BY:Landesparteitag 2013.2/Antragsfabrik/Satzungsänderung 002

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2013.2.

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Antragstitel

Für den Notfall: Korrekturen von Anträgen

Antragsteller
Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Der Parteitag möge folgende Änderungen beschliessen. Wenn dieser Antrag nicht als Ganzes angenommen wird, mögen die Module einzeln abgestimmt werden. Die Änderungen treten unmittelbar in Kraft.

Modul 1
Es wird beantragt in der Landessatzung Abschnitt A §11 Absatz 2 folgenden Satz hinzufügen:

Die Antragsteller eines solchen Antrags dürfen nach Ablauf der Frist mit Zustimmung des Landesparteitags eine einzelne geänderte Fassung des Antrags dem Landesparteitag zur Abstimmung vorlegen, sofern diese nicht dem Wesensgehalt des ursprünglichen Antrags widerspricht.

Modul 2
Es wird beantragt in der Landessatzung Abschnitt A §11 Absatz 1 folgenden Satz hinzufügen:

Der Landesvorstand kann sprachliche oder formelle Korrekturen eines angenommenen Antrags beschliessen, sofern diese nicht die Aussagen des Antrags verändern.

Aktuelle Fassung
(1) Änderungen der Landessatzung und des Programms können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten dem Änderungsantrag schriftlich zustimmen. (2) Über einen Antrag auf Satzungs- oder Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingegangen ist. Antragsbegründung
Antragsbegründung

Der Antrag wird nur pro Forma eingereicht, um im Notfall eine Möglichkeit für Korrekturen zu schaffen. Er hat nur geringe Priorität.

Achtung: Dieser Antrag soll nur mehr Rechtssicherheit schaffen. Es gibt keine Bestimmungen in Gesetz oder Satzung, die kleinere Änderungen in Anträgen vor Beschlussfassung verbietet, solange in der Einberufung die Kernidee des Antrags genannt wird. Solche Verbote gibt es nur im Gewohnheitsrecht der Piraten. Auch die redaktionelle (nicht inhaltliche) Änderung nach Beschluss kann durch einfachen Beschluss der Versammlung dem Vorstand übertragen werden.

Dieser Antrag ermöglicht dem Landesverband noch nach der Frist kleinere Korrekturen an Programm- und Satzungsänderungsanträgen vorzunehmen, insbesondere bei inhaltlich guten Programmanträgen. Weiterhin darf dadurch der Vorstand rein sprachliche Korrekturen an Positionspapieren beschliessen.

Es kommen leider immer wieder zu Fehlern oder missverständlichen Formulierungen, die erst nach der Einreichung oder Abstimmung auffallen und bei denen man sich wünschte, sie korrigieren zu können um den Antrag annehmen bzw. veröffentlichen zu können.

Gruppe
  • Sonstiges
Zuständigkeit
  • Land


Datum der letzten Änderung

27.04.2013


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

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Diskussion

+das ist richtig, weil

—das sehe ich anders, da
+du irrst, denn
Οist das denn wirklich so?

—x trifft nicht zu, da

+doch das trifft zu, weil

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. *Detlef Netter
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...