BY:München/Kreisverband/Vorstand/Geschäftsordnung 20140602

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Geschäftsordnung des 5. Vorstands des KV München

vorläufig beschlossen am 02.06.2014

§ 1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, die ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  4. Über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit fertigt jedes Vorstandsmitglied einen schriftlichen, im Umfang in angemessener Weise begrenzten Tätigkeitsbericht an.

§ 2 Kompetenz- und Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Thomas Mayer, Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen. Darüber hinaus ist er für die Pflege der Beziehungen zum Landesverband, dem Bezirksverband Oberbayern und den übrigen bayerischen Kreisverbänden zuständig. Der Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung ein und vertritt die Positionen des Kreisverbandes und der Piratenpartei Deutschland öffentlichkeitswirksam. Ihm obliegt die Pflege der Homepage.
  2. Lilian Dorsch, Stellvertretende Vorsitzende: Sie unterstützt den Vorsitzenden in seinen Aufgaben. Sie vertritt den Vorsitzenden dabei, die Positionen des Kreisverbandes und der Piratenpartei Deutschland öffentlichkeitswirksam zu vertreten. Ihr obliegt die Organisation der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.Sie ist außerdem Ansprechpartnerin für Jugend und Junge Piraten. Ihr obliegt die Pflege der Social Media Accounts (Twitter und Facebook).
  3. Gabi Berg, Stellvertretende Vorsitzende: Ihr obliegt es, die programmatische Entwicklung des Kreisverbandes zu fördern und voranzutreiben. Sie unterstützt die Generalsekretärin bei der Vorbereitung und Organisation von Wahlen.
  4. Stefan Dirnstorfer, Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Er veröffentlicht regelmäßig zu jedem Kalendermonat bis zum 15. des jeweiligen Folgemonats eine aktuelle Übersicht über die Finanzen des Kreisverbands.In dieser Übersicht werden auch Spenden mindestens insoweit veröffentlicht, wie dies nach der Satzung des Kreisverbands oder dessen übergeordneten Verbänden notwendig ist. Er unterstützt die Generalsekretärin bei der inneren Verwaltung des Kreisverbands, sowie den stellvertrenden Schatzmeister bei der Materialverwaltung. Er vertritt den 1. Stellvertreter als Ansprechpartner für das Leitungs-Team der Geschäftsstelle. Außerdem ist er für die Verwaltung der Post zuständig.
  5. Peter Bauer, Stellvertrender Schatzmeister : Ihm obliegt es, die Arbeit des Schatzmeisters in sämtlichen Belangen zu unterstützen. Er ist ausserdem zuständig für die Bündnisarbeit, sowie die Pflege von Kontakten zu anderen Parteien und Verbänden. Ihm obliegt die Materialverwaltung.
  6. Christine Harenberg, Generalsekretärin: Der Generalsekretärin obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Kreisverbandes. Dazu zählen die Mitgliederverwaltung, das Dokumentationswesen und die Organisation der Kreisgeschäftsstelle. Sie unterstützt die 1. Stellvertreterin bei der Darstellung des Kreisverbandes nach außen, sowie bei der Vorbereitung und Organisation von Wahlen. Darüber hinaus ist sie stellvertretend für die Pflege der Beziehungen zum Landesverband, dem Bezirksverband Oberbayern und den übrigen bayerischen Kreisverbänden zuständig. Außerdem obliebt ihr die Protokollführung. Sie ist außerdem Ansprechpartnerin für Jugend und Junge Piraten.
  7. Thomas Ranft, Beisitzer:

Er unterstützt die 2. Stellvertreterin bei der Förderung der programatischen Arbeit des Kreisverbandes. Er vertritt den stellvertrenden Schatzmeister bei der Bündnisarbeit, sowie die Pflege von Kontakten zu anderen Parteien und Verbänden. Er unterstützt die 1. stellv Vorsitzende bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

§ 3 Beschlußfassung

  1. Beschlüsse werden in der Vorstandsitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.
  2. Für jeden Beschluß müssen ein oder mehrere Zuständige angegeben werden.
  3. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse des Vorstands mit mindestens 2 Ja-Stimmen sowie der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
  4. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit, also mindestens 4 Ja-Stimmen, der Vorstandsmitglieder. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Umlaufverfahren dauern höchstens 48 Stunden.
  5. Beschlüsse des Vorstands sind von der Generalsekretärin unverzüglich aktenkundig zu machen. Es wird ein Antrags-/Entscheidungsbuch im Wiki geführt. Auf Wunsch ist jedem Mitglied des Kreisverbandes Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands zu gewähren.
  6. Anträge an den Vorstand können gestellt werden von:
    1. jedem Bürger oder Bewohner Deutschlands
    2. jedem Mitglied der Piratenpartei Deutschland
    3. einem Organ der Piratenpartei Deutschland oder deren Untergliederungen
    4. einem Organ der Jungen Piraten Deutschland oder deren Untergliederungen
  7. Pressemitteilung werden von der Pressesprecherin im Pad https://mucpr.piratenpad.de erstellt. Nach vollständigem Erstellen der Pressemitteilung informiert die Pressesprecherin die Vorstandsmitglieder über die Vorstandsmailingliste muc-vorstand@lists.piratenpartei-bayern.de. Wenn zwei Vorstandsmitglieder über den Chat im Pad zugestimmt haben, ist die PM freigegeben und wird von der Pressesprecherin versendet.

§ 4 Vorstandssitzungen

  1. Die Vorstandssitzungen finden regelmäßig als Präsenzsitzung statt. In Ausnahmefällen können diese auch fernmündlich stattfinden.
  2. Regelmäßige Vorstandssitzungen werden durch die Generalsekretärin oder den Stellvertretenden Vorsitzenden in Textform einberufen und finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können Sitzungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
  3. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% (derzeit: mind. 4) der 7 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
  4. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen, und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen.
  5. Es obliegt der Generalsekretärin zu jeder Sitzung unverzüglich ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll ist von der Generalsekretärin unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Protokolls ist zeitgleich auf der Mailingliste des Kreisverbandes bekannt zu geben. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im veröffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§ 5 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband.
  2. Generalsekretär und die Schatzmeister erhalten Zugriff auf die Mitgliederdaten.
  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten ist nicht zulässig. Auf Beschluß des Vorstands können MItgliederdaten ausnahmsweise an einen entsprechend §11, Absatz 3 der Satzung des Kreisverbands beauftragten Piraten weitergegeben werden, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind und dem Kreisverband eine entsprechende Datenschutzverpflichtungserklärung vorliegt.

§ 6 Finanzangelegenheiten

  1. Zugriff auf das Konto des Kreisverbands haben Schatzmeister, stellvertretende Schatzmeisterin sowie der Vorsitzende.
  2. Die Schatzmeister prüfen spätestens alle 3 Monate zusammen mit den Kassenprüfern die Kasse sowie die zugehörigen Belege.