BY:München/Kreisverband/Vorstand/Geschäftsordnung 20110803

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Geschäftsordnung des Vorstands München

beschlossen am 01.11.2010
geändert am 02.08.2011

§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, sowie die Vertretung gegenüber dem Landesverband, dem Bezirksverband Oberbayern und den anderen Kreisverbänden in Oberbayern, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Vorbereitung von Wahlen, sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Er vertritt den Kreisverband nach außen.
  2. Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.
  3. Dem Beisitzer obliegt die Aufgabe der Protokollführung und der Darstellung der Tätigkeiten des Vorstands nach außen. Er unterstützt den Vorsitzenden bei seinen Aufgaben. Ihm obliegt die Aufgabe, die programmatische Entwicklung des Kreisverbands zu fördern und voranzutreiben, die Positionen des Kreisverbands und der Piratenpartei Deutschland öffentlichkeitswirksam zu vertreten sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
  4. Dem Generalsekretär obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Kreisverbandes. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, das Dokumentationswesen, die Organisation der Kreisgeschäftsstelle und der Kontakt zu niedrigeren Gliederungen.
  5. Gehören dem Vorstand weniger als 5 Mitglieder an, werden die Aufgaben des nicht besetzten Amtes durch die verbleibenden Vorstandsmitglieder übernommen.

§3 Entscheidungsfindung

  1. Entscheidungen in Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit bei mindestens 2 Ja-Stimmen getroffen. Änderungen an der Geschäftsordnung werden mit absoluter Mehrheit der amtierenden Mitglieder beschlossen.
  2. Ein Antrag im Umlaufverfahren gilt als angenommen, wenn innerhalb von 48 Stunden nach Beginn der Abstimmung mindestens die absolute Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder dafür gestimmt hat. Ein Vorstandsmitglied, das nicht binnen 48 Stunden nach Aufruf zur Abstimmung seinen Willen bekundet, gilt als sich enthaltend. Diese Umlaufbeschlüsse müssen im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgeführt werden und entsprechend in das Entscheidungsbuch aufgenommen werden.
  3. Beschlüsse des Vorstands sind vom Beisitzer aktenkundig zu machen. Es wird ein Antrags-/Entscheidungsbuch im Wiki geführt. Auf Wunsch ist jedem Mitglied des Bezirksverbandes Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands zu gewähren.
  4. Jedes Mitglied des Kreisverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen. Wird der Antrag von mindestens 10% der Mitglieder des Kreisverbandes unterstützt, so muss der Vorstand binnen 7 Tagen eine Entscheidung zu diesem Antrag fällen oder laut §9a (5) der Satzung eine Sitzung einberufen.

§4 Vorstandssitzungen

  1. Der Vorstand trifft sich regelmäßig zu Vorstandssitzungen. Diese können per Fernkommunikation stattfinden. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Kreisverbandes verlangt, so ist binnen 7 Tagen eine Sitzung einzuberufen.
  2. Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
  3. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% (derzeit: mind. 2) der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
  4. Der Vorstand jedes angegliederten Ortsverbandes hat das Recht ein Mitglied aus seiner Mitte zu allen Vorstandssitzungen zu entsenden. Der Entsandte hat Rede- aber kein Stimmrecht. Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.
  5. Anträge zu einer Vorstandssitzung können gestellt werden von
    1. dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland sowie dessen Mitglieder,
    2. dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern sowie dessen Mitglieder,
    3. dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Oberbayern sowie dessen Mitgliedern,
    4. den Organen der Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Oberbayern,
    5. den Organen der Piratenpartei Deutschland Kreisverband München,
    6. Vorstände anderer Bezirksverbände der Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern,
    7. Vorstände anderer Kreisverbände der Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Oberbayern,
    8. allen Organe der dem Kreisverband München untergeordneten Ortsverbänden sowie deren Mitglieder,
    9. jedem Mitglied des Kreisverbands München einzeln,
    10. Piraten, die vom Vorstand nach §11 (3) der Satzung für eine besonderen Aufgabe herangezogen worden sind, im Rahmen dieser Aufgabe.
  6. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen, und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen.
  7. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll ist binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Protokolls muss auf der Mailingliste des Kreisverbandes bekannt gegeben werden. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im veröffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§5 Tätigkeitsbericht

  1. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen, im Umfang in angemessener Weise begrenzten, Tätigkeitsbericht an.
  2. Jedes Vorstandsmitglied führt einen Tätigkeitsbericht auf seiner Benutzerseite im Wiki. Dieser soll mindestens einmal im Monat aktualisiert werden.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Generalsekretär obliegt die Aufgabe die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.
  2. Zugriff auf die Mitgliederdaten haben der Generalsekretär und der Schatzmeister.
  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§7 Kommunikationsplattform

  1. Neben den Vorstandssitzungen kommuniziert der Vorstand primär über seine Mailingliste.