsse auf den Wähler oder seine Wahl ermöglichen.
  7. Der Rückumschlag ist an die zuständige Geschäftstelle adressiert und muß vom Wähler selber ausreichend frankiert an diese geschickt werden. Zusätzlich ist das Mitglied als Absender auf ihm vermerkt.
  8. Bei der Wahl werden sämtliche bis zum Auszählungszeitpunkt bei der zuständigen Geschäftsstelle eingegangenen Briefwahl-Stimmen berücksichtigt.
  9. Zur Wahrung der geheimen Wahl vermerkt die zuständige Geschäftsstelle den Eingang sämtlicher Briefwahl-Stimmen inklusive der Absender und entfernt anschließend den Rückumschlag.
  10. Alle Wahlumschläge einer Wahl werden in einer Urne gemischt und dem zuständigen Wahlleiter zur Auszählung übergeben.

§ 6 Briefwahl per signierter E-Mail

  1. Ein Pirat kann für eine Wahl, bei der Kandidaten oder Optionen im Vorfeld feststehen, bis zu eine Woche vor dieser Wahl eine digital Briefwahl beantragen. Dabei muß er seine Identität gegenüber der Geschäftsstelle nachweisen. Eine Ablichtung eines gültigen Ausweisdokumentes, welche per E-Mail zugestellt wird ist dazu ausreichend. Der Pirat wird entsprechend in der Wahlliste der zugehörigen Wahl als E-Mail-Wähler markiert und darf bei dieser Wahl nicht mehr auf andere Art und Weise abstimmen.
  2. Um ein geheimes, gleiches und nachzählbares Analogon zur postalischen Briefwahl zu bieten, hat die Wahl per signierter E-Mail folgendem Schema zu genügen:
    1. Der digitale Briefwahl beantragende Pirat benötigt ein zu seiner bei der Partei hinterlegten E-Mail-Adresse passend eingerichtetes GnuPG beziehungsweise PGP aktueller Version, sowie die zur E-Mail-Adresse gehörigen privaten und öffentlichen Schlüssel. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich dies funktionsfähig einzurichten.
    2. Bei Beantragung der digitalen Briefwahl hat der beantragende Pirat der zuständigen Geschäftsstelle seinen öffentlichen Schlüssel zu übermitteln.
    3. Nach Ablauf der Registrierungszeit für die digitale Briefwahl, wird für die jeweilige Wahl ein neues asymmetrisches GnuPG-Schlüsselpaar erzeugt und der öffentliche Wahl-Schlüssel nach Möglichkeit von der Geschäftsstelle digital signiert und publiziert.
    4. Danach wird für jeden registrierten digitalen Briefwähler eine 40 Zeichen lange zufällige alphanumerische Zeichenfolge erzeugt, der das Aktuelle Datum in JJJJ-MM-TT/HH:MM:SS-Form vorangestellt wird (Authentifizierungsstring). Diese Nummer darf nicht ungeschützt abgespeichert werden. Ferner muss ein neuer Authentifizierungsstring erzeugt werden, wenn der CRC-32-Hash seiner letzen 16 Zeichen bei einem anderen Authentifizierungsstring der selben Wahl bereits vorgekommen ist.
    5. Dem Piraten werden nun seine digitalen Wahlunterlagen zugesandt. Dazu wird eine mit dem öffentlichen Schlüssel des Piraten verschlüsselte und mit dem privaten Wahl-Schlüssel signierte E-Mail an die dem Piraten zugeordnete E-Mail-Adresse versandt. Die digitalen Wahlunterlagen bestehen aus:
      1. Einem Anschreiben, welches die persönlichen Daten des Piraten, weiterführende Instruktionen und den Authentifizierungsstring enthält.
      2. Dem digitalen Wahlformular, welches eine ASCII-Version eines papierartigen Wahlformulars ist, als Anhang. Insbesondere hat dieses für alle E-Mail-Wähler einer Wahl identisch zu sein.
      3. optionalen Hilfsscripten, welche quelloffen und einfach zu verstehen sein müssen, um dem Piraten bei der weiteren Stimmabgabe zu unterstützen.
    6. Nach erfolgtem Versand der digitalen Wahlunterlagen eines Piraten wird der hexadezimal encodierte SHA-256-Hash des ganzen Authentifizierungsstrings zusammen mit den verschlüsselten und signierten digitalen Wahlunterlagen abgespeichert und der private Schlüssel der Wahl nur noch dem zuständigen Wahlleiter der Wahl zugänglich gemacht. Zusätzlich wird noch der SHA-256-Hash der letzen 32 Zeichen und der CRC-32-Hash der letzen 16 Zeichen des Authentifizierungsstrings abgespeichert.
    7. Der wählende Pirat überprüft die Signatur der eingehenden digitalen Wahlunterlagen anhand der öffentlichen Wahl-Schlüssels und entschlüsselt den Inhalt der digitalen Wahlunterlagen mit seinem privaten GnuPG- bzw. PGP-Schlüssel.
    8. Danach füllt er den digitalen Wahlzettel mit einem Editor seiner Wahl aus, verschlüsselt ihn mit dem öffentlichen Wahl-Schlüssel und reicht ihn zusammen mit den letzen 32 Zeichen des Authentifizierungsstrings auf einer per ssl gesicherten Internetseite der Geschäftsstelle ein.
    9. Stimmen die übermittelten 32 Zeichen des Authentifizierungsstrings mit einem entsprechenden abgespeicherten Hash der letzen 32 Zeichen eines Authentifizierungsstrings überein, so werden die letzten 16 Zeichen des übermittelten Authentifizierungsstrings zusammen mit dem verschlüsselten und ausgefüllten Wahlformular veröffentlicht, damit der wählende Pirat sich vom ordnungsgemäßen Eingang seiner Stimme überzeugen kann.
    10. Kommt es zur Auszählung der Wahl, so entschlüsselt der zuständige Wahlleiter mit dem privaten Schlüssel der Wahl alle eingegangenen digitalen Wahlformulare und veröffentlicht gleichzeitig den privaten Schlüssel der Wahl, damit jeder Pirat die Auszählung selber überprüfen kann.
    11. Die digitalen Wahlformulare werden völlig analog zu den normalen Wahlformularen ausgezählt.

optional: § 7 Delegation von Stimmen

(erster Versuch eine rudimentäre Liquid Democracy innerhalb der PIRATEN zu etablieren).

  1. Kann ein Pirat aus persönlichen Gründen nicht an einer Wahl teilnehmen und stellt auch eine Briefwahl keine Ausweichmöglichkeit dar, so kann er seine Stimme in der Art einer Vollmacht auf eine Vertrauensperson delegieren, welche dann für den Piraten an der Abstimmung teilnimmt. Die Vertrauensperson muss selber stimmberechtigt sein und darf für maximal 10 Piraten die jeweilige Stimmdelegation übernehmen.
  2. Die Stimmdelegation hat schriftlich und per eigenhändiger Unterschrift bestätigt auf einem Delegationsschein zu erfolgen.
  3. Der Delegationsschein enthält neben Namen und Mitgliedsnummern beider Piraten noch Angaben zu
    • Zeitraum der Gültigkeit
    • Ort der Gültigkeit
    • und Art der Wahl (Somit ist es zum Beispiel möglich verschiedene Wahlen an verschiedenen Vertrauenspersonen zu delegieren.)
  4. Die Vertrauensperson hat bei der Aushändigung der Wahlunterlagen sämtliche Delegationsscheine für die jeweilige Wahl vorzulegen und erhält entsprechend viele Wahlunterlagen. Ebenso werden die nicht anwesenden Piraten, deren Stimmen die Vertrauensperson übernimmt formal so behandelt, als wären sie in Personalunion mit der Vertrauensperson anwesend.