BY:Unterfranken/Bezirksparteitag 2013.2/Antragsfabrik/Abwahl von Vorstandsmitgliedern

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den BY:Unterfranken/Bezirksparteitag_2013.2 von Isi.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Unterfranken/Bezirksparteitag_2013.2/Antragsfabrik.

Titel = Abwahl von Vorstandsmitgliedern
Änderungsantrag Nr.
SÄA01
Beantragt von
Isi
Betrifft
Satzung des Bezirksverband Unterfranken / §9A XI
Beantragte Änderungen

Der Bezirksparteitag möge beschließen den §9A XI der Satzung jeweils um einen Punkt (z.B. §9A XII, usw.) nach hinten zu verschieben, bei Annahme der Module. Die Module 1a, 1b und 1c sind konkurrierend und müssen dementsprechend abgestimmt werden. Der Antrag tritt nach der Abstimmung sofort in Kraft.:

Modul 1a:

§9A XI Der Bezirksparteitag kann einzelne Mitglieder des Bezirksvorstands abwählen. Über die Behandlung des Abwahlantrags wird ohne Aussprache in offener Abstimmung abgestimmt. Sofern sich eine einfache Mehrheit für eine Behandlung ausspricht, wird nach Aussprache eine Abwahl in geheimer Abstimmung durchgeführt. Das Mitglied gilt als abgewählt, wenn eine einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Piraten für die Abwahl stimmt. Der Bezirksparteitag beschließt anschließend, ob die frei gewordene Position des abgewählte Vorstandsmitglied auf Grundlage des § 9 Abs. 13 neu besetzt wird.

Modul 1b:

§9A XI Der Bezirksparteitag kann einzelne Mitglieder des Bezirksvorstands abwählen. Über die Behandlung des Abwahlantrags wird ohne Aussprache in offener Abstimmung abgestimmt. Sofern sich eine einfache Mehrheit für eine Behandlung ausspricht, wird nach Aussprache eine Abwahl in geheimer Abstimmung durchgeführt. Das Mitglied gilt als abgewählt, wenn eine zweidrittel Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Piraten für die Abwahl stimmt. Der Bezirksparteitag beschließt anschließend, ob die frei gewordene Position des abgewählte Vorstandsmitglied auf Grundlage des § 9 Abs. 13 neu besetzt wird.

Modul 1c:

§9A XI Der Bezirksparteitag kann einzelne Mitglieder des Bezirksvorstands abwählen. Über die Behandlung des Abwahlantrags wird ohne Aussprache in offener Abstimmung abgestimmt. Sofern sich eine zweidrittel Mehrheit für eine Behandlung ausspricht, wird nach Aussprache eine Abwahl in geheimer Abstimmung durchgeführt. Das Mitglied gilt als abgewählt, wenn eine zweidrittel Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Piraten für die Abwahl stimmt. Der Bezirksparteitag beschließt anschließend, ob die frei gewordene Position des abgewählte Vorstandsmitglied auf Grundlage des § 9 Abs. 13 neu besetzt wird.

Modul 2:

§9A XII Sollte ein Abwahlantrag außerhalb eines Bezirksparteitages an den Vorstand getragen werden, so ist dieser, dem Vorstand gegenüber, zu begründen und muss von mindestens fünf stimmberechtigten Mitgliedern unterstützt werden. Daraufhin ist innerhalb von drei Wochen ein Sonderparteitag nach §9B III 1 & 2 einzuberufen, der sich mit der Abwahl als einzigem Thema nach den Regelungen des §9A XI befasst. Sollte innerhalb eines Monats bereits ein Parteitag einberufen sein, kann auf den Sonderparteitag verzichtet und der Antrag dort behandelt werden.

Begründung

Wir haben die Neuwahl einzelner Vorstandsmitglieder bereits im Bund eingeführt und auch in Niederbayern steht zumindest Modul 1 bereits in der Satzung. Solch ein Puffer in der Satzung hat sich an gut dokumentierten Fällen als notwendig erwiesen und wir sollten nicht darauf verzichten.






Lektorat

Lektoriert von

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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