BY:München-Land/Kreisverband/Vorstand/GO/2014-05-19

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Geschäftsordnung des 3. Vorstands des Kreisverbands München-Land vom 19.05.2014


§ 1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, die ihm übertragenen Aufgaben, nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit zu Entscheidungen im Namen des Kreisverbandes berechtigt. Je nach Tragweite der Entscheidungen ist das Vorstandsmitglied angehalten, sich vorab mit anderen Vorständen zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  4. Über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit fertigt jedes Vorstandsmitglied einen schriftlichen, im Umfang in angemessener Weise begrenzten Tätigkeitsbericht an.
  5. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  6. Punkte die in der GO nicht geregelt sind werden vom Vorstand gemeinschaftlich entschieden.

§ 2 Kompetenz- und Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder

Allgemeine Aufgaben, die jedes Vorstandsmitglied zu erfüllen hat: Kontaktpflege zu anderen Parteiengliederungen Zusammenarbeit zwischen den Kreisverbänden • Kontakt zu anderen Parteien • Gewinnung von Neumitgliedern • Betreuung und Motivation von Parteimitgliedern • Unterstützt den Vorsitzenden

  1. Vorsitzender: Repräsentation nach Außen
    • Kontakt zu externen Organisationen
    • Medien-/ Presse-Ansprechpartner
    • Aufbau und Kontrolle einer innerparteilichen Organisationsstruktur
    • Kontrolle der Finanzen
    • Organisation der Tätigkeit des Vorstandes
    • Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung
    • Backup für den Generalsekretär
  1. stellv. Vorsitzender: Kontaktpflege Medien-/ Presse & Mailling Mitglieder
    • Repräsentation nach Innen
    • Kontakt zu anderen Gliederungen
    • Interne Organisation
    • Unterstützt den Vorsitzenden
    • Vertritt den Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit)
    • Verantwortungsbereiche gleich denen des Vorsitzenden
    • Koordination von gemeinsamen Aktionen
    • Pflege Bayernkalenders
    • Mitgliederverwaltung
    • Pflege der Wiki Seiten
    • Weiterentwicklung des Kreisverbandes
  1. Schatzmeister: Kontoverwaltung
    • Mitgliederbeiträge verwalten, verantwortlich für Mahnwesen/Zahlungserinnerung in Absprache mit dem Landesverband Bayern
    • Finanzmittelverwaltung
    • Abrechnungen gegenüber den anderen Gliederungen der Piratenpartei
    • Haushaltsplanung
    • Macht alle Meldungen an Behörden und andere Verbände
    • Spendenquittungen
    • Buchhaltung, Jahresabschluß, Testat vorbereiten
    • Rechenschaftsbericht erstellen und vom Vorsitzenden unterschreiben lassen
  1. Beisitzer: Organisiert soziale Events
    • Unterstützung bei der Organisation von Events
  1. Beauftragung:
    • der Vorstand kann Beauftragungen für bestimmte Aufgaben aussprechen
    • Beauftragungen enden grundsätzlich mit Ende der Amtszeit des Vorstandes, der die Beauftragung ausgesprochen hat. Beauftragungen werden im Wiki Dokumentiert

§ 3 Beschlußfassung

  1. Beschlüsse werden in der Vorstandsitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.
  2. Für jeden Beschluß müssen ein oder mehrere Zuständige bestimmt werden.
  3. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse des Vorstands mit mindestens 2 Ja-Stimmen sowie der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  4. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Umlaufverfahren sollten innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen sein.
  5. Es wird ein Entscheidungsbuch im Wiki geführt.
  6. Anträge an den Vorstand können gestellt werden von:
    1. jedem Bürger oder Einwohner Deutschlands
    2. jedem Mitglied der Piratenpartei Deutschland
    3. einem Organ der Piratenpartei Deutschland oder deren Untergliederungen
    4. einem Organ der Jungen Piraten Deutschland oder deren Untergliederungen
  • Werden Anträge spätestens 48 Stunden vor dem Beginn der Vorstandssitzung gestellt, so muss der Vorstand diesen in der nächsten Vorstandssitzung behandeln. Gehen die Anträge später ein, so kann der Vorstand diese in der nächsten Sitzung behandeln oder auf die übernächste Sitzung verschieben.
  • Anträge können in Textform ins Antragsportal, per Brief, Fax oder E-Mail eingereicht werden. Wird der Antrag nicht per E-Mail eingereicht, so ist der Vorstand vom Antragsteller per E-Mail oder telefonisch über den Antrag und die Form der Antragstellung zu informieren. Die Antragsfrist von 48 Stunden beginnt mit dem Eingang der E-Mail oder des Briefes/Fax an den Vorstand.

§ 4 Vorstandssitzungen

  1. Die Beschlußfähigkeit muß zu Beginn der Sitzung festgestellt und protokolliert werden.
  2. Die Beschlussfähigkeit gilt solange Sie nicht angezweifelt wird.
  3. Die einfache Mehrheit bezeichnet im Folgenden die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  4. Die Vorstandssitzungen finden regelmäßig als Präsenzsitzung statt. In Ausnahmefällen können diese auch fernmündlich stattfinden.
  5. Regelmäßige Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden einberufen und finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können Sitzungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
  6. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
  7. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen, und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es sollen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen.
  8. Zu Beginn einer Vorstandssitzung wird ein Protokollführer festgelegt. Es obliegt diesem Protkollführer in der Sitzung unverzüglich ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll ist schnellstmöglich, spätestens aber binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Protokolls ist zeitgleich auf der Mailingliste des Kreisverbandes bekannt zu geben. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im veröffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§ 5 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Landesverband Bayern.
  2. Generalsekretär, Schatzmeister und stellvertretender Schatzmeister erhalten Zugriff auf die Mitgliederdaten.
  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten ist, aus Datenschutzgründen, nicht zulässig. Auf Beschluß des Vorstands können Mitgliederdaten ausnahmsweise an einen entsprechend §11, Absatz 3 der Satzung des Kreisverbands beauftragten Piraten weitergegeben werden, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind und dem Kreisverband eine entsprechende Datenschutzverpflichtungserklärung vorliegt.

§ 6 Finanzangelegenheiten

  1. Zugriff auf das Konto des Kreisverbands haben Schatzmeister, stellvertretender Schatzmeister und der Vorsitzende.
  2. Ausgaben über 1.000 Euro erfordern eine 2/3-Mehrheit im Vorstand, Ausgaben unter 1.000 Euro können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, Dauerschuldverhältnisse mit Beträgen über 1.000 Euro, welches das Geschäftsjahr und/oder die Amtszeit des amtierenden Vorstandes überschreiten brauchen eine 2/3 Mehrheit des Vorstandes.
  3. Beträge bis zu 200 Euro brutto dürfen von einem Vorstandsmitglied allein entschieden werden.
  4. Beträge oder Dauerschuldverhältnisse über 10.000 Euro (z.B. Anmietung von Geschäftsräumen über mehrere Jahre) sollten durch eine Mitgliederbefragung oder Kreisversammlung beschlossen werden, beide sind den Kreismitgliedern mindestens zwei Wochen vorher bekannt zu geben.
  5. Rechtswidrige Spenden, zweifelhafte Spenden oder Spenden über 1.000 Euro sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen. Zweifelhafte Spenden von politisch nicht erwünschten Personen/Firmen/Institutionen werden im Vorstand besprochen und nach einfacher Mehrheit den Parteimitgleidern zur Entscheidung vorgelegt.
  6. Es ist ein Bankguthaben zwischen 500 und 1000 Euro einzuhalten. Übersteigende Beträge sind im Ermessen des Schatzmeisters zum Vorteil des Kreisverbandes anzulegen.