BY:Oberfranken/Kreisverband Kronach/Plakatierung/Wahljahr 2013

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Vorbereitungen für die Plakatierungen im Landkreis Kronach zu den Wahlen 2013.

Stand Genehmigung

Es werden die Termine der Landtwagswahl/Bezirkswahl für den Auftakt der Plakatierung und der Termin der Bundestagswahl für das Ende der Plakatierung angenommen und auch so beantragt. Abweichungen davon werden gegebenfalls unter "Bemerkungen" vermerkt.

Kommune Plakatierung ab Entfernung bis Beantragt Bemerkung
Ludwigsstadt 04.08.2013 29.09.2013 Genehmigt Aufkleber für HKL
Steinbach am Wald 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Tettau 04.08.2013 06.10.2013 nicht nötig
Nordhalben 18.08.2013 27.09.2013 Ja Genehmigt
Steinwiesen 18.08.2013 25.09.2013 nicht nötig
Wallenfels 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Mitwitz 04.08.2013 unmittelbar nicht nötig
Wilhelmsthal 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Schneckenlohe 11.08.2013 zeitnah nicht nötig
Stockheim 04.08.2013 06.10.2013 nicht nötig
Küps 04.08.2013 25.09.2013 nicht nötig
Marktrodach 10.08.2013 27.09.2013 Genehmigung liegt bereits vor Schreiben vom 14.01.2013
Kronach 02.08.2013 01.10.2013 Genehmigt
Teuschnitz 04.08.2013 25.09.2013 nicht nötig
Pressig 04.08.2013 25.09.2013 Ja Genehmigt
Reichenbach 04.08.2013 25.09.2013 nicht nötig
Tschirn 04.08.2013 25.09.2013 nicht nötig
Weißenbrunn 04.08.2013 25.09.2013 nicht nötig

Vorgaben Kommunen

Kommune Max. Anzahl Beschränkungen / Hinweise Bemerkung
Ludwigsstadt 20 Nicht in unmittelbarer Nähe von Wahllokalen, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Antrag notwendig
Steinbach am Wald ca. 25 Keine Höchstgrenzen, "jedoch ist auf ein angemessenes Maß bzw. Anzahl der Plakate zu achten, dass auch den anderen politschen Gruppierungen ausreichend Raum lässt, (ca. 5 pro Ortsteil)." Außerdem wird gebeten, in Steinbach am Wald selbst erst nach dem 26.08.2013 zu plakatieren (nach dem Schützenfest), Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Kein Antrag notwendig
Tettau Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb von 14 Tagen nach Wahl Kein Antrag nötig
Nordhalben 5 Anschlagstafeln + 3 Plakatständer 5 Anschlagtafeln an denen jeweils ein Plakat angebracht werden darf, Plakatierung 4 Wochen vor Wahl, Entfernung umgehend nach dem Wahltermin Antrag 4 Wochen vorher schriftlich
Steinwiesen ca. 20 Auflagen entsprechend der Plakatierungsrichtlinien, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entferung innerhalb drei Tage nach dem Wahltermin Verteilungsvorschlag wegen Übermaßverbot per E-Mail (siehe Tabelle unten), kein Antrag nötig
Wallenfels - Verweis auf Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden (Verwaltungsvorschrift), Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Kein Antrag nötig
Mitwitz de-facto Anbringung nur an Straßenleuchten erlaubt (daraus ergibt sich dann die Höchstmenge im Zusammenspiel mit den anderen Parteien), keine Behinderung von Fußgängern etc., Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung unmittelbar nach dem Wahltermin Kein Antrag notwendig
Wilhelmsthal - Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Kein Antrag nötig
Schneckenlohe - Keine Beschränkungen, "die politischen Ortsvereine bestückten publikumswirksame Bereiche in eigener Verantwortlichkeit", Straßenbeleuchtung für Plakatträger. Plakatierung 6 Wochen vor BTW, 4 Wochen vor LTW Kein Antrag nötig
Stockheim Verweis auf Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden (Verwaltungsvorschrift), Plakate 6 Wochen vor und 2 Wochen nach Wahltermin Kein Antrag nötig
Küps 40 Diverse Auflagen, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 3 Tage nach Wahl Kein Antrag nötig
Marktrodach unbegrenzt 50 m Abstand zu Wahllokalen, ansonsten siehe Bescheid Bescheid bereits da, Zeit vom 10.08.2013 bis 27.09.2013
Kronach Auflagen mit Bescheid Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Antrag formlos
Teuschnitz Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung bis 25.09.2013 Nein
Pressig Diverse Auflagen, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 3 Tage nach Wahl Formloser Antrag mit Zeitraum + Anzahl
Reichenbach wie Teuschnitz (Verwaltungsgemeinschaft)
Tschirn wie Teuschnitz (Verwaltungsgemeinschaft)
Weißenbrunn - Verweis auf Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden (Verwaltungsvorschrift), Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung zeitnah nach der Wahl Nein

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