Benutzer:Fridtjof/Geschäftsordnungsvorschlag

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von Fridtjof

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Geschäftsordnung des Landesparteitags der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Geschäftsordnung wurde gemäß § 8 Absatz 3 der Landessatzung durch den Landesparteitag beschlossen. Sie regelt den Ablauf und die Durchführung der Versammlungen des Landesparteitags nach den Vorgaben der Landessatzung, der Bundessatzung und den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet
  3. Änderungen dieser Geschäftsordnung erfolgen durch Beschluss des Landesparteitags. Näheres regelt § x Ansatz 2 Ziffer 1.
  4. Diese Geschäftsordnung behält ihre Gültigkeit, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.

§ 2 Einberufung und Einladung

  1. Die Einberufung einer Versammlung des Landesparteitags und die Einladung der Mitglieder des Landesverbands erfolgen nach den Vorgaben in § 8a Absatz 2 der Landessatzung.
  2. Die Festlegung von Tagungsort und Termin der Versammlung erfolgt durch den Vorstand.
  3. Die vom Vorstand nach § 8a Absatz 2 der Landessatzung veröffentlichte Tagesordnung hat zu Beginn der Versammlung Gültigkeit.

§ 3 Akkreditierung

  1. Voraussetzung zur Teilnahme eines Mitglieds an der Versammlung, ist die Bestätigung des Stimmrechts nach § 5 der Landessatzung.
  2. Die Feststellung des Stimmrechts obliegt dem Landesvorstand. Sie wird durch ihn selbst oder von ihm für diese Aufgabe Beauftragten durchgeführt.
  3. Im Falle von Wahlen für Bewerberaufstellungen nach § 9 der Landessatzung werden das aktive und das passive Wahlrecht des Teilnehmers gesondert festgestellt.
  4. Die der an der Versammlung teilnehmenden Mitglieder werden in einem Teilnehmerverzeichnis registriert.
  5. Das Teilnehmerverzeichnis wird nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen vom Vorstand für mindestens ein Jahr archiviert.
  6. Vom Vorstand mit der Feststellung des Stimm- bzw. Wahlrechts Beauftragte müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Datenschutzerklärung unterzeichnet haben.

§ 4 Eröffnung

  1. Die Eröffnung der Versammlung erfolgt durch den Vorstand. Es folgt die Feststellung der Beschlussfähigkeit und die Wahl eines Versammlungsleiters.
  2. Zur Feststellung der Beschlussfähigkeit des Landesparteitags während der Versammlung nach § 8a Absatz 4 der Landessatzung ist das Teilnehmerverzeichnis maßgeblich.
  3. Die Wahl des Versammlungsleiters erfolgt in offener Abstimmung. Unmittelbar nach der Wahl geht die Versammlungsleitung auf den gewählten Versammlungsleiter über.

$ 5 Abhandlung der Tagesordnung

  1. Änderungen der Tagesordnung im Verlauf der Versammlung erfolgen durch Beschluss des Landesparteitags. Näheres regelt § x Ansatz 2 Ziffer 2.

§ 6 Beendigung

§ 7 Versammlungsämter

  1. Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.

§ 8 Protokollierung

§ 9 Beschlussfassung

§10 Zulassung von Gästen

  1. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt.
  1. Jeder Stimmberechtigte kann das Rederecht für einen Gast beantragen.

§ x Geschäftsordnungsanträge

  1. Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände in Verbindung mit seiner Stimmkarte das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung, im Folgenden GO-Antrag, stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.
  2. Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind:
    1. Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
      • Der Antrag dient der Änderung dieser Geschäftsordnung.
      • Der Antrag ist schriftlich einzureichen und hat den genauen Wortlaut der beantragten Änderung zu enthalten.
      • Wird der Antrag angenommen, wird diese Geschäftsordnung entsprechend geändert.
    2. Antrag auf Änderung der Tagesordnung
      • Der Antrag dient der Änderung der Tagesordnung eines Landesparteitags.
      • Im Antrag ist die genaue Änderung zu benennen.
      • Möglich ist das Hinzufügen neuer Tagesordnungspunkte, die Streichung oder Vertagung vorhandener Tagesordnungspunkte, sowie eine Änderung der Reihenfolge nach der Tagesordnungspunkte zu behandeln sind.
      • Wird der Antrag angenommen, wird die Tagesordnung entsprechend geändert.
  3. Geschäftsordnungsanträge erhalten ihre Gültigkeit unmittelbar nach Beschlussfassung.