Benutzer:Fridtjof/Geschäftsordnungsvorschlag
Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von Fridtjof Wenn du meinst diese Idee erweitern zu können, tu es. Diskutiert ihr zu mehreren an der Idee, könnt ihr auch die Vorlage:Diskussion setzen. |
Inhaltsverzeichnis
Geschäftsordnung des Landesparteitags der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg
§ 1 Allgemeines
- Diese Geschäftsordnung wurde gemäß § 8 Absatz 3 der Landessatzung durch den Landesparteitag beschlossen. Sie regelt den Ablauf und die Durchführung der Versammlungen des Landesparteitags nach den Vorgaben der Landessatzung, der Bundessatzung und den gesetzlichen Bestimmungen.
- Im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet
- Landesverband die Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg,
- Landessatzung die Satzung des Landesverbands,
- Bundessatzung die Satzung der Piratenpartei Deutschland,
- Landesparteitag die Mitgliederversammlung des Landesverbands nach § 8a der Landessatzung,
- Landesvorstand den Vorstand des Landesverbands nach § 8b der Landessatzung,
- Versammlung eine Zusammenkunft des Landesparteitags.
- Änderungen dieser Geschäftsordnung erfolgen durch Beschluss des Landesparteitags. Näheres regelt § x Ansatz 2 Ziffer 1.
- Diese Geschäftsordnung behält ihre Gültigkeit, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.
§ 2 Einberufung und Einladung
- Die Einberufung einer Versammlung des Landesparteitags und die Einladung der Mitglieder des Landesverbands erfolgen nach den Vorgaben in § 8a Absatz 2 der Landessatzung.
- Die Festlegung von Tagungsort und Termin der Versammlung erfolgt durch den Vorstand.
- Die vom Vorstand nach § 8a Absatz 2 der Landessatzung veröffentlichte Tagesordnung hat zu Beginn der Versammlung Gültigkeit.
§ 3 Akkreditierung
- Voraussetzung zur Teilnahme eines Mitglieds an der Versammlung, ist die Bestätigung des Stimmrechts nach § 5 der Landessatzung.
- Die Feststellung des Stimmrechts obliegt dem Landesvorstand. Sie wird durch ihn selbst oder von ihm für diese Aufgabe Beauftragten durchgeführt.
- Im Falle von Wahlen für Bewerberaufstellungen nach § 9 der Landessatzung werden das aktive und das passive Wahlrecht des Teilnehmers gesondert festgestellt.
- Die der an der Versammlung teilnehmenden Mitglieder werden in einem Teilnehmerverzeichnis registriert.
- Das Teilnehmerverzeichnis wird nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen vom Vorstand für mindestens ein Jahr archiviert.
- Vom Vorstand mit der Feststellung des Stimm- bzw. Wahlrechts Beauftragte müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Datenschutzerklärung unterzeichnet haben.
§ 4 Eröffnung
- Die Eröffnung der Versammlung erfolgt durch den Vorstand. Es folgt die Feststellung der Beschlussfähigkeit und die Wahl eines Versammlungsleiters.
- Zur Feststellung der Beschlussfähigkeit des Landesparteitags während der Versammlung nach § 8a Absatz 4 der Landessatzung ist das Teilnehmerverzeichnis maßgeblich.
- Die Wahl des Versammlungsleiters erfolgt in offener Abstimmung. Unmittelbar nach der Wahl geht die Versammlungsleitung auf den gewählten Versammlungsleiter über.
$ 5 Abhandlung der Tagesordnung
- Änderungen der Tagesordnung im Verlauf der Versammlung erfolgen durch Beschluss des Landesparteitags. Näheres regelt § x Ansatz 2 Ziffer 2.
§ 6 Beendigung
§ 7 Versammlungsämter
- Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.
§ 8 Protokollierung
§ 9 Beschlussfassung
§10 Zulassung von Gästen
- Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt.
- Jeder Stimmberechtigte kann das Rederecht für einen Gast beantragen.
§ x Geschäftsordnungsanträge
- Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände in Verbindung mit seiner Stimmkarte das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung, im Folgenden GO-Antrag, stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.
- Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind:
- Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
- Der Antrag dient der Änderung dieser Geschäftsordnung.
- Der Antrag ist schriftlich einzureichen und hat den genauen Wortlaut der beantragten Änderung zu enthalten.
- Wird der Antrag angenommen, wird diese Geschäftsordnung entsprechend geändert.
- Antrag auf Änderung der Tagesordnung
- Der Antrag dient der Änderung der Tagesordnung eines Landesparteitags.
- Im Antrag ist die genaue Änderung zu benennen.
- Möglich ist das Hinzufügen neuer Tagesordnungspunkte, die Streichung oder Vertagung vorhandener Tagesordnungspunkte, sowie eine Änderung der Reihenfolge nach der Tagesordnungspunkte zu behandeln sind.
- Wird der Antrag angenommen, wird die Tagesordnung entsprechend geändert.
- Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
- Geschäftsordnungsanträge erhalten ihre Gültigkeit unmittelbar nach Beschlussfassung.