BY:Landkreis Ebersberg/Organisation/Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung regelt die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei Ebersberg.
Inhaltsverzeichnis
1. Der Vorstand
besteht aus fünf Mitgliedern und zwar
- Vorstandsvorsitzer: Thomas Schmidt-Behounek
- Stellvertreter: Marc Wehner
- Schatzmeister: Michael Nausch
- Beisitzer: Andreas Körnlein
- Beisitzer: Mathias Scheibe
2. Vorstandssitzungen
2.1 Einladung zu Vorstandssitzungen
Zu außerplanmäßigen Sitzungen wird mit einer Frist von mindestens 2 Tagen per E-Mail/Telefon oder persönlich eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.
2.2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
Antragsberechtigt sind alle stimmberechtigten Piraten des Kreisverbandes Ebersberg. Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Jeder ordentliche Antrag benötigt einen Antragsteller, und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Der Antrag ist auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen.
2.3 Öffentlichkeit der Sitzungen
Gäste können der Sitzung des Kreisverbandvorstandes beiwohnen. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
Gäste, welche die Vorstandssitzung stören, können mehrheitlich vom Vorstand aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.
2.4 Leitung der Vorstandssitzungen
Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.
2.5 Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Der Kreisvorstand ist bei Anwesenheit von 3 oder mehr Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit aller gewählten Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
2.6 Umlaufbeschlüsse
Umlaufbeschlüsse werden per Mail vorgenommen. Es werden die Mailadressen der Vorstandsmitglieder verwendet, an die auch die Einladungen zu den Vorstandssitzungen gesendet wurden. Es reicht die einfache Mehrheit zur Annahme oder Ablehnung. Kommt ein Umlaufbeschluss mangels Feedback nicht zustande, so wird er in Form eines regulären Antrages in die nächst erreichbare, reguläre Vorstandssitzung eingebracht.
2.7 Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollführer bestimmt. Das Protokoll wird auf der nächsten Sitzung besprochen und genehmigt. Das Protokoll ist vom Protokollanten innerhalb einer Woche in das Wiki einzustellen.
3. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
Die Mitgliederdaten der Piraten werden vom Bezirksverband gepflegt.
4. Aufgabenverteilung
- gemeinsame Aufgaben aller Vorstände:
- Einberufung der Vorstandssitzungen
- Einberufung der Hauptversammlung
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation, Archivierung
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands
- Öffentlichkeitsarbeit
- Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption
- Vorsitzender
- Vertretung der Partei und des Kreisverbandes Ebersberg
- Führung der laufenden Geschäfte
- Geschäftspost
- Stellvertreter
- Vertretung der Partei und des Kreisverbandes Ebersberg
- Führung der laufenden Geschäfte
- Geschäftspost
- Schatzmeister
- Führung der laufenden Geschäfte
- Kontoführung, Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Zuschüsse, Mitgliedsbeiträge, Mahnwesen
- laufende Meldungen an das Finanzamt und andere Behörden und Träger sowie an Parteiorgane
- Spendenwesen
- Beauftragter für die Mitgliederverwaltung
- Beisitzer
5. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
Jedes Vorstandsmitglied fertigt zeitnah und fortlaufend einen Tätigkeitsbericht über seine Vorstandsarbeit während seiner Amtszeit an. Dieser hat in Textform zu erfolgen.
6. Änderungen
Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen der einfachen Mehrheit aller Vorstandsmitglieder des Kreisverbandes Ebersberg.
7. Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung wurde am 22.02.2014 beschlossen und tritt sofort in Kraft.
Änderung mit Beschluss vom 23.04.2014 (Antrag von Andreas Kriesmer):
- Punkt 2.6 "Umlaufbeschlüsse" eingefügt
- Punkt "Protokollführung" wird zu 2.7
- Überschriften mit Nummerierungen versehen