BY:Niederbayern/WiPaDa/Kreisverbände/Geschäftsordnungsvorlage
Diese Geschäftsordnung regelt die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei $Kurzname.
Inhaltsverzeichnis
Der Vorstand
besteht aus regulär fünf Mitgliedern und zwar
- Vorstandsvorsitzer
- Stellvertreter
- Schatzmeister
- 2 Beisitzern
Vorstandssitzungen
Einladung zu Vorstandssitzungen
Zu außerplanmäßigen Sitzungen (physisch oder telefonisch) wird mit einer Frist von mindestens 12 Stunden per E-Mail/Telefon oder persönlich eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.
Anträge zu einer Vorstandssitzung
Antragsberechtigt sind alle stimmberechtigten Piraten des Kreisverbandes $Name. Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Jeder ordentliche Antrag benötigt einen Antragsteller, und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Der Antrag ist per Mail einzureichen oder auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen. Generell ist es besser, seinen Antrag zunächst als Anregung zu formulieren, insbesondere, wenn man noch mit keinem Vorstandsmitglied oder sonst Zuständigen darüber gesprochen hat.
Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Durch Beschluss einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.
Leitung der Vorstandssitzungen
Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.
Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Der Kreisvorstand ist bei Anwesenheit von drei oder mehr Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit aller gewählten Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden.
Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss den Verlauf sinngemäß wiedergeben. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollführer bestimmt. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied innerhalb einer Woche in das Wiki einzustellen.
Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
Die Mitgliederdaten der Piraten werden vom Bezirksverband oder alternativ vom Kreisverband gepflegt. Der Kreisvorstand kann hierfür ein Vorstandsmitglied bestimmen.
Aufgabenverteilung
- gemeinsame Aufgaben aller Vorstände:
- Einberufung der Vorstandssitzungen
- Einberufung der Hauptversammlung
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands
- Öffentlichkeitsarbeit
- Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption
- Vorsitzender
- Vertretung der Partei und des Kreisverbandes $Name
- Führung der laufenden Geschäfte
- Pressearbeit
- Geschäftspost
- Führen der zu archivierenden Unterlagen
- Stellvertreter
- Vertretung der Partei und des Kreisverbandes $Name
- Führung der laufenden Geschäfte
- Geschäftspost
- Führen der zu archivierenden Unterlagen
- Schatzmeister
- Kontoführung, Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Zuschüsse, Mitgliedsbeiträge
- Führung der laufenden Geschäfte
- laufende Meldungen an das Finanzamt und andere Behörden und Träger sowie an Parteiorgane
- Spendenwesen
- 1. Beisitzer
- Anfallende Arbeiten, die nicht explizit in der Aufstellung geführt werden
- 2. Beisitzer
- Anfallende Arbeiten, die nicht explizit in der Aufstellung geführt werden
Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
Jedes Vorstandsmitglied fertigt einen Tätigkeitsbericht über seine Parteiarbeit während seiner Amtszeit an. Dieser hat in Textform zu erfolgen und ist den beiden Beisitzern spätestens 14 Tage vor der nächsten Hauptversammlung zuzuleiten.
Änderungen
Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen der einfachen Mehrheit aller Vorstände (Nicht anwesende eingeschlossen). Diese Änderungen sind zu begründen.
Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung wurde xxxx-xx-xx in dieser Form beschlossen und tritt sofort in Kraft.