Benutzer:Ans/Sachsen/Überwachung
Datenschutz, Überwachung, Vorratsdatenspeicherung
Videoüberwachung
Zahlreiche Studien belegen, dass Videokameras weder Straftaten verhinden noch deren Opfern helfen. Mitunter werden Videoaufzeichnungen bei der Aufklärung von Straftaten verwendet, als Beweismittel aber vergleichsweise so selten, dass Videoüberwachung die polizeiliche Aufklärungsquote insgesamt nicht erhöht.
Dem geringen Nutzen stehen erhebliche Nachteile gegenüber:
- Fehlende Zivilcourage bei Straftaten in kameraüberwachten Bereichen
- Verringerung von Individualität, Kreativität und Unbefangenheit in der Öffentlichkeit durch Vermeidung "ungewöhnlichen Verhaltens"
- massive Verletzung der Privatssphäre
- Zweckentfremdung durch Staat, Banken und Einzelpersonen - bis hin zu Voyeurismus!
- mangelnder Datenschutz und häufige Missachtung von Persönlichkeitsrechten bei Veröffentlichungen in Internet oder Fernsehen
- grobe Justizfehler durch Überschätzung von Bandmaterial als Beweismittel
- falscher Einsatz finanzieller Mittel
- gefährliche Reduzierungen von Sicherheitspersonal
Die Verbesserung von Beleuchtung und Übersichtlichkeit öffentlicher Plätze trägt im Gegensatz zur Videoüberwachung deutlich zur Reduzierung von Straftaten bei. Auch alternative Freizeitangebote für Jugendliche, Hilfsangebote für Drogensüchtige und Obdachlose sowie Maßnahmen zur Revitalisierung von Stadtvierteln helfen, die Probleme an der Wurzel zu bekämpfen, statt durch Videoüberwachung wirkungslosen Aktionismus zu betreiben.
Wir fordern daher das Verbot aller staatlichen Videoüberwachungsmaßnahmen im sächsischen Polizeigesetz und den Einsatz der dadurch eingesparten Mittel für wirksame Alternativen.