BY:Schwaben/Bezirksparteitag Schwaben 2012.2/Satzungsänderungsanträge/5
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Datum: 15. Dezember 2012
Ort: Landhaus Schützenheim Nassenbeuren, Schützenstraße 27, 87719 Nassenbeuren
Orga:
Satzungsänderungsantrag 5
Eingereicht von: Thomas Wagner
Der Bezirksparteitag möge folgende Änderung der Satzung beschließen:
§ 5 - Ordnungsmaßnahmen
(1) Regelungen die Ordnungsmaßnahmen betreffen werden vom Bezirksvorstand selbst getroffen. Es kann das Schiedsgericht der niedrigst zuständigen Gliederung angerufen werden. Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Landessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Bezirksebene.
Begründung
Es wurde eingebaut, dass Regelungen die auf Landesebene eingefügt werden ebenfalls Gültigkeit erhalten und nicht übergangen werden.