BY:Mittelfranken/KV Nürnberg/2020-09-29 - Protokoll Kreisvorstand Nürnberg Fürth

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Protokoll Kreisverband Nürnberg
40 Ort: Geschäftsstelle 40
Vorheriges Treffen: 2020-09-14
Zeit: 29. September 2020, 20:00 - 21:19 Uhr
Nächstes Treffen: 14. Oktober 2020
40 Protokoll von Protokollant
Anwesend: Alex, Ludwig, Lukas, Merl, Thomas



Protokoll der Vorstandssitzung des KVNF am 29.09.2020

Tagesordnung:

  • TOP1: Begrüßung, Anwesenheit, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Protokoll
  • TOP2: Geschäftsordnung
  • TOP3: Schließen der Budgets
  • TOP4: Neue Budgets
  • TOP5: Geschäftsstellenleiter
  • TOP6: Finanzen
  • TOP7: Reaktivierung von Mitglieder
  • TOP8: Sonstiges
  • TOP8.1: Anträge
  • TOP8.2: OTRS
  • TOP8.3: Termine
  • TOP9: Verabschiedung

TOP1: Begrüßung, Anwesenheit, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Protokoll

  • Die Sitzung wird um 20.00 Uhr eröffnet
  • Anwesend sind Alex, Ludwig, Lukas, Merl und Thomas
  • Abwesend: -
  • Der Vorstand ist somit beschlussfähig
  • Protokoll führt der Vorstand im Verbund, primär Lukas und Merl

TOP2: Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung

Beantragt am
29.09.2020
Nummer
20200929/0001
Beschlussart
Sitzunghttps://cryptpad.piratenpartei.de/drive/#/2/drive/edit/fo7SuCU6kEZ4d9oygRELtA8L/
Beantragt von
Alex
Betrifft
Sitzunghttps://cryptpad.piratenpartei.de/drive/#/2/drive/edit/fo7SuCU6kEZ4d9oygRELtA8L/
Text
Der Vorstand des KV-NF ( Nürnberg-Fürth ) möge beschließen, sich unten aufgeführte Geschäftsordnung zu geben
Begründung
Eine Geschäftsordnung wird benötigt


Einzelstimmen
Alexander Grabner 15yes.png
Ludwig Schroer 15yes.png
Lukas Küffner 15yes.png
Florian Betz 15yes.png
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Vorgeschlagene Geschäftsordnung:

Geschäftsordnung des Kreisverbandsvorstands Nürnberg-Fürth,

beschlossen am 29.09.2020 in der konstituierenden Vorstandssitzung.

§1 Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der geltenden Satzung sowie dieser Geschäftsordnung gleichberechtigt gemäß nachfolgender Zuständigkeitsverteilung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Piratenpartei zum Wohle dieser vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Vorstandsmitglieder können einzelne Aufgaben an andere Vorstandsmitglieder, Assistenten oder Beauftragte delegieren. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Der Vorstand fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen angemessenen Tätigkeitsbericht an.


§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Alexander Grabner, Vorsitzender

Dem Vorsitzenden obliegen

  • der Kontakt zu übergeordneten Verbänden
  • die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen
  • die Einberufung von Mitgliederversammlungen
  • die Repräsentation und die Vertretung des Vorstands sowie des Kreisverbands nach außen in Koordination mit dem restlichen Vorstand
  • die Kontrolle der Finanzen
  • die Koordination der Organisation bei Wahlen
  • die Koordination anfallender Aufgaben
  • die Durchführung von politischen Veranstaltungen
  • die Unterstützung bei der Organisation von politischen Veranstalltungen

ist teilschuld


Ludwig Schröer, stellvertretender Vorsitzender

Dem stellvertretenden Vorsitzenden obliegen

  • die Vertretung des Vorsitzenden und Übernahme dessen Aufgaben bei Verhinderung
  • die Koordination der Arbeit des KVNF in der Fläche
  • die Koordination der Betreuung von Neumitgliedern

ist teilschuld


Lukas Küffner, Schatzmeister

Dem Schatzmeister obliegen

  • die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten
  • die Überwachung der Budgets
  • regelmäßige Berichte über die finanzielle Situation des KVs in den Vorstandssitzungen
  • die Koordination des Social-Media-Teams
  • die Hauptverantwortung über die Social-Media-Kanäle
  • die Führung und Koordination der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • die Vertretung des KVNF im Landespresseteam
  • die Veröffentlichung von Protokollen und Beschlüssen im Wiki

Er ist Ansprechpartner für Schatzmeisterangelegenheiten

ist mitschuld

Florian Betz, Beisitzer

Diesem Beisitzer obliegen

  • die Koordination der politischen Arbeit

ist hauptschuldig

Als Beisitzer unterstützt er den restlichen Vorstand nach Möglichkeit.

Thomas Messerer, Beisitzer

Diesem Beisitzer obliegen

  • der Kontakt zum Bezirks- und Landesgeneralsekretär
  • die Betreuung der Geschäftsstelle und Kontakt zum Geschäftsstellenleiter
  • die Organisation politischer Veranstaltungen
  • die Kommunikation von Vorstandsangelegenheiten wie Terminen

ist mitschuld

Als Beisitzer unterstützt er den restlichen Vorstand nach Möglichkeit.

§3 Beschlussfassung

Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst. Für jeden Beschluss müssen ein oder mehrere Zuständige angegeben werden. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend sind. Sofern nichts anderes bestimmt ist, gilt ein Antrag als angenommen, wenn die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder zustimmt. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat. Anträge im Umlaufverfahren gelten als angenommen, wenn die Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder zustimmt. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Umlaufverfahren dauern höchstens 72 Stunden. Ausgaben können ohne Beschluss je Vorstand einzeln bis max. € 100,00 zwischen den öffentlichen Vorstandssitzungen vorgenommen werden. Solcherlei Ausgaben sind dem Schatzmeister möglichst zeitnah mitzuteilen. Der jeweilige Verfügungsrahmen wird nach einem zustimmenden Beschluss wieder aufgefüllt. Unabhängig davon sind gebundene Budgets, die vom Vorstand beschlossen werden. Über die beschlossenen Budgets können die zuständigen Vorstandsmitglieder und Beauftragten selbstständig verfügen. Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten, wenn die finanzielle Stabilität des KV gefährdet ist oder er sich mit Durchführung des Beschlusses strafbar machen würde. Beschlüsse des Vorstands sind aktenkundig zu machen und zu veröffentlichen, soweit datenschutzrechtlich zulässig. Die Veröffentlichung erfolgt im Wiki der Piratenpartei. Anträge an den Vorstand können von jedem Mitglied gestellt werden. Anträge, die in der nächsten regulären Vorstandssitzung behandelt werden sollen, müssen in der Regel 24 Stunden zuvor eingereicht werden. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

§4 Vorstandssitzungen

Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Kreisverbandes verlangt, so ist eine Sitzung unverzüglich einzuberufen. Regelmäßige Vorstandssitzungen werden durch das damit beauftragte Vorstandsmitglied mit einer Frist von drei Tagen öffentlich einberufen. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Eine Vorstandssitzung gilt auch als öffentlich einberufen, wenn diese bei der vorhergehenden Sitzung vereinbart und dies protokolliert wurde. Gäste haben Rederecht, dies kann von der Sitzungsleitung widerrufen werden und vom Vorstand mit einfacher Mehrheit wieder erteilt werden. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. In begründeten Fällen können mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll soll im Regelfall innerhalb einer Woche veröffentlicht werden. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§5 Verwaltung und Zugriff auf die Mitgliederdaten

Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Für Zugriff auf die Mitgliederdaten wird eine Datenschutzerklärung benötigt. Zugriff auf die Mitgliederdaten ist über den Bezirksgeneralsekretär jedem berechtigten Vorstandsmitglied möglich. Berechtigt sind die Vorstandsmitglieder zum Zwecke der Durchführung ihrer jeweiligen Aufgaben. Der Vorstand kann Mitglieder des Kreisverbands mit einfacher Mehrheit mit der Durchführung von Tätigkeiten beauftragen. Solche Beauftragten erhalten Zugriff auf die Mitgliederdaten die für die Durchführung der Tätigkeiten benötigt werden.

§6 Verwaltung der Konten

Die Konten werden durch den Bezirkschatzmeister verwaltet.


TOP3: Schließen der Budgets

Der für das Attribut „BeschlussVstKVN1Datum“ des Datentyps Seite angegebene Wert „?-00-00 '"`UNIQ--nowiki-00000001-QINU`"'}“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

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Schließung der Budgets

Beantragt am
29.09.2020
Nummer
20200929/0002
Beschlussart
Sitzung
Beantragt von
Alex
Betrifft
Sitzung
Text
Der Vorstand des KV-NF ( Nürnberg-Fürth ) möge beschließen, alle noch vom vorherigen Vorstand offenen Budgets zu schliessen. Das Wahlkampfbudget wird im Zuge dessen auf 0€ zurückgesetzt.
Begründung
So wird verhindert, dass Budgets vergessen werden und dadurch offen bleiben. Dies erleichtert die Arbeit des Schatzmeisters


Einzelstimmen
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TOP4: Neue Budgets

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Fahrtkostenbudget

Beantragt am
29.09.2020
Nummer
20200929/0003
Beschlussart
Sitzung
Beantragt von
Alex
Betrifft
Sitzung
Text
Der Vorstand des KV-NF ( Nürnberg-Fürth ) möge beschliessen, ein Fahrtkostenbudget für Vorstände i.H.v. 1€ einzurichten.
Begründung
Den Vorständen entstehen für die Anreise zu Vorstandssitzungen und andere Veranstalltungen häufig Kosten, die über dieses Budget abgerechnet werden können.


Einzelstimmen
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Florian Betz 15yes.png
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TOP5: Geschäftsstellenleiter

  • Der BzV hat uns gebeten, zu dem Kandidaten auf den Posten des Geschäftsstellenleiters Stellung zu nehmen.

Der für das Attribut „BeschlussVstKVN1Datum“ des Datentyps Seite angegebene Wert „?-00-00 '"`UNIQ--nowiki-00000003-QINU`"'}“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

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Nichtöffentliche Sitzung

Beantragt am
29.09.2020
Nummer
20200929/0004
Beschlussart
Sitzung
Beantragt von
Alex
Betrifft
Sitzung
Text
Der Vorstand des KVNF möge beschliessen, den TOP5 in einer nichtöffentlichen Sitzung zu verhandeln.
Begründung
Es geht hier um eine konkrete Bewerbung, zwecks Datenschutz muss diese nichtöffentlich behandelt werden.


Einzelstimmen
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Thomas Messerer 15yes.png
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TOP6: Finanzen

Aktueller Kontostand: 1.760,22€ (stand 17.09.) erwartete Einnahmen: 820€

TOP7: Reaktivierung von Mitgliedern

  • es wurde besprochen wie inaktive Mitglieder wieder aktiviert werden können

TOP8: Sonstiges

  • Ludwig hat uns alle lieb. Der restliche Vorstand schliesst sich dieser Äußerung an.

TOP8.1: Anträge

keine


TOP8.2: OTRS

Tickets wurden bearbeitet.


TOP 8.3: Termine

  • 30.09.2020 15:00 Uhr Sitzung des Nürnberger Stadtrats
  • 11.10.2020 13:45 Uhr: Enthüllung Denkmal KZ Gedenkstelle Flossenburg (Fliederlich e.V.)
  • 06.10.2020 19:30 Uhr: Meinungsträgerkreis Altstadt
  • Nächste Vorstandssitzung: 14.10.2020 19.30 Uhr Präsenzsitzung in der "Bucht", Geschäftstelle Mfr, Zirkelschmiedskasse 5, 90402 Nürnberg.

TOP9: Verabschiedung

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:19 Uhr