BY:Landkreis Weilheim-Schongau/Archiv/Aktionen/KV

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Tango-system-file-manager.svg Diese inhaltlich veraltete Seite aus dem Landkreis Weilheim-Schongau wird zu Archivierungszwecken aufbewahrt.

Datum

Sonntag, 17.06.2012

Zeit

ab 15:00 Uhr bis voraussichtlich 18:00 Uhr

Ort

Foyer der Stadthalle Weilheim

Wessobrunner Straße

82362 Weilheim

auf Google Maps

Auto

Bahn

Fahrgemeinschaften

Teilnehmer

feste Zusagen

  1. sirskunkalot
  2. Marc E
  3. Wizkid
  4. Christian
  5. Monika Herz
  6. Du?

komme vielleicht

  1. mSc
  2. Du?

Gäste

  1. Hans Bader
  2. Daniel Seuffert
  3. Christian Baumeister
  4. Aleks A.
  5. Du?

Vorläufiges Protokoll

Die Versammlung beginnt um 15:05 Uhr.

1.) Es erfolgt die Feststellung der Formalia zur heutigen Kreisverbandssitzung. Zur heutigen Sitzung wurde rechtzeitig geladen. Presse, Gäste, Videoaufnahmen und Fotos werden zugelassen. Diese Feststellung erfolgt einstimmig ohne Gegenstimmen.

2.) Es erfolgt die Übergabe an den heutigen Versammlungsleiter Aleks Lessmann.

3.) Aleks Lessmann fragt die Teilnehmer der heutigen Versammlung, ob der Kreisverband gegründet werden soll. Die Anwesenden sprechen sich ohne Gegenstimmen für die Gründung des Kreisverbandes aus. Der Versammlungsleiter stellt fest, dass damit der Kreisverband gegründet ist.

4.) Der Versammlungsleiter befragt die Anwesenden, ob sie über die Satzung als gesamtes abstimmen wollen. Dieses Verfahren wird ohne Gegenstimmen angenommen. Der Versammlungsleiter stellt fest, dass damit über die Satzung als Gesamtheit abgestimmt werden wird.

5.) Der Versammlungsleiter befragt die Anwesenden, ob sie mit der Satzung als Ganzes einverstanden sind. Die Anwesenden erteilen einstimmig und ohne Gegenstimmen ihre Zustimmung zur Satzung in der heute vorliegenden Fassung. Der Versammlungsleiter stellt fest, dass die Satzung als Ganzes damit angenommen ist.

6.) Der Versammlungsleiter befragt die Anwesenden über die gewünschte Größe des Vorstandes. Keiner der Anwesenden wünscht eine Verkleinerung des Vorstandes auf drei Personen oder eine Erweiterung auf neun Personen. Es gibt aber einen Antrag, den Vorstand auf sieben Personen zu erweitern. Der Versammlungsleiter lässt daher die Anwesenden über die Größe des Vorstandes abstimmen. Es gibt eine Abstimmung über die Größe des Vorstandes mit fünf Mitgliedern und mit sieben Mitgliedern. Die Abstimmung führt zu dem Ergebnis, dass der Vorstand mit fünf Mitgliedern besetzt wird. Damit wird der Vorstand mit fünf Personen besetzt.

7.) Der Versammlungsleiter bittet die Kandidaten für den Vorstand um deren Vorstellung. Es stellen sich vor die Vorsitzenden für den Vorsitz: Julian Wegener und Christian Ächter. An die Vorstellung der beiden schließen sich Fragen aus dem Publikum an.

8.) Der Versammlungsleiter übergibt an den Wahlleiter. Der Wahlleiter stellt fest, dass außer Julian Wagener und Christian Ächter keine weiteren Kandidaten für den Vorsitzenden bestehen. Er bittet damit die akkreditierten Anwesenden, den Stimmzettel 1 für die Wahl zum Vorsitzenden des Kreisverbandes auszufüllen. Die Stimmzettel werden vom Wahlleiter und einem Wahlleiter eingesammelt und durch die akkreditierten Anwesenden in die Wahlurne gegeben.

9.) Der Wahlleiter kündigt um 15:35 Uhr eine Pause zur Auszählung der Stimmen an.

10.) Der Wahlleiter beendet die Pause um 15:40 Uhr und verkündet das Ergebnis. Es gab 16 Stimmen, davon keine ungültige Stimme. Gewählt wurde Julian Wagener mit 14 Stimmen vor Christian Ächter mit 5 Stimmen. Damit wurde Julian Wagener gewählt. Der Wahleiter befragt Julian Wagener, ob er die Wahl annehme. Julian Wagener erklärt, dass er die Wahl annehme. Der Wahlleiter stellt fest, dass Julian Wagener zum neuen Vorstand des Kreisverbandes gewählt wurde.

11.) Der Versammlungsleiter kündigt den nächsten Tagesordnungspunkt an, die Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ortsverbands. Er stellt fest, dass Christian Ächter der einzige Kandidat zum stellvertretenden Vorsitzenden ist. Weitere Fragen an Christian Ächter gibt es nicht. Darauf übergibt der Versammlungsleiter erneut an den Wahlleiter.

12.) Der Wahlleiter bittet die akkreditierten Anwesenden, über den stellvertretenden Vorsitzenden abzustimmen. Hierzu wird der Stimmzettel zwei verwendet. Die akkreditierten Anwesenden geben darauf hin ihre Abstimmungskarten in die Wahlurne.

13.) Der Wahlleiter verkündet das Ergebnis zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden um 15:50 Uhr. Er stellt fest, dass es 16 abgegebene Stimmzettel gab und keine ungültige Stimme. Gewählt wurde Christian Ächter mit 15 Stimmen. Der Wahlleiter befragt Christian Ächter, ob er die Wahl annehme. Christian Ächter erklärt, dass er die Wahl annehme. Der Wahlleiter stellt fest, dass Christian Ächter stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des Kreisverbandes ist.

14.) Der Versammlungsleiter fragt, ob es Kandidaten für die Wahl des Schatzmeisters gibt. Hierauf erklärt Marc Engelhardt, dass er für das Amt zur Verfügung stehe. Er tritt vor die Versammlung und stellt sich vor. An seine Vorstellung schließen sich einige Fragen der Anwesenden an.

15.) Nach der Vorstellung des Kandidaten Marc Engelhardt übergibt der Versammlungsleiter an den Wahlleiter.

16.) Der Wahlleiter bittet die anwesenden akkreditierten Mitglieder zur dritten Wahl. Er fragt die Mitglieder, ob es noch weitere Kandidaten für den Schatzmeister gibt. Hierauf bittet er die anwesenden Mitglieder, ihre Wahl zum Schatzmeister auf dem dritten Stimmzettel zu treffen. Die Mitglieder begeben sich mit den Stimmzetteln zur Wahlurne.

17.) Der Wahlleiter verkündet das Ergebnis zur Wahl des Schatzmeisters um 16:03 Uhr. Er stellt fest, dass es 16 abgegebene Stimmzettel gab und keine ungültigen Stimmen. Gewählt wurde Marc Engelhardt mit 15 Stimmen. Der Wahlleiter befragt Marc Engelhardt, ob er die Wahl annehme. Marc Engelhardt erklärt, dass er die Wahl annehme. Der Wahlleiter stellt fest, dass Marc Engelhardt damit Schatzmeister des Kreisverbands Weilheim-Schongau ist.

18.) Der Versammlungsleiter fragt, ob es Kandidaten für die Beisitzer gibt. Hierauf erklären Alexander Rossner, Monika Herz, Conny Pöschl und Alexander Neumeyer Ihre Bereitschaft für das Amt zu kandidieren und stellen sich der Versammlung vor. Anschließend beantworten sie Fragen aus der Versammlung.

19.) Nach der Vorstellung der Kandidaten Monika Herz, Conny Pöschl, Alexander Rossner und Alexander Neumeyer übergibt der Versammlungsleiter an den Wahlleiter.

20.) Der Wahlleiter bittet die anwesenden akkreditierenden Mitglieder zur vierten Wahl. Er fragt die Mitglieder, ob es noch weitere Kandidaten für die Beisitzer gibt. Hierauf bittet er die anwesenden Mitglieder, ihre Wahl zum Beisitzer auf dem vierten Stimmzettel zu treffen. Die Mitglieder begeben sich mit den Stimmzetteln zur Wahlurne.

21.) Der Wahlleiter verkündet das Ergebnis zur Wahl der Beisitzer um 16:26 Uhr. Er stellt fest, dass es 16 abgegebene Stimmzettel gab und 0 ungültige Stimmen. Auf die vier Kandidaten entfielen nach den Feststellungen des Wahlleiters folgende Stimmen: - Monika Herz: 4 - Conny Pöschl: 10 - Alexander Rossner: 9 - Alexander Neumeyer: 10 Der Wahlleiter stellt fest, dass Conny Pöschl und Alexander Neumeyer als Beisitzer gewählt wurden. Er befragt die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen. Conny Pöschl und Alexander Neumeyer erklären, dass sie die Wahl annehmen.

22.) Der Versammlungsleiter erklärt, dass nun die Wahl zum Kassenprüfer anstehe. Neben Monika Herz bewirbt sich Horst Weidemann. Es gibt keine Fragen an die Kandidaten.

23.) Der Versammlungsleiter lässt per Handzeichen abstimmen. Die anwesenden Akkreditierten Personen stimmen einstimmig und ohne Gegenstimme für die Kandidaten.

24.) Der Versammlungsleiter stellt fest, dass es keine weiteren Anträge gibt.

25.) Der neue Vorsitzende hält sein Schlusswort.

26.) Der neue Vorsitzende Julian Wagener beendet die Veranstaltung offiziell um 16:33 Uhr.

Organisation

Was ist zu tun? Wer tut es? Bis wann? Kosten? Sonstiges Erledigt / Ergebnis
Ort, Datum, Basic, Bezirk
Termin für Gründung festlegen Alle 17.06.2012
Ort für Gründung festlegen; Uhrzeiten festlegen Alle Foyer Stadthalle Weilheim, ab 15:00 Uhr
Ort für GV fest buchen und bestätigen lassen Marc ~90€ offizielle Mail wurde an den Bürgermeister versandt
Satzung vorbereiten und zur Diskussion am Stammtisch stellen Alle 1. Änderungswünsche wurden am 15.03.2012 besprochen
Satzung überarbeiten und Endfassung für Gründungsversammlung fertigen Alle ständiger, laufender Prozess
Tagesordnung für GV im Entwurf fertigen Marc, Christian, Paul erledigt
Tagesordnung am Stammtisch diskutieren und Endfassung erstellen Alle 1. Änderungswünsche wurden am 15.03.2012 besprochen
Wahlvorschläge für GV erarbeiten, am Stammtisch diskutieren und festlegen; (Vorstand, in GV benötigte Helfer wie Protokollführer, Wahlleiter usw.) Alle erledigt
Info Bezirksverband über Gründungsvorhaben; Bestätigung beim Bezirk einholen Marc/Julian BzV weiß Bescheid
Infomappe an Bezirksverband mit Gründungsunterlagen, d.h. Satzung, Tagesordnung, Ort, Datum usw. Alle diverse Gespräche, Mails, usw.
Einladungsschreiben erstellen Alle https://wm-sog.piratenpad.de/ep/pad/view/4/un6YZWBGbb
Einladung aller Mitglieder durch den Bezirk Christoph Schmid versandt am 03.05.2012
Akreditierungsliste vom Bezirk Manele Manele kümmert sich drum - Akkreditierung ist BzV Sache!
Wahlurne BzV wird von BzV mitgebracht
Veranstaltungsort / Infrastruktur
Ausstattung des Veranstaltungsortes sichten und auf ca. 50 Personen anpassen (Tische, Stühle) Marc, Julian, Maik, Christian zwei Termine vor Ort
Benötigte technische Hilfsmittel auflisten z.B.
  • Mikroanlage
  • Notebook
  • Drucker
  • Beamer
  • Internet/W-LAN
  • Fotoapparat!
Marc (1-4), Christian (6)
Catering klären, ob möglich und in welchem Umfang; Christian Gasthof Drexl wird Kaffee, Kuchen und Getränke verkaufen. Keine Vorauskasse, Auslagen, o.ä. -> jeder zahlt selbst
Zufahrt und Parkmöglichkeiten klären; Erreichbarkeit mit öffentlichen PNV klären Parkplätze sind ausreichend vorhanden!
Deko Veranstaltungsraum notwendig? siehe ff.
Aufsteller (Blankoplakate von Ignaz) Julian vorhanden
Roll-Ups von Münchenern (Wahlleitung?) mitbringen lassen BzV zur KV-Gründung STA übergeben
Infomaterial Julian vorhanden
kleine Fahnen Julian vorhanden
große Fahne Ignaz vorhanden
Abbau nach der Veranstaltung
  • wer kümmert sich um Abbau mit Veranstaltungsleiter
  • Infrastruktur wieder aufräumen und wegschaffen;
Marc, Julian, Maik, diverse Bekundungen zu Helfen sind von vielen vorhanden!
Öffentlichkeitsarbeit
Ankündigung der GV auf Piratenseiten z.B. piraten-weilheim.de; Piraten-WIKI; Facebook usw. Julian erfolgt
Einstellung der notwendigen Dokumente z.B. Satzung, Tagesordnung auf den Seiten Julian erledigt
Kandidatenprofile für Kreisvorstand erstellen und veröffentlichen jeder selbst größtenteils erfolgt
Einladungen an Presse und Rundfunk für die GV; Pressemitteilungen anl. GV Gründung im Vorfeld; Julian, Christian erfolgt
Pressebericht nach Gründung mit Foto Vorstand; Bilder von GV fürs Internet Christian
Infomaterial für Stand während GV Gründung besorgen
Videos zur Unterhaltung/Information drehen Maik, Mitwirkende abgedreht
Videos schneiden, nachbearbeiten Maik, Julian
Stand (Tisch)besetzung während GV
Spendenschwein besorgen und am Stand platzieren
Wahlunterlagen und Infrastruktur Wahl
Wahlurne vorbereiten
  • Stimmzettel für geheime Wahl aller Vorstandsmitglieder (verschiedenfarbig)
  • Dokumappe zur Aufbewahrung
  • Stifte für die Wahl
  • Tischvorlagen (Tagesordnung, Wahlvorschläge in Papierform)
BvZ Manele erstellt die Stimmzettel und bringt diese mit.
Sonstiges:
Finanziellen Aufwand kalkulieren und für Finanzierung sorgen
Nachbereitung:
Im Nachgang unbedingt Mitgliederliste / Akkreditierungsliste für Mitgliederverwaltung besorgen
Protokoll über Gründungsversammlung erstellen und unterzeichnen lassen; BzV
Satzung in endgültiger Fassung in Wiki, Facebook usw. einstellen, ebenso Gründungsprotokoll; Julian
Satzung / Gründungsprotokoll / Foto Vorstand an Bezirk senden; ggf. Kopien
Pressemitteilung über Gründung, auch ins Internet und an Merkur, Kreisbote usw. senden; Julian, Christian

Tagesordnung

Die Tagesordnung ist ein Entwurf und bis zum Beschluss durch die Gründungsversammlung vorläufig. Wenn dir etwas fehlt oder du Anregungen hast, kannst du sie auch noch bearbeiten. Bitte schreibe vor grösseren Änderungen zuerst auf die Diskussionsseite oder markiere deine Änderungen.



TOP

  1. Eröffnung des Gründungsversammlung durch einen Vertreter des Landes-(bzw. Bezirks)vorstandes
  2. Feststellung der ordnungsmäßigen Ladung und Beschlussfähigkeit
  3. Verabschiedung der Tagesordnung
  4. Formalia:
    1. Begrüßung der Mitglieder aus dem Landkreis Weilheim-Schongau
    2. (ggfls. namentliche) Begrüßung der Gäste
    3. Feststellung, ob Öffentlichkeit erwünscht
    4. Feststellung, dass während der Sitzung Bild- und Ton-Aufnahmen gestattet sind.
    5. Feststellung, ob Streaming erwünscht
    6. Einigung auf einen Protokollführer/in
  5. Wahl der Versammlungsleitung:
    1. Versammlungsleiter
    2. Schriftführer
    3. Wahlleiter
    4. Berufung der Wahlhelfer
  6. Aussprache über die Gründung des Kreisverbandes
    1. Feststellung, dass die Gründung eines KV erwünscht ist.
    2. Abstimmung über die Gründung
  7. Satzung:
    1. Diskussion über offene Punkte der Satzung
      1. Festlegung Verfahren
      2. Abarbeitung, Aussprache, Abstimmung nach Paragrafen
      3. Beschluss der endgültigen Version en-bloc.
    2. Verabschiedung der Satzung
  8. Vorstandswahl des Kreisverbandes (KV):
    1. Vorstellung der Kandidaten für den KV-Vorstand
    2. Wahl des KV-Vorsitzenden
    3. Wahl der stellvertretenden KV-Vorsitzenden
    4. Wahl des KV-Schatzmeisters
    5. Wahl des KV-Beisitzers 1
    6. Wahl des KV-Beisitzers 2
    7. Wahl der 2 Kassenprüfer
  9. Sonstiges
  10. Schlussworte und Aufhebung der Tagung


Satzung

Die Satzung befindet sich aktuell im Entwurfsstadium und ist bis zum Beschluss durch die Gründungsversammlung vorläufig. Wenn dir etwas fehlt oder du Anregungen hast, kannst du sie auch noch bearbeiten. Bitte schreibe vor grösseren Änderungen zuerst auf die Diskussionsseite oder markiere deine Änderungen.


§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(1) Der Kreisverband WEILHEIM-SCHONGAU – nachfolgend KV genannt - ist eine Untergliederung des Bezirksverbandes Oberbayern im Landesverband Bayern in der Piratenpartei Deutschland.

(2) Der KV führt den Namen Piratenpartei Deutschland Kreisverband Weilheim-Schongau und die Kurzbezeichnung PIRATEN Weilheim-Schongau.

(3) Der Sitz des KV ist Weilheim i. OB.

(4) Das Tätigkeitsgebiet des KV ist der Landkreis Weilheim-Schongau.

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des KV ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz im Geltungsbereich dieser Satzung. Gemäß Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz im Landkreis auf schriftlichen Antrag Mitglied des KV werden.

(2) Eine Mitgliedschaft in einer anderen politischen Vereinigung muss dem Kreisvorstand des KV gegenüber unverzüglich angezeigt werden.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Der Erwerb der Mitgliedschaft wird durch die Satzungen der übergeordneten Gliederungen geregelt.

§ 4 Rechte und Pflichten der Piraten

Die Regelungen von Rechten und Pflichten der übergeordneten Gliederungen gelten für den KV und seine untergeordneten Gliederungen entsprechend. Eine hiervon abweichende Regelung durch untergeordnete Gliederungen ist unzulässig.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist dem KV anzuzeigen.

(2) Die Beendigung der Mitgliedschaft im KV erfolgt durch Wechsel des Wohnsitzes in einen anderen Kreis oder durch Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland.

(3) Im übrigen wird die Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland durch die Satzungen der übergeordneten Gliederungen geregelt.

(4) Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis zurückzugeben.

§ 6 Ordnungsmaßnahmen

Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder des KV werden durch übergeordnete Gliederungen gemäß deren Satzung verhängt.

§ 7 Gliederung

(1) Die Gliederung des KV regelt die Bundes-, Landes- und Bezirkssatzung.

(2) Ein dem KV untergeordneter Ortsverband führt die in Abschnitt C der Satzung des Bezirksverbandes Oberbayern enthaltene Satzung in analoger Auslegung. Diese Satzung kann vom Ortsverband durch Beschluss einer eigenen Satzung ergänzt oder ersetzt werden.

§ 8 Verhaltensweise von Gliederungen

Der KV verpflichtet sich, den Regelungen der übergeordneten Satzungen bezüglich des Verhältnisses der einzelnen Gliederungen zueinander Folge zu leisten und seine Untergliederungen zu ebensolchem Verhalten anzuhalten.

§ 9 Organe des KV

(1) Organe des KV sind der Kreisvorstand, der Kreisparteitag und die Gründungsversammlung.

(2) Die Gründungsversammlung tagt nur einmalig am 17.06.2012.

§ 10 Der Kreisvorstand

(1) Der Kreisvorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern:

einem Vorsitzenden,

einem stellvertretenden Vorsitzenden,

einem Schatzmeister

sowie zwei Beisitzern.

(2) Durch einfachen Beschluss der Gründungsversammlung oder des Kreisparteitags kann der Vorstand auf 3 Mitglieder – Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister – verkleinert oder auf 7 oder (alternativ: bis zu 9, vorgeschlagen von Monika) 9 Mitglieder erweitert werden.

(3) Der Vorstand vertritt den KV nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane.

(4) Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Kreisparteitag oder der Gründungsversammlung mindestens einmal im Kalenderjahr schriftlich geheim gewählt. Die Amtszeit endet durch Austritt, Rücktritt, Entlassung durch den Kreisparteitag oder mit Wahl eines neuen Vorstands.

(5) Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen. Er wird von dem Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter, in Textform mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

(6) Auf Antrag eines Zehntels der stimmberechtigten Mitglieder des KV, jedoch mindestens fünf Mitglieder, kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert, und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.

(7) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst unter anderem Regelungen zu:

a) Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder,

b) Dokumentation der Sitzungen,

c) Virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen,

d) Form und Umfang des Tätigkeitsberichts,

e) Form und Hinterlegung von Beschlüssen des Vorstandes.

(8) Die Führung der Kreisgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt.

(9) Der Vorstand liefert zum Kreisparteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Kreisparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.

(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen Aufgaben voraussichtlich dauerhaft nicht mehr nachkommen, so werden dessen Aufgaben von den verbleibenden Vorstandsmitgliedern wahrgenommen. Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder sie ihren Aufgaben voraussichtlich dauerhaft nicht mehr nachkommen können. In einem solchen Fall ist unverzüglich ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen und vom restlichen Vorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

(11) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben voraussichtlich dauerhaft nicht mehr nachkommen, so führt der Vorstand des nächsthöheren Verbandes kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm unverzüglich einberufener außerordentlicher Kreisparteitag einen neuen Vorstand gewählt hat.

§ 11 Der Kreisparteitag

(1) Der Kreisparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Kreisebene. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat auf dem Kreisparteitag das Recht der freien Rede.

(2) Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied schriftlich mit einer Frist von vier Wochen vor dem Kreisparteitag per E-Mail ein. Mitglieder, die keine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, werden stattdessen per Brief eingeladen.

(3) Die Einberufung eines außerordentlichen Kreisparteitages erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Mitglieder auf Kreisebene, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des KV eine Einberufung unter Angabe des Zweckes und der Gründe schriftlich beim Kreisvorstand beantragen

(4) Die Einladung zum Kreisparteitag hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, die vorläufige Tagesordnung und die Angabe zu enthalten, wo weitere aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden. Spätestens fünf Tage vor dem Kreisparteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin beim Kreisvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

(5) Antragsberechtigt ist jedes stimmberechtigte Mitglied des KV.

(6) Der Kreisparteitag tagt parteiöffentlich. Sofern nicht vom Kreisparteitag anders beschlossen, sind Gäste hierzu zugelassen und die Live-Übertragung sowie Aufnahmen von Rednern des Kreisparteitages als Mitschnitt der Rede in Ton sowie Bild gestattet.

(7) Der Kreisparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Kreisvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.

(8) Der Kreisparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Kreisparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten werden. Sie haben das Recht, Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen und auf Wunsch Kopien persönlich ausgehändigt zu bekommen. Sie sind angehalten, 14 Tage vor dem Kreisparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Ihre Amtszeit endet durch Austritt, Rücktritt, Entlassung durch den Kreisparteitag oder mit Wahl ihrer Nachfolger.

(9) Über den Kreisparteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und der Wahlleitung unterschrieben wird.

§ 12 – Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

(1) Die Bewerberaufstellung für Wahlen zu Volksvertretungen im Kreisgebiet erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der Bundes-, Landes- und Bezirkssatzung. Bewerber müssen ihren Wohnsitz im Wahlkreis haben und Mitglied im Kreisverband sein.

(2) Die Aufstellung von Kandidaten für Wahlen zu öffentlichen Ämtern oder Mandaten findet in einer Nominierungsversammlung statt. Für Form und Frist der Ladung gelten die gleichen Regeln wie für die Ladungen zu Mitgliederversammlungen. Die Einladung muss jedoch explizit auf die Kandidatenaufstellung hinweisen.

(3) Die Nominierung der Kandidaten erfolgt nach demokratischen Grundsätzen in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer jeweils die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte; die Reihenfolge der Listenkandidaten im beschlossenen Wahlvorschlag richtet sich nach der Zahl der auf sie entfallenden Stimmen.

(4) Nominierungsversammlungen können auch im Rahmen einer Mitgliederversammlung stattfinden, wenn in der Ladung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und sichergestellt ist, dass nur Stimmberechtigte an den Nominierungswahlen teilnehmen.

§ 13 – Geschäftsordnung der Nominierungsversammlungen

(1) Das Protokoll der Nominierungsversammlung muss mindestens enthalten:

1. Ort und Zeit der Versammlung;

2. Form und Datum ihrer Ladung;

3. Zahl der erschienenen Stimmberechtigten;

4. Gang der Wahlen und Abstimmungen;

5. Ergebnis der Nominierungswahlen.

(2) Das Protokoll der Versammlung ist vom Versammlungsleiter und von zwei weiteren Teilnehmern zu unterschreiben; sie haben dabei zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Reihenfolge der Listenkandidaten in geheimer Abstimmung erfolgt ist.

(3) Im übrigen gelten für Nominierungsversammlungen sinngemäß die Regelungen dieser Satzung über die Mitgliederversammlung sowie seine Geschäftsordnung.

§ 14 Satzungs- und Programmänderung

(1) Änderungen der Kreissatzung können nur von einem Kreisparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Kreisparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder sich mit den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

(2) Über einen Antrag auf Satzungs- oder Programmänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Kreisparteitages schriftlich beim Kreisvorstand eingegangen ist.

(3) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom KV übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Kreisebene für Kommunalwahlen vom Kreisparteitag verabschiedet werden.

§ 15 Finanzen

(1) Der KV ist zu einer ordnungsgemäßen Finanzführung verpflichtet. Für die Rechnungslegung gilt die Finanzordnung der nächstübergeordneten Gliederung entsprechend.

(2) Das Geschäftsjahr des KV ist das Kalenderjahr.

(3) Der Schatzmeister und der Vorsitzende sind gegenüber Kreditinstituten einzelvertretungsberechtigt. Sie können weiteren Mitgliedern des Vorstandes Bankvollmacht erteilen.

(4) Die Finanzordnung des Bezirksverbandes Oberbayern findet entsprechend Anwendung.

§ 16 Auflösung und Verschmelzung

Die Auflösung oder Verschmelzung regeln die Satzungen der übergeordneten Gliederungen.

§ 17 - Parteiämter und Mandate

Die Regelungen der nächstübergeordneten Gliederung zu den Parteiämtern und Mandaten finden Anwendung.

§ 18 - Schiedsgerichtsordnung

Es gilt die Satzung der nächstübergeordneten Gliederung mit eigenem Schiedsgericht der Piratenpartei Deutschland.

§ 19 Nachrangigkeit der Satzung

(1) Falls ein oder mehrere Punkte dieser Satzung den Satzungen der übergeordneten Gliederungen widersprechen oder nicht eindeutig sind, gilt für diese Abschnitte die Satzung der übergeordneten Gliederungen in folgender Reihenfolge: Satzung des Bezirksverbandes Oberbayern der Piratenpartei Deutschland, Satzung des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland, Satzung der Piratenpartei Deutschland (PIRATEN).

(2) Alle anderen Abschnitte dieser Satzung bleiben davon unberührt.

§ 20 - Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen der Satzung rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder nach Inkrafttreten unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Mitgliederversammlung mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat.

(3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Satzung als lückenhaft erweist.


Wahlen

Parteitagsämter

  • Protokollführer:
    • Robert
  • Protokollhelfer:

Als Kandidat bewerben

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Resultate

Vorsitzender: Julian Wagener (Peißenberg) Tätigkeitsbericht
stellv. Vorsitzender: Christian Ächter (Raisting)
Schatzmeister: Marc Engelhardt (Weilheim)
Beisitzer: Cornelia Pöschl (Böbing)
Beisitzer: Alexander Neumeyer (Seeshaupt)

Weblinks