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Geschäftsordnung des Vorstands des Kreisverbands Ansbach Stadt und Landkreis der Piratenpartei Deutschland

Fassung vom 10. März 2013
Erstellt am 29. Januar 2012

(Auf dieser Seite sind Änderungen nur nach Beschluss des Vorstands des KV Ansbach zulässig. Anmerkungen, Fragen und ähnliches dürfen auf der Diskussionsseite vermerkt werden.)

§ 1 Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende veröffentlicht. Das Protokoll dient somit als Einladung für die kommende Sitzung.

(2) Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende können eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen. Die Einladung erfolgt mindestens einen Tag vorher per E-Mail.

§ 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung

(1) Jede natürliche Person und jedes Organ der Piratenpartei Deutschland und ihrer Untergliederungen ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.

(2) Anträge an den Vorstand können gestellt werden durch

  • E-Mail an den Vorstand (vorstand@piraten-ansbach.de)
  • persönlich (oder in Beauftragung) auf der Vorstandssitzung. Eine Beauftragung muss glaubhaft gemacht werden.
  • als Antrag auf Umlaufbeschluss per E-Mail (vorstand@piraten-ansbach.de)

(3) Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird veröffentlicht. In Fällen, in denen dies vom Antragsteller zum Schutz von Persönlichkeitsrechten ausdrücklich erwünscht ist, geschieht dies ohne Angabe des Antragsteller bzw. nach Anonymisierung entsprechender persönlicher Daten im Antragstext.

(4) Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird im Umlauf oder auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in der darauf folgenden Vorstandssitzung behandelt oder wenn nötig erneut vertagt.

§ 3 Öffentlichkeit

(1) Vorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Einzelne Tagesordnungspunkte können auf Beschluss des Vorstands in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden. Dies muss in jedem Einzelfall begründet werden.

(2) Ein Rederecht für Gäste wird durch den Sitzungsleiter erteilt.

§ 4 Sitzungsleitung und Protokollant

(1) Ein Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.

(2) Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollant bestimmt. Alle Vorstandsmitglieder sind aufgefordert sich an der Protokollerstellung im Piratenpad zu beteiligen.

§ 5 Beschlüsse

(1) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vorstands. Gäste können vom Vorstand für Meinungsbilder einbezogen werden.

(2) Beschlüsse können auf einer Sitzung oder in Form eines Umlaufbeschlusses getroffen werden.

(3) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit in namentlicher Abstimmung gefasst.

(4) Alle Beschlüsse des Vorstands werden zeitnah im Wiki veröffentlicht ausgenommen solche, die persönliche schützenswerte Daten enthalten.

(5) Liegen in einem Tagesordnungspunkt einer Vorstandssitzung mehrere sich ausschließende Beschlussanträge vor, wird zunächst durch Wahl durch Zustimmung bzw. Stichwahl der Antrag ausgewählt, der zur Abstimmung steht.

§ 6 Umlaufbeschlüsse

(1) Anträge auf Umlaufbeschlüsse können per E-Mail an ein Vorstandsmitglied gestellt werden. Die Vorstandsmitglieder stimmen dann auf der Vorstandsmailingliste Mfr. durch Nutzung der Optionen

  • Zustimmung (dafür)
  • Ablehnung (dagegen)
  • Enthaltung (enthaltung)

ab.

(2) Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können.

(3) Steht bis zur nächsten Vorstandssitzung das Ergebnis nicht fest, endet das Umlaufverfahren. Der Antrag wird dann in der Vorstandssitzung behandelt. Eine Vertagung kann auf die nächste Vorstandssitzung oder ein fortgeführtes Umlaufverfahren hin erfolgen.

§ 7 Einzelbefugnisse

(1) Alle Vorstandsmitglieder können Ausgaben im Rahmen der politischen Zielsetzung und die Annahme von Spenden bis zum Wert von 50,00 € pro Kalendermonat allein beschließen. Die Abrechnung erfolgt beim Schatzmeister.

(2) Alle getätigten Ausgaben im Rahmen der Einzelbefugnisse werden analog zu regulären Vorstandsbeschlüssen im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung dokumentiert.

§ 8 Protokollführung

(1) Über die Ergebnisse der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt und im Wiki veröffentlicht. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten.

(2) Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist. Der Vorstand genehmigt das Protokoll spätestens in der darauf folgenden Sitzung oder im Umlauf.

§ 9 Kontoführung

(1) Der Vorstandvorsitzende, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende sowie der Schatzmeister sind jeweils allein kontoverfügungsberechtigt.

(2) Über Verfügungen ist der Schatzmeister zu unterrichten.

§ 10 Vertretung des Vorstandes

Der Vorstand wird vertreten durch:

  • den Vorsitzenden des Vorstandes oder seinem Stellvertreter

und

  • einem weiteren Mitglied des Vorstandes

§ 11 Geschäftsverteilung

  • Vorsitzender:
    • Vorsitz
    • Überblick und Moderation
    • Presse
    • Website
  • Stellvertretender Vorsitzender:
    • Presse
    • Unterstützung und Vertretung des Vorsitzenden
    • Website
  • Schatzmeister:
    • Finanzen
    • Mitgliederverwaltung
    • Formalitäten
    • rechtliche Angelegenheiten
  • Beisitzer:
    • Presse
    • Infostände / Werbung

§ 12 Rechenschaftsbericht des Vorstands

Vor der Wahl eines neuen Vorstands, bei Rücktritt eines Vorstandsmitglieds, jedoch mindestens einmal jährlich, ist durch das jeweilige Vorstandsmitglied ein Rechenschaftsbericht im Wiki zu veröffentlichen, und wenn möglich ein mündlicher Rechenschaftsbericht mit einer maximalen Länge von 4 Minuten auf der Mitgliederversammlung zu halten.