BY:Landkreis Starnberg/Kreisverband/VorstandsGO
Geschäftsordnung des ersten Starnberger Kreisvorstands
Inhaltsverzeichnis
§1 Allgemeines
Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter aus dem Kreis des Vorstands. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder
Vorsitzender: Tobias Mc Fadden
Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Pflege der Beziehungen zum Landes- und Bezirksverband und den anderen Kreissverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Vorbereitung von Wahlen sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Er vertritt den Kreisverband nach außen. Ihm obliegt die Kontrolle der Finanzen.
Stellvertretender Vorsitzender: Stefan Berchtold
Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben. Er wirkt mit bei der Bündnisarbeit des Kreisverbandes und der Entwicklung der politischen Inhalte. Ihm obliegt die Pflege der Beziehungen zu den Kreisverbänden und Stammtischen.
Schatzmeister: Josef Fink
Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, sofern diese Aufgabe nicht vom Landesverband übernommen wird, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts sowie das Spendenwesen. Er koordiniert Methoden und Prozesse zur Verwaltung im gesamten Kreis in Zusammenarbeit mit den Schatzmeistern der Gliederungen. Er wird bei Abwesenheit von der Vorsitzenden vertreten.
Beisitzer:
- Fabian Müller
§3 Vorstandssitzungen
Der Vorstand trifft sich regelmäßig zu Vorstandssitzungen. Diese können auch per Fernkommunikation stattfinden. Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. Hierzu ist die vorherige Zustimmung der einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder notwendig. Zudem muss in diesem Falle eine allgemeine Begründung durch den Vorstand für den nichtöffentlichen Teil abgegeben werden. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen zuvor nicht bekundet hat. Der Vorstand jeder untergeordneten Gliederung hat das Recht, ein Mitglied aus seiner Mitte zu allen Vorstandssitzungen zu entsenden. Der Entsandte hat Rede- aber kein Stimmrecht. Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch des Rederechts das Rederecht einschränken oder entziehen.
Anträge an den Vorstand können gestellt werden von
- 1. jedem Bürger oder Bewohner des Landkreis Starnberg,
- 2. jedem Mitglied des Kreisverbands Starnberg
- 3. den Vorständen der Jungen Piraten Deutschland sowie deren nachgeordneten Gebietsverbänden
- 4. dem Vorstand und den Vorstandsmitgliedern des Bundesverbands der Piratenpartei Deutschland
- 5. den Vorständen eines Landesverbands der Piratenpartei Deutschland,
- 6. den Vorständen eines Kreisverbands der Piratenpartei Deutschland, den Organen der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Starnberg und dessen nachgeordneten Gebietsverbänden.
Termin und Ort der jeweils nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Liegen unbearbeitete Anträge vor, so muss die nächste Sitzung binnen einer monatlichen Frist einberufen werden. Der Vorsitzende stellt sicher, dass eine vorläufige Tagesordnung rechtzeitig, im Normalfall spätestens 48 Stunden vor der anberaumten Vorstandssitzung im Wiki veröffentlicht sowie auf der Vorstands-Mailing-Liste und Starnberg Mailingliste verteilt wird. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll ist binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Protokolls muss auf der Mailingliste des Kreisverbandes und im offiziellen Forum der Piratenpartei Deutschland bekannt gegeben werden. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im veröffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.
§4 Entscheidungsfindung
Sofern nicht anders geregelt, werden Entscheidungen im Vorstand mit einfacher Mehrheit getroffen. Änderungen an der Geschäftsordnung werden mit absoluter Mehrheit beschlossen. Beschlüsse des Vorstands sind vom Protokollführer der Vorstandssitzung aktenkundig zu machen. Es wird ein Antrags-/Entscheidungsbuch im Wiki geführt. Die Beschlüsse des Vorstandes werden im Wiki veröffentlicht, sofern es sich nicht um vertrauliche oder personenbezogene Informationen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) handelt. Vertrauliche Informationen sind auch solche, die dazu geeignet sind, anderen Parteien Vorteile zum Schaden der Piratenpartei zu verschaffen (z.B. durch das vorzeitige Bekanntwerden von Wahlkampfkonzepten). Der Vorstand beschließt die Vertraulichkeit mit einfacher Mehrheit. Wird ein Antrag von mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes unterstützt, so muss der Vorstand binnen Monatsfrist eine Entscheidung zu diesem Antrag fällen oder laut Satzung eine Sitzung einberufen.
§5 Tätigkeitsbericht
Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen und im Umfang angemessenen Tätigkeitsbericht an. Jedes Vorstandsmitglied führt einen Tätigkeitsbericht auf seiner Benutzerseite im Wiki. Dieser soll mindestens einmal im Monat aktualisiert werden.
§6 Verwaltung der Mitgliederdaten
Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Schatzmeister obliegt die Aufgabe die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen, sofern diese Aufgaben nicht in Dienstleistung durch den LV übernommen werden. Zugriff auf die Mitgliederdaten haben der Schatzmeister und der stellvertretende Vorsitzende. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
§7 Kommunikationsplattform
Neben den Vorstandssitzungen kommuniziert der Vorstand primär über die Mailingliste des KV Starnberg. Findet auf der Mailingliste eine Abstimmung statt, so gilt ein Vorstandsmitglied, das nicht binnen 48 Stunden nach Aufruf zur Abstimmung seinen Willen bekundet, als sich enthaltend. Diese Entscheidungen dürfen nur Anträge, welche ein Gesamtvolumen von 500€ nicht übersteigen, betreffen. Beschlüsse außerhalb der Vorstandssitzungen erfordern eine absolute Mehrheit der Stimmberechtigten. Diese Umlaufbeschlüsse müssen im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgeführt werden und entsprechend in das Entscheidungsbuch aufgenommen werden.
§8 Salvtorische Klausel
Sollte ein Teil dieser Geschäftsordnung nicht gültig sein, behalten die anderen Teile ihre Gültigkeit.