BY:Mittelfranken/Parteitag 2018.2
An diesem Parteitag wird der Bezirksvorstand neu gewählt.
Inhaltsverzeichnis
Ort & Datum
- Termin: Sonntag, 25.11.2018
- Akkreditierung: ab 14:45 Uhr
- Beginn der Versammlung: 15:00 Uhr
- voraussichtliches Ende der Versammlung: 17:00 Uhr
- Ort: Geschäftsstelle Mittelfranken, Zirkelschmiedsgasse 5, 90402 Nürnberg
- Protokoll
Formalia
Rechenschaftsbericht(e)
- Stefan Albrecht - Tätigkeitsbericht 2017/18 Vorsitzender BzV Mfr
- Klaus Ludwig - Stellvertretender Vorsitzender Bezirksverband
- Detlef Netter - Schatzmeister BzV-Mittelfranken
Satzung
- Aktuelle Satzung
Geschäftsordnung
- aktuelle Geschäftsordnung
Vorläufige Tagesordnung
- Grußworte an die Versammlung
- Wahl Protokollführer, Versammlungsleiter, Wahlleiter, Wahlhelfer
- Verabschiedung Tagesordnung und Geschäftsordnung
- Rechenschaftsbericht des Vorstands und der Bericht der Rechnungsprüfer
- Entlastung des Vorstands des BzV Mittelfranken
- Satzungsänderungsanträge die sich auf die Wahl des Vorstandes beziehen
- Abstimmung über Länge der Amtsdauer
- Beschluss ob Beisitzer gewählt werden sollen
- Vorstellung der Kandidaten
- Wahl des neuen Vorstands
- Wahl der Rechnungsprüfer
- weitere Satzungsänderungsanträge
- Programmanträge
- Sonstige Anträge
- Schlussworte des/der neuen Vorsitzenden und Beendigung des Parteitags
Kandidaturen
Die tatsächliche Aufgabenverteilung regelt der neu gewählte Vorstand selbst. Die hier aufgelisteten Aufgaben sind in dieser Aufteilung meist üblich und sollen nur einen kleinen Einblick geben. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
1. Vorsitzender
Aufgaben: Repräsentation nach Außen, den Laden zusammenhalten, Vernetzung Parteiintern / mit Organisationen, Aufbau/Organisation Parteiinterner Strukturen, Jahresplanung,
- Stefan Albrecht
- Du?
stellv. Vorsitzender
Aufgaben: Siehe 1. Vorsitzender
- Du
Schatzmeister
Aufgaben: verantwortlich für alle finanziellen Angelegenheiten, Kontoführung, Budgetplanung, Zusammenarbeit mit den KV-Schatzmeistern, Buchführung, ...
Generalsekretär
Aufgaben: Mitgliederverwaltung (Austritte, Adressänderungen, Streichungen), Mitglieder-Mailings versenden, KVs mit aktuellen Mitgliedsdaten versorgen, Dokumentation von Zugängen,....
- Du?
politischer Geschäftsführer
Aufgaben: Öffentlichkeitsarbeit, Presse, SocialMedia&Website, Zusammenarbeit mit Mandatsträgern und Vorständen in ganz MFR, ...
- Du?
Beisitzer
Aufgaben: Beisitzer haben keine festen Aufgaben, sie helfen aus wo sie können. Solltest du als Beisitzer kandidieren wäre es dennoch sinnvoll einen persönlichen Schwerpunkt zu haben und diesen zu kommunizieren.
- Du?
- Du?
Erklärungen bisheriger Vorstand
Versammlungs- und sonstige Ämter
Rechnungsprüfer
- Du?
Versammlungsleitung
- Du
Protokollant
- Du?
Wahlleiter
- Du?
Wahlhelfer
- Du?
Anträge an die Versammlung
Satzungsänderungsanträge
- Antrags Nr.
- SäA 001
- Beantragt von
- Stefan Albrecht
- Betreff
- Ergänzung des §7 Absatz 1 der Satzung
- Antrag
- Der Bezirksparteiparteitag möge beschließen:
Der §7 Absatz 1 soll wie folgt ergänzt werden:
(1) Ergänzung: Dem Zusammenschluss müssen die Mitgliederversammlungen der beteiligten Gebietsverbände in geheimer Wahl zustimmen. Bei noch nicht existenten Gebietsverbänden ist die einfache Mehrheit ausreichend. Bei bereits existenten Gebietsverbänden, sofern es die Satzung des Gebietsverbandes nicht anders regelt, eine 2/3 Mehrheit. Die Abstimmung zum Zusammenschluss der Gebietsverbände muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung aufgeführt sein. Der Name der Untergliederung setzt sich aus den Namen der beteiligten Gebietsverbänden und der Gliederungsebene zusammen
- Begründung
Durch die Neufassung wird ein Anschluss noch nicht existierender Gebietsverbände an einen existierenden Gebietsverband geregelt. Dies war in den bisherigen Satzungen nicht vorgesehen. Daher die Anpassung.
alte Fassung:
§ 7 (1) Im Bezirksverband können sich Kreis- oder Ortsverbände gliedern. Ein Kreis-/Ortsverband umfasst immer ein Gebiet, das deckungsgleich mit dem jeweiligen Kreis bzw. der jeweiligen Gemeinde ist. Zusammenschlüsse zu gemeinsamen Kreis- und Ortsverbänden sind möglich.
SäA 002
- Antrags Nr.
- SäA 002
- Beantragt von
- Stefan Albrecht
- Betreff
- Hinzufügen des §12 Absatz (1) der Satzung
- Antrag
- Der Bezirksparteiparteitag möge beschließen:
Abweichend zur Landesatzung soll §12 Absatz 1 wie folgt hinzugefügt werden:
(1) Die Auflösung oder Verschmelzung eines nachgeordneten Gebietsverbandes kann durch einen Beschluss des Bezirksparteitages mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Bezirksparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden.
- Begründung
Durch die Ergänzung wird ein Zusammenschluss existierender Gebietsverbände an einen existierenden Gebietsverband geregelt. Dadurch kann bei Verbänden die keinen Vorstand mehr wählen können ein Zusammenschluss durch den Bezirksverband ermöglicht werden. Eine Auflösung durch Handlungsunfähigkeit wird dadurch eventuell vermieden. Die politische Arbeit der Gebietsverbände wird unterstützt. Dies war in den bisherigen Satzungen nicht vorgesehen. Daher die Anpassung.
alte Fassung:
§ 12 ausschließlich Landessatzung
SäA 003
- Antrags Nr.
- SäA 003
- Beantragt von
- Stefan Albrecht
- Betreff
- Hinzufügen des §12 Absatz (2) der Satzung
- Antrag
- Der Bezirksparteiparteitag möge beschließen:
Abweichend zur Landesatzung soll §12 Absatz 2 wie folgt hinzugefügt werden:
(2) Die nachgeordneten Gebietsverbände haben eine Bestimmung in ihrer Satzung aufzunehmen, wonach Beschlüsse über ihre Auflösung oder Verschmelzung zur Rechtskraft der Zustimmung eines Bezirksparteitages bedürfen.
- Begründung
Durch die Ergänzung wird ein Zusammenschluss existierender Gebietsverbände an einen existierenden Gebietsverband rechtssicher geregelt. Dadurch kann bei Verbänden die einen Zusammenschluss beschließen durch den Bezirksverband eine rechtskonforme Bestätigung ermöglicht werden. Dies war in den bisherigen Satzungen nicht vorgesehen. Daher die Anpassung.
alte Fassung:
§ 12 ausschließlich Landessatzung