BY:LV/Vorstand/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung des Bayerischen Vorstands, beschlossen am 15.09.2024 in der konstituierenden Landesvorstandssitzung

§1 Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung gleichberechtigt gemäß nachfolgender Zuständigkeitsverteilung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Vorstandsmitglieder können einzelne Aufgaben an andere Vorstandsmitglieder, Assistenten oder Beauftragte delegieren. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Der Vorstand fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen angemessenen Tätigkeitsbericht in Textform an.

§1.1 Zusammensetzung des Vorstands

Steve Lang – Vorsitzender
Marianne Schindelbeck – Stellvertretende Vorsitzende
Detlef Netter – Schatzmeister
Thomas Schindelbeck – Stellvertretende Schatzmeisterin
Jonas Schwemmer – Generalsekretär
Niklas Feuerstein – Politischer Geschäftsführer
Stephan Korb – Beisitzer
Johannes Derer – Beisitzer
Michael Böhm – Beisitzer
Julius Küffner – Beisitzer

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Vorsitzender

Dem Vorsitzenden obliegen die Kontakte zu den Vorsitzenden auf Bundesebene sowie innerhalb Bayerns,
die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen,
die Pflege der Beziehungen zum Bundesverband und den anderen Landesverbänden,
die Einberufung von Mitgliederversammlungen,
die Repräsentation und die Vertretung des Vorstands sowie des Landesverbands nach außen,
die Kontrolle der Finanzen,
die rechtlichen Verfahren des Landesvorstands gemeinsam mit dem Generalsekretär,
die Koordination der Organisation bei Wahlen,
die Koordination und Erarbeitung des Online-Parteitages,
der Kontakt zur und die Unterstützung der Bayern-IT gemeinsam mit dem Generalsekretär,
der Kontakt zu administrativen Beauftragten,
die Kontakte zu NGOs gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden,
die Kommunikation von Vorstandsangelegenheiten wie Terminen,
die Führung und Koordination der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
die Koordination des Social-Media - Teams gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden,
die Durchführung von politischen Veranstaltungen sowie der Kontakt zur Servicegruppe Event,
die Kommunikation und Beziehung zur internationalen Ebene und die Bearbeitung von Demokratie-Dingen wie Popularklagen.
Er führt die politische Arbeit und ist primärer Ansprechpartner für die politischen und Themen-Beauftragten.

Stellvertretende Vorsitzende

Der stellvertretenden Vorsitzenden obliegt die Unterstützung des Vorsitzenden und Vertretung bei Verhinderung,
die Betreuung der Geschäftsstelle,
der Kontakt zu den Mandatsträgern,
der Kontakt zu den Bezirksverbänden und den darunterliegenden Gliederungen,
die Kontakte zu NGOs gemeinsam mit dem Vorsitzenden,
die Kommunikation von Vorstandsangelegenheiten.

Schatzmeister

Dem Schatzmeister obliegen die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten,
insbesondere die Buch- und Kontoführung sowie die Führung des Wahlkampfbudgets,
die Vertretung nach außen gegenüber Kredit-/Finanzinstituten,
die Laufenden Meldungen an Finanzamt und andere Behörden und Träger,
die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge,
die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts,
sowie das Spendenwesen,
Unterstützen des General Sekretärs bei der Verwaltung der bayerischen Mitglieder.
die Koordination von Methoden und Prozessen zur Finanzverwaltung im gesamten LV in Zusammenarbeit mit den Schatzmeistern der Gliederungen.

Stellvertretender Schatzmeister

Dem stellvertretenden Schatzmeister obliegt die Unterstützung des Schatzmeisters und Vertretung bei Verhinderung,
insbesondere die Buch- und Kontoführung, sowie die Führung des Wahlkampfbudgets gemeinsam mit dem Schatzmeister,
die Vertretung nach außen gegenüber Kredit-/Finanzinstituten,
die Laufenden Meldungen an Finanzamt und andere Behörden und Träger,
die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge,
die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts,
sowie das Spendenwesen,
Unterstützen des General Sekretärs bei der Verwaltung der bayerischen Mitglieder.
die Koordination von Methoden und Prozessen zur Finanzverwaltung im gesamten LV in Zusammenarbeit mit dem Schatzmeister und den den Schatzmeistern der Gliederungen.

Generalsekretär

Dem Generalsekretär obliegen die Kontakte zu den Generalsekretären auf Bundesebene sowie innerhalb Bayerns,
die rechtlichen Verfahren des Landesvorstands gemeinsam mit dem 1.Vorsitzenden,
der Kontakt zur und die Unterstützung der Bayern-IT,
Die Verwaltung der bayerischen Zugänge als LV-Verantwortlicher.
Die Verwaltung der bayerischen Mitglieder.
Er ist primärer Ansprechpartner für das bayerische Verwaltungsteam.

Politischer Geschäftsführer

Dem Politischer Geschäftsführer obliegt die Koordination der politischen Arbeit,
die Vertretung des LV Bayern in der Bundespresse gemeinsam mit der Vorsitzenden und im Team PolGF-Bund,
Die Verwaltung und Führung der LV-BY Wiki-Seite,
die Unterstützung des der Bayern-IT,
die Koordination anfallender Aufgaben.

Beisitzer Stephan

Dem Beisitzer obliegt der Kontakt zu Mitgliedern ohne weitere zuständige Untergliederung,
der Unterstützung des gesamten Vorstandes soweit dies möglich ist,
ist Ansprechpartner für die politischen und Themen-Beauftragten.

Beisitzer Johannes

Dem Beisitzer obliegt der Kontakt zu Mitgliedern ohne weitere zuständige Untergliederung,
die Unterstützung des der Bayern-IT,
der Unterstützung des gesamten Vorstandes soweit dies möglich ist,
ist Ansprechpartner für die politischen und Themen-Beauftragten.

Beisitzer Michael

Dem Beisitzer obliegt der Kontakt zu Mitgliedern ohne weitere zuständige Untergliederung,
der Unterstützung des gesamten Vorstandes soweit dies möglich ist,
ist Ansprechpartner für die politischen und Themen-Beauftragten.

Beisitzer Julius

Dem Beisitzer obliegt der Kontakt zu Mitgliedern ohne weitere zuständige Untergliederung,
die Aufnahme der öffentlichen Sitzungen, Upload des Mitschnittes in das Vorstandsportal,
das Übertragen des Protokolls ins Wiki des LV Bayern,
Verwaltung der Social-Media Zugänge
Leitung des Social-Media - Teams mit den anderen Vorstandsmitgliedern.

§2.1 Zeichnungsberechtigung

(1) Die Zeichnungsberechtigung liegt grundsätzlich beim Vorsitzenden. Sollte dieser verhindert sein oder einzelnen Aufgaben nicht nachkommen können, so übernimmt die stellvertretende Vorsitzende diese Aufgaben. Auch kann der Vorsitzende einzelne Aufgaben rechtswirksam an andere Mitglieder des Landesvorstandes delegieren. Sollten der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende verhindert sein, übernimmt der Schatzmeister und sein Stellvertreter die entsprechenden Aufgaben.
(2) Die Vertretung gegenüber Kreditinstituten erfolgt durch den Schatzmeister und seinen Stellvertreter. Um die Handlungsfähigkeit sicherzustellen, übernehmen bei Verhinderung des Schatzmeisters und des Stellvertreters der Vorsitzende und seine Stellvertreterin die Vertretung gegenüber Kreditinstituten.
(3) Sollten die Vertretungsberechtigten Mitglieder des Landesvorstand verhindert sein oder zurück treten, so gilt die obige Reihenfolge (§1.1) als Vertretungsreihenfolge.

$3 Sitzungen

Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Landesverbandes verlangt, so ist eine Sitzung nach §9a Abs.4 Satz 2 der Satzung unverzüglich einzuberufen.

§3.1 Reguläre Sitzungen

(1) Reguläre Sitzungen des Landesvorstandes finden am ersten Dienstag im Monat statt.
(2) Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
(3) Reguläre Sitzungen des Landesvorstandes werden durch den Vorsitzenden oder der stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von sieben Tagen öffentlich einberufen.
(4) Eine Vorstandssitzung gilt auch als einberufen, wenn diese bei der vorhergehenden Sitzung vereinbart und dies protokolliert wurde.

§3.2 Außerordentliche Sitzungen

(1) Außerordentliche Sitzungen sind nur in dringenden Fällen geboten. Sie sind öffentlich und mit einer Einladungsfrist von 24h schriftlich einzuladen. Der Antrag auf eine außerordentliche Sitzung muss mit 2/3 Mehrheit im Umlauf beschlossen werden.
(2) Eine besondere Form der außerordentlichen Sitzung stellt die Klausurtagung dar. Diese findet grundsätzlich nicht-öffentlich und ohne Protokoll/Aufzeichnung statt.

§3.2 Nicht-Öffentlichkeit

(1) Nicht-Öffentlichkeit ist bei der Behandlung von personenbezogenen Daten gemäß DSGVO oder vergleichbar schutzbedürftiger Informationen gegeben.
(2) Anderweitig ist die Behandlung von Anträgen öffentlich durchzuführen oder eine Abstimmung mit 2/3 Mehrheit für eine NÖ-Behandlung erforderlich.

§3.4 Arbeitssitzungen

(1) Arbeitssitzungen dienen der gemeinsamen Bearbeitung aktueller Projekte wie Wahlen und Veranstaltungen.
(2) Sie sind ausdrücklich nicht zur Beschlussfindung gedacht.
(3) Arbeitssitzungen finden immer am Sonntag vor einer öffentlichen Sitzung statt

§3.5 Versammlungsämter

Bei jeder Sitzung wird eine Versammlungsleitung und eine Protokollführung bestimmt.

§3.5.1 Versammlungsleitung

(1) Die Versammlungsleitung ist für die zügige und vollständige Abarbeitung der Tagesordnung und die Einhaltung dieser Geschäftsordnung verantwortlich.
(2) Sie übernimmt die Moderation der Sitzung und erteilt das Rederecht gemäß der Rednerliste.
(3) Des weiteren entscheidet sie selbstständig über die zu treffenden Maßnahmen bei Störung der Sitzung.
Die Maßnahmen sind wie folgt:
Ermahnung
Entzug des Rederechts bei diesem TOP
Entzug des Rederechts während der Sitzung
Ausschluss von der Sitzung

Hierbei ist grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen.

§3.6 Rederecht

(1) Grundsätzlich hat jeder Pirat bei Sitzungen des LaVo Rederecht. Dieses bezieht sich jedoch ausschließlich auf den gerade in Behandlung befindlichen Tagesordnungspunkt und kann durch die Versammlungsleitung eingeschränkt werden, wenn dies durch den Landesvorstand für notwendig erachtet wird.
(2) Weiteren Gästen kann durch die Versammlungsleitung ein Rederecht eingeräumt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
(3) Die Reihenfolge für die Rednerliste ergibt sich grundsätzlich aus den Wortmeldungen und ist von Ämtern etc. unabhängig.

§3.7 Tätigkeitsberichte

Am Anfang jeder Sitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen Tätigkeitsbericht über die für die Partei geleistete Arbeit ab.

§3.8 Protokolle

(1) Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen.
(2) Das Protokoll soll im Regelfall innerhalb einer Woche veröffentlicht werden.
(3) Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§3.9 Aufzeichnungen

Der Landesvorstand versucht wann immer möglich Sitzungen aufzuzeichnen. Die entstandenen Aufnahmen werden zeitnah veröffentlicht.

§4 Beschlüsse

(1) Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst. Für jeden Beschluss müssen ein oder mehrere Zuständige angegeben werden.
(2) Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend sind.
(3) Beschlüsse bedürfen bei Sitzungen einer einfachen Mehrheit um angenommen zu werden. Sollte es zu einem patt kommen, trifft die endgültige Entscheidung das LaVo-Mitglied, in dessen Geschäftsbereich der Antrag fällt. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.

§4.1 Umlaufbeschlüsse

(1) Umlaufbeschlüsse sind besonders zu begründen. Fehlt eine Begründung sind sie nicht als Umlaufbeschlüsse zu behandeln. Ein Umlaufbeschluss gilt als gefasst, wenn das Ergebnis durch die noch ausstehenden Stimmen nicht mehr geändert werden kann.
(2) Jedes Landesvorstandsmitglied kann eine Behandlung in einer Sitzung verlangen. In diesem Fall wird der Umlaufbeschluss abgebrochen und in der nächsten Sitzung als Sitzungsbeschluss behandelt.
(3) Nicht abgeschlossene Umlaufbeschlüsse werden auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt.
(4) Umlaufbeschlüsse haben eine finanzielle Begrenzung von 500€.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten

(1) Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband.
(2) Dem Generalsekretär obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.
(3) Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert.
(4) Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
(5) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist nur zulässig, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind, eine Beauftragung durch den Landesvorstand und dem Landesverband eine entsprechende Datenschutzerklärung vorliegt.

§6 Finanzen

(1) Der Schatzmeister ist berechtigt, Konten im Namen des Gebietsverbandes zu führen. Der Vorsitzende im Rahmen seiner Kontrollfunktion sowie der Generalsekretär und die hierfür Beauftragten sind einzeln verfügungsberechtigt über sämtliche Konten.
(2) Ausgaben können ohne Beschluss je Vorstand einzeln bis max. € 55,00 (Schatzmeister: € 220,00) zwischen den öffentlichen Vorstandssitzungen vorgenommen werden. Die einzelnen Beträge können durch mehrere Vorstandsmitglieder kumuliert werden. Der jeweilige Verfügungsrahmen wird nach einem zustimmenden Beschluss wieder aufgefüllt. Unabhängig davon sind gebundene Budgets, die vom Vorstand beschlossen werden. Über die beschlossenen Budgets können die zuständigen Vorstandsmitglieder und Beauftragten selbstständig und in voller Höhe ohne weiteren Beschluss verfügen.
(3) Der Landesschatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein Veto-Recht in Finanzangelegenheiten, wenn die finanzielle Stabilität des Landesverbandes Bayern gefährdet ist oder er sich mit Durchführung des Beschlusses strafbar machen würde.