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Abkürzung: Neu-Ulm

Kreisverband Neu-Ulm


Vorstand / Geschäftsordung

stand: 13.08.16

Download als PDF Stand 13.08.2016


§1 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus den folgenden Personen:

Position  Name
Vorsitzender: Hans-Joachim Betz
Stellvertretender Vorsitzender: Swen Kuboth
Schatzmeister: Michael Proißl
Beisitzer: Willi Gasser

§2 Beschlussfassung

  1. Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig, sofern sich mindestens drei Vorstandsmitglieder zu der Entscheidung geäußert haben.
  2. Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied innerhalb von 5 Tagen im Piraten-WIKI dokumentiert, den anderen mit geteilt und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt. (Umlaufbeschlüsse)
  3. Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
  4. Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit.
  5. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt der Vorstand einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  6. Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  7. Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:
    • Ausgaben die 100 € einmalig oder 24€ pro Jahr überschreiten
    • Alle Verträge die eine länger Laufzeit als 6 Monate betragen
    • Einberufung einer Mitgliederversammlung
  8. Beschlüsse werden durch den Vorstand im Piraten-Wiki (Beschlussbuch) veröffentlicht.
  9. Beschlüsse sind Teil des Protokolls der Sitzung.
  10. Vertrauliche Beschlüsse werden abweichend hiervon separat protokolliert und nur den Mitgliedern des Vorstandes zugestellt, die Abstimmung hierüber wird veröffentlicht.
    Beschlüsse können mit einem Sperrvermerk versehen werden Dauer und Begründung des Sperrvermerks werden veröffentlicht.
  11. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Entscheidung über die Neuaufnahme eines Mitglieds berechtigt.
  12. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Entscheidung über einen Beitragsminderungantrag für ein Mitglied berechtigt, sofern der Antragsteller diesen glaubhaft begründet.

§3 Antragsrecht

  1. Anträge an den Vorstand sind an vorstand@piratenpartei-neu-ulm.de zu stellen.
  2. Antragsberechtigt sind:
    • Die Mitglieder der Piratenpartei Neu-Ulm
    • Die Mitglieder des Vorstands eines übergeordneten Gremiums
    • Die Mitglieder des Vorstands der Jungen Piraten
    • Durch den Vorstand beauftragte Personen im Rahmen ihrer Tätigkeit
  3. Eingegangene Anträge sowie deren Status (in Bearbeitung / begründete Ablehnung oder Beschluss) werden dokumentiert.
  4. Anträge können sowohl von einzelnen Piraten als auch Gruppen von Mitgliedern gestellt werden. In dem Antrag ist ein klarer Ansprechpartner zu benennen.
  5. Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.

§4 Vorstandssitzungen

  1. Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich und/oder fernmündlich statt.
  2. Eine Vorstandssitzung wird durch ein Vorstandsmitglied in der Regel mit einer Frist von 4 Tagen per E-Mail oder Protokollnotiz einer Vorstandssitzung einberufen, sollte es die Situation erfordern, so kann eine Vorstandssitzung auch kurzfristig anberaumt werden.
  3. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
  4. Die Sitzungsleitung kann Gästen und Presse nach Meldung Rederecht erteilen.
  5. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt.
  6. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nicht öffentlich abgehalten werden.
  7. Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.
  8. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit den Anträgen im Wortlaut und den Beschlüssen zu erstellen.
  9. Das Protokoll ist binnen einer Woche im Piraten Wiki zu veröffentlichen.
  10. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

  1. Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt
  2. Diese werden vom Vorstand oder entsprechenden Beauftragten verwaltet.
  3. Der Vorstand kann per Beschluss Mitgliedern Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren.
  4. Dieser Zugriff ist an die Teilnahme an einer Datenschutzbelehrung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
  5. Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.
  6. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.
  7. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
  8. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist streng untersagt und führt zu Konsequenzen.

§6 Aufgabenverteilung

  1. Hans-Joachim Betz (Vorsitzender):
    • Vertretung des Kreisverbandes nach innen und aussen
  2. Swen Kuboth (Stellvertretender Vorsitzender):
    • Pressearbeit, -koordination, -betreuung
    • Dokumentenarchivierung
  3. Michael Proißl (Schatzmeister):
    • Schatzmeistertätigkeit
  4. Willi Gasser
    • Protokollführer


Alle übrigen Aufgaben werden gemeinsam wahrgenommen.

§7 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

  1. Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Aktivitäten für die Piratenpartei Neu-Ulm während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an.
  2. Dieser hat im Piraten-Wiki zu erfolgen.

§8 Für Veröffentlichungen des Kreisverbandes gilt folgende Vorgehensweise bindend:

  1. Jede Veröffentlichung eines Artikels oder einer Pressemitteilung bedarf der Freigabe des dafür vom Kreisverband Beauftragten.
  2. Ist der Beauftragte personenidentisch mit dem Verfasser des Artikels ist vor Veröffentlichung die Freigabe eines Vorstandsmitgliedes schriftlich einzuholen.
  3.  
    1. Stuft der Beauftragte oder der Freigeber den Beitrag als problematisch ein ist er umgehend und immer noch vor der Veröffentlichung dem Gesamtvorstand als Antrag im Umlaufbeschluß vorzulegen.
    2. Bei Veröffentlichung auf der offiziellen Seite ist der Artikel dem Beauftragten des Bezirksvorstandes, Martin Kollien-Glaser, zur Freigabe vorzulegen.
  4. Die Übernahme von persönlichen Blogbeiträgen auf die Webseite/Facebookseite der Partei ist nur nach mehrheitlicher Zustimmung des Vorstandes statthaft.
  5. Davon abweichend bedarf die bloße Bekanntgabe von offiziellen Terminen des Kreisverbandes durch den Beauftragten keiner Freigabe.
  6. Der Twitteraccount des Kreisverbandes ist ein blitzaktuelles Medium, daß aufgrund seines Wesens zum einen eine schnelle Reaktion benötigt und durch die Verkürzung auf 140 Zeichen sowie sein Gesamtkonzept die Gefahr der unzulässigen Verkürzung von Inhalten in sich birgt. Der Vorstand begegnet diesen Gefahren wie folgt:
    • Der Account des Kreisverbandes folgt keinen Boulevardmedien außerhalb des Wahlkreises sowie der angrenzenden Wahlkreise- Der Account folgt keinen extremistischen Gruppierungen oder Personen
    • Der Account blockt umgehend alle extremistischen Personen oder Gruppen, die ihm folgen.
    • Der Account retweetet nicht unkommentiert Boulevardmedien, sowie Beiträge extremistischer Gruppen und Personen.
    • Der Account verbreitet keine Hetze gegen Andersdenkende
    • Die Einstufung wer als extremistischer-/boulevard-/Hetzaccount behandelt wird trifft zunächst der Beauftragte, der sich dabei an die Beschlüsse der Piratenpartei hält und zusätzlich den Verfassungsschutzbericht als Leitlinie betrachtet. Dazu gehören auch religiös extremistische Accounts und Beiträge, sowie Accounts und Beiträge die zu Gewalt auffordern, beledigend gegen Personen oder Gruppen sind, sowie zu Mißachtung von Menschenrechten auffordern. Die anderen Vorstandsmitglieder sind aufgefordert dem Account des KV zu folgen und die Einstellung der Filterblase permanent kritisch zu hinterfragen.
    • Das Retweeten von Blogbeiträgen von persönlichen Blogs von KV-Mitgliedern von deren Webseiten ist generell zu unterlassen.
    • Das Retweeten von Blogbeiträgen von Piraten ausserhalb des KV Neu-Ulms bedarf der Freigabe durch die Mehrheit des Vorstandes.


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