BY:München-Land/Kreisverband/Vorstand/GO/2012-08-20

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Geschäftsordnung des 1. Vorstands des Kreisverbands München-Land Beschlossen mit 8 von 9 Stimmen am: 20.08.2012

§ 1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, die ihm übertragenen Aufgaben, nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit zu Entscheidungen im Namen des Kreisverbandes berechtigt. Je nach Tragweite der Entscheidungen ist das Vorstandsmitglied angehalten, sich vorab mit anderen Vorständen zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  4. Über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit fertigt jedes Vorstandsmitglied einen schriftlichen, im Umfang in angemessener Weise begrenzten Tätigkeitsbericht an.
  5. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  6. Punkte die in der GO nicht geregelt sind werden vom Vorstand gemeinschaftlich entschieden.

§ 2 Kompetenz- und Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Vorsitzende(r): Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen. Er gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung. Der Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung ein und vertritt die Positionen des Kreisverbandes und der Piratenpartei Deutschland öffentlichkeitswirksam (Ansprechpartner für Medien und Presse). Zusätzlich obliegt ihm die Pflege von Kontakten zu Parteien und externen Verbänden.
  1. Stellvertretende(r) Vorsitzende(r): Ihr obliegt es, die programmatische Entwicklung des Kreisverbandes zu fördern und voranzutreiben. Sie unterstützt den Vorsitzenden in seinen Aufgaben, ist stellvertretend für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig und dafür, die Positionen des Kreisverbands und der Piratenpartei Deutschland öffentlichkeitswirksam zu vertreten. Darüber hinaus ist sie für die Pflege der Beziehungen zum Landesverband, dem Bezirksverband Oberbayern und den übrigen bayerischen Kreisverbänden zuständig. Sie kümmert sich um Mitgliedergewinnung und Mitgliedermotivation.
  1. Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit aller Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Er veröffentlicht regelmäßig eine aktuelle Übersicht über die Finanzen des Kreisverbands. In dieser Übersicht werden Spenden mindestens insoweit veröffentlicht, wie dies nach der Satzung des Kreisverbands oder dessen übergeordneten Verbänden notwendig ist.
  1. Stellvertrende(r) Schatzmeister(in) : Ihnen obliegt es, die Arbeit des Schatzmeisters in sämtlichen Belangen zu unterstützen. Sie sind außerdem stellvertretend für die Verwaltung der Mitgliederdaten und alle sonstigen Tätigkeiten in diesem Zusammenhang zuständig. Er kümmert sich um Mitgliedergewinnung und Mitgliedermotivation.
  1. Beisitze (in): Den Beisitzern obliegen die Protokollführung, sowie die Koordination und Vorbereitung von Wahlen. Die Beisitzer sind verantwortlich für Mailings und organisieren social events (z.B. piratiges Kegeln, Sommerfest usw.)
  1. Generalsekretär: Nach der Kreisverbandsgründung liegt der erste Schwerpunkt in der Erarbeitung der Organisationsstruktur innerhalb der Partei. Dem Generalsekretär obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Kreisverbandes. Dazu zählen die Mitgliederverwaltung, das Dokumentationswesen, die Organisation der Verwaltungsstruktur und der Kontakt zu untergeordneten Gliederungen (z.B. Crews, Stammtische). Er kümmert sich um Mitgliedergewinnung und Mitgliedermotivation. Er unterstützt den Vorsitzenden. Darüber hinaus ist er stellvertretend für die Pflege der Beziehungen zum Landesverband, dem Bezirksverband Oberbayern und den übrigen bayerischen Kreisverbänden zuständig.
  1. Politischer Geschäftsführer:

Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung und koordiniert die Entwicklung des kommunalen Wahlprogramms. Er vertritt den Generalsekretär und untersützt den Vorsitzenden. Er koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den Kreisverbänden und ist zusätzlich Kontaktperson zu anderen Parteien. Er ist stellvertretend für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig (z.B. Twitter, Wiki, Webseite). Redaktionell und organisatorisch hauptverantwortlich für die Webseite.

§ 3 Beschlußfassung

  1. Beschlüsse werden in der Vorstandsitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.
  2. Für jeden Beschluß müssen ein oder mehrere Zuständige bestimmt werden.
  3. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse des Vorstands mit mindestens 2 Ja-Stimmen sowie der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  4. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Umlaufverfahren sollten innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen sein.
  5. Es wird ein Entscheidungsbuch im Wiki geführt.
  6. Anträge an den Vorstand können gestellt werden von:
    1. jedem Bürger oder Einwohner Deutschlands
    2. jedem Mitglied der Piratenpartei Deutschland
    3. einem Organ der Piratenpartei Deutschland oder deren Untergliederungen
    4. einem Organ der Jungen Piraten Deutschland oder deren Untergliederungen

§ 4 Vorstandssitzungen

  1. Die Beschlußfähigkeit muß zu Beginn der Sitzung festgestellt und protokolliert werden.
  2. Die Beschlussfähigkeit gilt solange Sie nicht angezweifelt wird.
  3. Die einfache Mehrheit bezeichnet im Folgenden die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  4. Die Vorstandssitzungen finden regelmäßig als Präsenzsitzung statt. In Ausnahmefällen können diese auch fernmündlich stattfinden.
  5. Regelmäßige Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden einberufen und finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können Sitzungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
  6. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
  7. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen, und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es sollen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen.
  8. Es obliegt dem Beisitzer zu jeder Sitzung unverzüglich ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll ist vom Beisitzer unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Protokolls ist zeitgleich auf der Mailingliste des Kreisverbandes bekannt zu geben. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im veröffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§ 5 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Landesverband Bayern.
  2. Generalsekretär und die Schatzmeister (inkl. Stellvertretung) erhalten Zugriff auf die Mitgliederdaten.
  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten ist, aus Datenschutzgründen, nicht zulässig. Auf Beschluß des Vorstands können Mitgliederdaten ausnahmsweise an einen entsprechend §11, Absatz 3 der Satzung des Kreisverbands beauftragten Piraten weitergegeben werden, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind und dem Kreisverband eine entsprechende Datenschutzverpflichtungserklärung vorliegt.

§ 6 Finanzangelegenheiten

  1. Zugriff auf das Konto des Kreisverbands haben Schatzmeister, stellvertretende Schatzmeisterinnen und der Vorsitzende.
  2. Ausgaben bis zu 250 Euro brutto dürfen von einem Vorstandmitglied allein entschieden werden.
  3. Ausgaben unter 1.000 EUR können mit einfacher Mehrheit vom Vorstand beschlossen werden.
  4. Ausgaben über 1.000 EUR erfordern eine einfache 2/3-Mehrheit des Vorstandes.
  5. Dauerschuldverhältnisse mit Beträgen über 1.000 EUR, welches das Geschäftsjahr und/oder die Amtszeit des amtierenden Vorstandes überschreiten, erfordern eine 2/3-Mehrheit des gesamten Vorstandes.
  6. Beträge oder Dauerschuldverhältnisse über 10.000 EUR (z.B. Anmietung von Geschäftsräumen über mehrere Jahre) sollen durch einen Mitgliederentscheid oder vom Kreisparteitag beschlossen werden. Entsprechende Anträge sind den Verbandsmitgliedern mindestens 2 Wochen vorher bekannt zu geben.
  7. Rechtswidrige Spenden, zweifelhafte Spenden oder Spenden über 1.000 EUR sind dem Vorstand von der momentan verantwortlichen Person unverzüglich anzuzeigen. Zweifelhafte Spenden von politisch nicht erwünschten Personen/Firmen/Institutionen werden im Vorstand besprochen und nach einfacher Mehrheit den Parteimitgliedern zur Entscheidung vorgelegt.
  8. Es ist ein Bankguthaben von mindestens 500 EUR einzuhalten. 1.000 EUR übersteigende Beträge sollen als Tagesgeld angelegt werden.
  9. Die Schatzmeister prüfen spätestens alle 3 Monate zusammen mit den Kassenprüfern die Kasse sowie die zugehörigen Belege.