Benutzer:Cyfarwyddi
Nazis ausziehen lassen
Verschiedene Parlamente in D haben bereits ein Verbot erlassen Bekleidung der Firma Thor Steinar in Parlamentssitzungen zu tragen. Ich kenne die rechtlichen Begründungen für diese Verbote leider nicht, gehe jedoch davon aus, dass das Tragen von Thor Steinar Bekleidung als Symbol eines gemeinsamen politischen Willens angesehen wird. Wenn dem so ist, frage ich mich, warum diese Regelung nicht auch bei Naziaufmärschen angewendet wird.
Ich zitiere mal das Versammlungsgesetz:
§ 3 Abs. 1 Versammlungsgesetz
Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.
Auch wenn verschiedenartige Farben, Stoffe, Schnitte usw. verwendet werden, genügt m.E.bereits das Tragen der Bekleidung einer einzigen Firma um gegen § 3 Abs. 1 VersG zu verstoßen, weil hier eine gemeinsame politische Gesinnung symbolhaft demonstriert wird. Das hat zur Folge, dass die Polizei bereits bei Vorkontrollen diejenigen Nazis aus dem Verkehr ziehen muss, welche in Thor Steinar-Bekleidung zum Versammlungsort wollen. Selbstverständlich wäre die Freiheitsentziehung sofort zu beendet, wenn die Bekleidung ausgezogen und so gelagert wird, dass sie nicht mehr zur Demo getragen werden kann. Aber welcher, aus dem Bundesgebiet anreisende, Neonazi hat die Möglichkeit am 1. Mai in Bonn Gepäck einzulagern? Insbesondere dann, wenn am Bahnhof sämtliche Schließfächer belegt sind?
Mir ist nun nur nicht ganz klar, ob Juristen das auch so sehen.