BY:Schwaben/BzPT2016.1/Antragsfabrik

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Antrag Einreichen/Ändern

Wichtig - Unbedingt lesen!

Eine Einreichung ist bis zum Ende der Einreichungsfrist am 25.03.2016 um 23:59 Uhr möglich, indem Anträge per E-Mail an vorstand@piraten-schwaben.de eingereicht werden.

Änderungen von Begründungen sind auch nach der Frist möglich. Kleinere Korrekturen an Anträgen (ausgenommen Satzungsänderungen) sind mit Zustimmung des Parteitags möglich.

Ein paar nützliche Tipps

  • Einige Piraten neigen dazu, kurz vor der Einreichungsfrist ihre Anträge einzukippen. Gute Anträge müssen aber wachsen und ein paar andere Leute sollten vorher schon einmal drübergelesen haben.
  • Suche dir Verbündete, d.h. Gleich- und/oder Ähnlichgesinnte, die dir konstruktives Feedback geben können und damit die Anträge verbessern.
  • Ein vernünftiges Programmantrag ist in vollständigen Sätzen formuliert, enthält eine oder mehrere politische Forderungen der Piratenpartei und auch einige Worte zum Begründungszusammenhang, falls dieser nicht auf der Hand liegt. Mit dem Wahlprogramm wollen wir schließlich dem Wähler unsere politischen Ziele kommunizieren. Dazu muss es allein stehen können, ohne dass der Wähler recherchieren muss, und auch verständlich geschrieben sein.

Eingegangene Anträge

Satzungsänderungen

SÄA001 - § 10 Auflösung und Verschmelzung

Antragsteller: Fritz Effenberger
Antragsdatum: 05.03.2016
Antragsform: Email

Antrag:

SÄA für den BzPT Schwaben im April 16, der bisherige § 10 des Bezirkssatzung soll durch diesen Text ersetzt werden:

„Zur Auflösung eines Kreisverbandes genügt eine 2/3 Mehrheit der Stimmberechtigten, wenn die ordentliche Ladung durch den amtierenden Vorstand oder den einer übergeordneten/zentraleren Gliederung zur Kreismitgliederversammlung diese Entscheidung ankündigt. Erscheinen weniger als 3 Stimmberechtigte (also 2, 1 oder 0), so soll der KV als handlungsunfähig gelten und auf der Kreismitgliederversammlung durch Vertreter einer höheren/zentraleren Gliederung für aufgelöst erklärt werden. Zwei Verbände können verschmelzen, wenn beide Mitgliederversammlungen dies nach ordentlicher Ladung mit jeweils 2/3 Mehrheit beschliessen. Im Übrigen gelten Bestimungen der höheren/zentraleren Gliederungen.“


Erklärung/Begründung:

Mit der Euphorie des Hypes von 2011 wurden auch in Schwaben zahlreiche neue Kreisverbände gegründet. Inzwischen ist allerdings wieder die Realität in der Grössenordnung von 2 – 4 % eingekehrt und Kreisverbände haben Mühe, ihre Vorstände zu besetzen. Ich rege daher an, Verbände (Kreise oder auch Bezirke) mit offenbaren Personalproblemen offline zu nehmen und die Aktiven in den Vorstand der jeweils übergeordneten (zentraleren) Gliederung zu wählen, um die Verwaltung effektiver zu gestalten.
Die Vorgehensweise wird hier durch die Landes- und Bezirkssatzung vorgegeben, letztere soll durch den oben gezeigten SÄA klarer gefasst werden.

SÄA002 - Einbindung dezentralerer Gliederungen

Antragsteller: Franz Lauer
Antragsdatum: 25.03.2016
Antragsform: Email

Antrag:

Der folgende Absatz soll an geeigneter Stelle in die Satzung des Bezirks aufgenommen werden (Die Bezeichnung Gebietssprecher ist ein Vorschlag und kann von der Versammlung geändert werden.):

Jede dezentralere Gliederung/Gebietsversammlung wählt/bestimmt einen Gebietssprecher, dieser vertritt die Interessen der jeweiligen Gliederung/Gebietsversammlung gegenüber dem Bezirksvorstand. Der Bezirksvorstand hat alle ihm gemeldeten Gebietssprecher zu Vorstandssitzungen einzuladen. Während der Vorstandssitzung haben alle Gebietssprecher die selben Rechte wie Vorstandsmitglieder, ausgenommen Stimmrecht und das Recht zur Teilnahme an nicht öffentlichen Sitzungen. Enthält die Satzung der dezentraleren Gliederung keine Regelung zu Sprechern wird der 1. Vorsitzende der jeweiligen Gliederung zum Gebietssprecher, der 2. Vorsitzende zu seinem Vertreter, bestimmt. Bei Gebietsversammlungen gilt der 1. Sprecher als Gebietssprecher, falls vorhanden, der 2. Sprecher als sein Vertreter.


Erklärung/Begründung:

Den dezentraleren Gliederungen ein Mitspracherecht im Bezirk verankern ohne den Vorstand aufzublähen.

Positionspapiere

sonstige Anträge