BY:Landkreis München/Antragsfabrik/SÄA KV Light

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landkreis_München von Dietmar Teufel.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landkreis_München/Antragsfabrik.

Titel = Robuster Vorstand
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Dietmar Teufel
Betrifft
Satzung des Kreisverbands München-Land / § 5b
Beantragte Änderungen

Der Parteitag möge die §5b der Satzung wie folgt neufassen:

5b - Kreisvorstand


(1) Dem Kreisvorstand (nachfolgend Vorstand) gehören mindestens drei Mitglieder an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Schatzmeister. Durch einfachen Beschluss des Parteitags können bei der jeweiligen Vorstandswahl zusätzlich bis zu zwei stellvertretende Schatzmeister, ein Generalsekretär, ein politischer Geschäftsführer und bis zu zwei Beisitzer gewählt werden.

(2) Der Kreisparteitag kann zusätzlich zum Vorstand eine beliebige Anzahl von Nachrückenden für den Vorstand wählen und die Reihenfolge des Nachrückens festlegen. Dabei werden Nachrücker für den Schatzmeister getrennt gewählt und bilden eine eigene Reihenfolge.

(3) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so werden die Ämter des Vorsitzenden und des Schatzmeisters von deren als Stellvertreter gewählten Vorstandsmitgliedern übernommen oder, wenn nicht vorhanden, durch Nachrücker ersetzt. Die freiwerdenden Stellvertreterpositionen werden dann durch Nachrücker aufgefüllt. Innerhalb von zwei Wochen wird die in der Reihe der jeweiligen Nachrückenden höchstgereihte Person Mitglied des Vorstands oder Schatzmeister und ersetzt dann diese Person. Die höchstgereihte Person kann auf das ihr dadurch übertragene Vorstandsamt zugunsten einer anderen Person auf der Nachrückliste verzichten, ohne ihren Anspruch auf ein mögliches künftiges Nachrücken oder ihre Reihung in der Liste der Nachrücker aufzugeben.

(4) Der Vorstand vertritt den Kreisverband nach innen und außen. Der Vorstand leitet den Kreisverband und führt dessen Geschäfte nach Gesetz, Satzung, auf Grundlage der geltenden Geschäftsordnung, nach bestem Wissen und Gewissen sowie den Beschlüssen der ihm übergeordneten Organe. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Kreisverband alleine. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Parteitag für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit endet durch Austritt, Rücktritt, Abberufung durch den Parteitag oder mit Wahl eines neuen Vorstandes.

(5) Der Kreisvorstand wird für Vorstandssitzungen von dem Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter, in Textform mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Der Kreisvorstand tagt öffentlich. Auf Beschluss können nicht zum Vorstand gehörende Mitglieder vorübergehend ausgeschlossen werden. Auf Antrag eines Zehntels der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert, und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.

(6)Die Geschäftsordnung des Vorstandes muss unter anderem Bestimmungen zu folgendem enthalten:

  1. Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder,
  2. Dokumentation der Sitzungen,
  3. Virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen,
  4. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts,
  5. Form und Hinterlegung von Beschlüssen des Vorstandes.


(7)Der Vorstand liefert zum Parteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Parteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche geltend machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.

Der Vorstand gilt als handlungsunfähig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

  1. er aus weniger als der Hälfte der gewählten Vorstandsmitgliedern besteht;
  2. kein Vorsitzender mehr im Amt ist;
  3. kein Schatzmeister mehr im Amt ist;
  4. er seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann;
  5. er sich selbst für handlungsunfähig erklärt.

Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder ist der Vorstand handlungsunfähig, so führt der Vorstand des übergeordneten Gebietsverbandes die Geschäfte weiter und hat unverzüglich in Textform mit einer Frist von zwei Wochen eine Mitgliederversammlung des Kreisverbandes einzuberufen, auf der ein neuer Vorstand gewählt wird.

Begründung

Die jetzige Satzung ermöglicht eine flexible Größe des Vorstandes. Jedoch hat ein großer Vorstand den Nachteil einer gemeinsamen Teminfindung für Sitzungen und wird deshalb leicht beschlussunfähig. Das gleich gilt, wenn dann einige Vorstandsmitglieder zurücktreten. Für den Zeitraum zwischen den Wahlen ist ein kleiner Vorstand mit Vorsitzenden, Stellv. Vorsitzenden und Schatzmeister ausreichend, allein schon weil es im KV München-Land schwer ist Vorstände zu finden. Jedoch bedeutet dies, das bei einem Rücktritt der gesamte Vorstand handlungsunfähig wird.

Die vorgeschlagene Lösung behält die flexibel Größe bei, führt aber zusätzlich Nachrückerlisten ein. Nachrücker sind gewählte Ersatzleute für den Vorstand aber erstmal keine Vorstandsmitglieder, Sie werden Vorstandsmitglied, wenn ein Vorstand ausfällt. Damit führt bei einem kleinen Vorstand ein Ausfall nicht zur Handlungsunfähigkeit. Da der Schatzmeister nur als gewählter Vorstand, der mit den Fianzangelegenheiten betraut wird, einen Rechenschaftsbericht erstellen darf, gibt es für Schatzmeister eine eigene Nachrückerliste. Damt könne zwei Nachrückerlisten erstellt werden. Vorstände und Schatzmeister.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...


Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Argument 1
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...