BY:München/Kreisverband/Positionspapier/Kosten Videoueberwachung
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Offenlegung der Kosten von Videoüberwachung
Die LH München wird aufgefordert die Kosten der Überwachung mittels Video für die Stadt und alle städtischen Unternehmen zu beziffern. Hierzu zählen auch alle Folgekosten wie Wartung, Überwachungspersonal, Anteil an Übertragungssystemen, Betriebskosten, Lizenzgebühren, sowie alle weiteren, hier nicht aufgeführen Kosten. Die Kosten sind nach den einzelnen Bereichen (Öffentliche Plätze, Bahnhöfe, Busse, U-Bahnen, ...) aufzuschlüsseln.
Begründung
Unsere Sicherheit soll immer mehr durch Videoüberwachung sichergestellt werden. Da der Hinweis auf die Nutzlosigkeit nicht erfolgreich zu sein scheint, hilft möglicherweise der Hinweis auf die Kosten.