BY:Landkreis München/Neubiberg/Informationsfreiheitssatzung

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PIRATEN Neubiberg : Transparenz und Informationsfreiheit für Neubiberg!

Wir unterstützen die Ziele des "Bündnis Informationsfreiheit für Bayern" (http://www.informationsfreiheit.org/ifg-bayern.html ) und fordern die Einführung einer Transparenz- und Informationsfreiheitssatzung (TIFS) für die Gemeinde Neubiberg.

Auf kommunaler Ebene gilt: Geheimhaltung schürt Misstrauen, Offenlegung schafft Vertrauen. Mit einer Transparenz- und Informationsfreiheitssatzung kann die Gemeinde sich selbst dazu verpflichten, die Bürger interessierende Ergebnisse der Arbeit des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und der Gemeindeverwaltung allgemein zugänglich zu machen.

Entwurf eines Transparenzsatzung: http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/f/fd/Transparenzsatzung.pdf

Darum besprechen wir im Dialog mit Bürgermeister, Gemeindeverwaltung und Bürgern wie zugänglich und transparent die Gemeindepolitik und -verwaltung sein sollten:

23.06.2012: Angebot des Bürgermeisters am Piraten-Infostand, die Zugänglichkeit von Informationen zu testen und ihm zu berichten.

20.07.2012: Ein schriftlicher Antrag auf Einsichtnahme in den Haushalt mit Anfragen zur Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen des Gemeinderates im Internet geht bei der Gemeinde ein.

31.07.2012: Nach vier rückfragenden Telefonanrufen und einer EMail geht ein Schreiben des Hauptamtleiters als PDF per eMail ein. Es enthält einen von der Aufsichtsbehörde unbeanstandeten Haushaltsplan 2012 mit summarischen Eckwerten des Vermögens- und Verwaltungshaushaltes, zwei Beschlussbuchauszügen und dem Angebot auf Einsichtnahme in den Haushalt.

07.08.2012: Die Einsichtnahme in den Haushalt in Aktenform erfolgt rund 3 Stunden lang. Der Kämmerer nimmt sich sehr freundlich, informierend und aufklärend die Zeit dafür.

06.09.2012: Das Hauptamt erhält einen erweiterten Antrag auf Einsicht in Anlagen zum Protokoll einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (postalisch am 10.09.2012). Die Anlagen enthalten Einsparungsvorschläge der Parteifraktionen im Gemeinderat. Weiterhin werden Rückfragen gestellt, welche Gründe gegen eine umfängliche Veröffentlichung von Haushaltsinformationen sprechen könnten, und, in welcher Höhe Investitionen und Aufwände notwendig wären, den elektronischen Sitzungsdienst zu einem Bürgerinformationssystem zu modernisieren, das inhaltlichen Protokolle öffentlicher Sitzungen mit Anlagen auf der Web-Site der Gemeinde veröffentlicht.

09.09.2012: Teilnahme an der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Gast), in der ein von der Rechtsanwaltskanzlei Becker, Büttner, Held erarbeiteter Entwurf einer Vertragskonzession zur Stromversorgung der Gemeinde praktisch ohne inhaltliche Diskussion (nur eine inhaltliche Nachfrage) als Ausgangsbestandteil des Vergabeverfahrens beschlossen wird. Nach einer halben Stunde Sitzung wird der öffentliche Teil der Sitzung beendet und ein nichtöffentlicher Teil eröffnet.

25.09.2012: Tel. Anruf in der Gemeindeverwaltung über Bearbeitungsstand des erweiterten Antrages. Anlass und Inhalt werden notiert.

26.09.2012: Tel. Nachfrage. Eine Auszubildende niemand den Anruf auf. Niemand, der mit dem Vorgang befasst ist, ist erreichbar.

27.09.2012: Tel. Nachfrage. Es wird die Auskunft erteilt, dass eine Mitarbeiterin des Hauptamtes mit dem erweiterten Antrag befasst ist. Ich werde durchgestellt. Die Mitarbeiterin kündigt auf Nachfrage einen Bescheid in einem Zeitraumm von 1-2 Wochen an. Ich terminiere die Wiedervorlage und die ev. neuerliche Nachfrage auf den 11.10.2012.

11.10.2012: Die mit dem Antrag befasste Mitarbeiterin ist nach tel. Auskunft in Fortbildung. Die Mitarbeiterin am Telefon kann zur Sache nichts beitragen. Ich versende ein Einschreiben mit Rückschein und eine Mail an den Hauptamtsleiter, wann ich mit einer Zu- oder Absage des Informationszuganges rechnen kann und ob das Angebot, Rückfragen zu beantworten, noch aufrecht erhalten wird.

18.10.2012: Der Hauptamtsleiter beantwortet schriftlich die Anträge und Anfragen der Schreiben v. 06.09.2012 und 11.10.2012.:

  • Ein Termin beim Kämmerer zur Einsichtnahme in die Sparvorschläge der Fraktionen im Gemeinderat wird angeboten (Anlagen zum TOP einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, die in den Beschlussauszügen nicht enthalten waren.
  • Die Gemeinde prüft, ob der IT-Dienstleister die nach Kommunalhaushaltsverordnung erzeugten Finanzdaten im PDF bereitstellen kann und beabsichtigt das dann.
  • Das Hauptamt prüft die bestehende Sitzungsdienstsoftware auf Einsatzmöglichkeiten, den Inhalt öffentlicher Gemeinderatssitzungen im Internet zu veröffentlichen.
  • Die Gemeinde sieht derzeit keine Möglichkeit, zeit- und peronalintensiv eine zweite, redigierte Internetversion der inhaltlichen Informationen herzustellen, die über den in Art. 52 der Bayer. Gemeindeordnung geforderten Minimalinhalt hinausgehen.

22.10.2012: Ein ausführliches Antwortschreiben wird der Gemeindeverwaltung übersandt. Darin wird die Übereinstimmung begrüßt, vermehrt Informationen aus dem Wirkungskreis der Gemeinde im Internet zu veröffentlichen. Auf den Sachstand in Bezug auf die Gesetzentwürfe der SPD und der GRÜNEN und in Bezug auf die bereits bestehende Praxis in vielen bayerischen Kommunen, Transparenz herzustellen, wird hingewiesen. Die Gemeinde wird gebeten, bei passender Gelegenheit über die Prüfung von Kosten und Verfahren zu berichten.

05.11.2012: Im Büro des Kämmerers werden die Sparvorschläge der Fraktionen eingesehen. Es zeigt sich, dass die Kämmerei aus der fachlich-technischen Beherrschung der elektronischen Haushaltsführung (ok.FIS zentral der AKDB) über den Finanzbeauftragten der Gemeinde als kommunikative Vermittlungsinstanz den Gemeinderäten Vorschläge unterbreitet hat und darüber eine mehrmonatige informelle Kommunikation stattgefunden hat, die von der Verwaltung inhaltlich gespeist wurde. Separate Einsparvorschläge der Fraktionen oder einzelner Gemeinderäte gab es anscheinend nicht oder sie wurden im Vorfeld zu einem gemeinsamen Vorschlag gebündelt. Die Finanzdaten in Neubiberg zeigen das zu erwartende Bild, dass Einnahmeeinbrüche aus der Gewerbesteuer vor allem durch Überführung von Werten aus dem Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt (= Verkauf von Grundstücken)und Einsparungen durch Zurückstellung von Bauvorhaben begegnet werden.

14.11.2012: Piraten in Neubiberg beantragen eine Erweiterung der Tagesordnung der kommenden Bürgerversammlung in Neubiberg gemäß Art. 18, Abs. 2, Satz 1, 2. Teilsatz der Bayer. Gemeindeordnung zu den Internetveröffentlichungen der Gemeinde und reichen dazu Fragen bei der Gemeinde ein.