BY:Landkreis Ebersberg/Organisation/Geschäftsordnung

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Diese Geschäftsordnung regelt die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei Ebersberg.

1. Der Vorstand

besteht aus fünf Mitgliedern und zwar

  • Vorstandsvorsitzer: Thomas Schmidt-Behounek
  • Stellvertreter: Marc Wehner
  • Schatzmeister: Michael Nausch
  • Beisitzer: Andreas Körnlein
  • Beisitzer: Mathias Scheibe

2. Vorstandssitzungen

2.1 Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu außerplanmäßigen Sitzungen wird mit einer Frist von mindestens 2 Tagen per E-Mail/Telefon oder persönlich eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.

2.2 Anträge zu einer Vorstandssitzung

Antragsberechtigt sind alle stimmberechtigten Piraten des Kreisverbandes Ebersberg. Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Jeder ordentliche Antrag benötigt einen Antragsteller, und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Der Antrag ist auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen.

2.3 Öffentlichkeit der Sitzungen

Gäste können der Sitzung des Kreisverbandvorstandes beiwohnen. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

Gäste, welche die Vorstandssitzung stören, können mehrheitlich vom Vorstand aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

2.4 Leitung der Vorstandssitzungen

Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.

2.5 Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Der Kreisvorstand ist bei Anwesenheit von 3 oder mehr Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit aller gewählten Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

2.6 Umlaufbeschlüsse

Umlaufbeschlüsse werden per Mail vorgenommen. Es werden die Mailadressen der Vorstandsmitglieder verwendet, an die auch die Einladungen zu den Vorstandssitzungen gesendet wurden. Es reicht die einfache Mehrheit zur Annahme oder Ablehnung. Kommt ein Umlaufbeschluss mangels Feedback nicht zustande, so wird er in Form eines regulären Antrages in die nächst erreichbare, reguläre Vorstandssitzung eingebracht.

2.7 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollführer bestimmt. Das Protokoll wird auf der nächsten Sitzung besprochen und genehmigt. Das Protokoll ist vom Protokollanten innerhalb einer Woche in das Wiki einzustellen.

3. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

Die Mitgliederdaten der Piraten werden vom Bezirksverband gepflegt.

4. Aufgabenverteilung

gemeinsame Aufgaben aller Vorstände:
  • Einberufung der Vorstandssitzungen
  • Einberufung der Hauptversammlung
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation, Archivierung
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption
Vorsitzender
  • Vertretung der Partei und des Kreisverbandes Ebersberg
  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Geschäftspost
Stellvertreter
  • Vertretung der Partei und des Kreisverbandes Ebersberg
  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Geschäftspost
Schatzmeister
  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Kontoführung, Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Zuschüsse, Mitgliedsbeiträge, Mahnwesen
  • laufende Meldungen an das Finanzamt und andere Behörden und Träger sowie an Parteiorgane
  • Spendenwesen
  • Beauftragter für die Mitgliederverwaltung
Beisitzer

5. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Jedes Vorstandsmitglied fertigt zeitnah und fortlaufend einen Tätigkeitsbericht über seine Vorstandsarbeit während seiner Amtszeit an. Dieser hat in Textform zu erfolgen.

6. Änderungen

Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen der einfachen Mehrheit aller Vorstandsmitglieder des Kreisverbandes Ebersberg.

7. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wurde am 22.02.2014 beschlossen und tritt sofort in Kraft.

Änderung mit Beschluss vom 23.04.2014 (Antrag von Andreas Kriesmer):

  • Punkt 2.6 "Umlaufbeschlüsse" eingefügt
  • Punkt "Protokollführung" wird zu 2.7
  • Überschriften mit Nummerierungen versehen