BY:Mittelfranken/WUG/MV2016.1/Antraege

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Hier kannst Du Anträge zur MV2016.1 einreichen. Satzungsänderungsanträge und Programmanträge müssen bis spätestens 26.11.2016 (24 Uhr) hier eingetragen oder per Mail an vorstand@piraten-wug.de geschickt werden. Für sonstige Anträge gibt es grundsätzlich laut Satzung keine Antragsfrist. Wir bitten jedoch um Eintragung bzw. Mitteilung bis spätestens 01.12.2016 (24 Uhr), damit die Mitglieder sich noch rechtzeitig damit befassen können.


Satzungsänderungsanträge

Antragsvorlage zum Kopieren:

{{AntragWUG
| Titel = Antragstitel
| Typ = SÄA
| Antragsnummer = Antragsnummer (optional)
| Text = Antragstext
| Begruendung = Antragsbegründung
| Antragsteller = Antragsteller (~~~ für eigenen Benutzernamen)
}}


Satzungsänderungsantrag 01

Regelung zu Auflösung und Verschmelzung des Kreisverbandes

Antragstext

Die Mitgliederversammlung beschließt, dass §3b der Satzung wie folgt geändert wird:


alte Fassung (nicht Teil des Antrags):

§3b - Die Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung - nachfolgend MV genannt - ist das oberste Organ des KV. Sie beschließt über die Ausrichtung der Arbeit des KV und sonstige Angelegenheiten die den KV betreffen.

(2) Die Einberufung der MV erfolgt schriftlich per Mail an alle Mitglieder des KV mit einer Frist von mindestens 2 Wochen. Die Einberufung erfolgt auf Grund eines Vorstandsbeschluss oder wenn mindestens 10% der Mitglieder dies beim Vorstand beantragen.

(3) Die MV ist grundsätzlich öffentlich. Gäste sowie Audio- und Videoaufnahmen sind zulässig. Einzelne Tagesordnungspunkte können durch eine 2/3 Mehrheit auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden.


neue Fassung:

§3b - Die Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung - nachfolgend MV genannt - ist das oberste Organ des KV. Sie beschließt über die Ausrichtung der Arbeit des KV, die Auflösung des KV, die Verschmelzung mit anderen Gliederungen der gleichen Ebene sowie sonstige Angelegenheiten die den KV betreffen.

(2) Die Einberufung der MV erfolgt schriftlich per Mail an alle Mitglieder des KV mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Die Einberufung erfolgt auf Grund eines Vorstandsbeschluss oder wenn mindestens 10% der Mitglieder dies beim Vorstand beantragen.

(3) Entscheidungen über Auflösung bzw. Verschmelzung des KV bedürfen einer 3/4-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Steht eine solche Entscheidung auf der Tagesordnung einer MV, beträgt die Ladungsfrist abweichend von Absatz (2) mindestens vier Wochen.

(4) Die MV ist grundsätzlich öffentlich. Gäste sowie Audio- und Videoaufnahmen sind zulässig. Einzelne Tagesordnungspunkte können durch eine 2/3 Mehrheit auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden.

Begründung

Wir haben bisher keine entsprechende Regelung in der Satzung und auch die übergeordneten Satzungen behandeln dieses Thema nur unzureichend.


Antragsteller: Andreas Schreiner (Diskussion)



Programmanträge

Antragsvorlage zum Kopieren:

{{AntragWUG
| Titel = Antragstitel
| Typ = P
| Antragsnummer = Antragsnummer (optional)
| Text = Antragstext
| Begruendung = Antragsbegründung
| Antragsteller = Antragsteller (~~~ für eigenen Benutzernamen)
}}


sonstige Anträge

Antragsvorlage zum Kopieren:

{{AntragWUG
| Titel = Antragstitel
| Typ = S
| Antragsnummer = Antragsnummer (optional)
| Text = Antragstext
| Begruendung = Antragsbegründung
| Antragsteller = Antragsteller (~~~ für eigenen Benutzernamen)
}}


Sonstiger Antrag 01

Erteilung eines Mandates zur Führung von Fusionsgesprächen

Antragstext

Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand des KV WUG, Gespräche mit dem Vorstand des KV AN über eine mögliche Verschmelzung der beiden Kreisverbände WUG und AN zu einem gemeinsamen Gebietsverband als Untergliederung des Bezirksverbandes Mittelfranken zu führen, sowie die Rahmenbedingungen zu prüfen und Argumente, die für bzw. gegen eine solche Verschmelzung sprechen, zu erörtern. Die Entscheidung über eine Verschmelzung muss auf einer separaten Mitgliederversammlung durch die anwesenden Mitglieder mit 3/4-Mehrheit getroffen werden.

Begründung

Der KV WUG hat derzeit noch 13 Mitglieder. Die Zahl der aktiven Mitglieder im KV WUG beschränkt sich jedoch seit mindestens einem Jahr praktisch auf die drei Vorstände. Im KV AN sieht es nicht viel besser aus. D.h. der Verwaltungsaufwand steht in einem Missverhältnis zur tatsächlich geleisteten politischen Arbeit. Die Intention des Antragstellers ist, dass durch eine Verschmelzung eine Einsparung beim Verwaltungsaufwand realisiert werden würde und dadurch wieder Kapazitäten für andere Aktivitäten freiwerden würden. Ob dieser Einspareffekt jedoch tatsächlich eintreten kann, muss sorgfältig geprüft und diskutiert werden.


Antragsteller: Andreas Schreiner (Diskussion)