BY:Landesparteitag 2013.2/Antragsfabrik/Positionspapier 003
Antragstitel
Einrichtung einer Pflegekammer Antragsteller
Antragstyp
Positionspapier Antragstext
Der Landesparteitag möge an folgendes Positionspapier beschließen. PräambelZurzeit herrscht in der Bundesrepublik ein akuter Pflegenotstand. Es mangelt erheblich an Fachkräften in sämtlichen Einrichtungen und Bereichen (Krankenhäuser, Sozialstationen, Pflegeheime, Palliative Care, Hospiz). Die demographische Entwicklung macht eine gute, professionelle Pflege immer wichtiger. Auf politischer Ebene werden Entscheidungen aber weiterhin ohne die Einbeziehung Pflegender getroffen. In der Folge verschlechtert sich die Situation für Pflegende und Pflegebedürftige, gerade in letzter Zeit spitzt sich die Lage dramatisch zu. Einsparungen in den Einrichtungen gehen zu Lasten der Pflegenden, indem zum Beispiel Fort- und Weiterbildungen gestrichen werden. Dies senkt den Pflegestandard gravierend, was eine den individuellen Bedürfnissen der zu Pflegenden angepasste Pflege auf Dauer unmöglich macht. Für die Piratenpartei ergibt sich aus den vorgenannten Gründen die Befürwortung der Einrichtung einer Pflegekammer in Bayern, um die politische Umsetzung dieser Forderung zu erreichen.
GrundlagenPflegepolitik im Sinne einer Selbstverwaltung ist aufgrund der politischen Struktur der Bundesrepublik Ländersache. In Bayern gilt diesbezüglich das Heilberufe-Kammergesetz (HKaG). Das HKaG bildet die Grundlage für die Struktur und Organisation der Kammer. Für die Pflegekammern der einzelnen Bundesländer ist der Deutsche Pflegerat (DPR) als Dachorganisation vorgesehen. Aufgrund der Gesetzgebung sind Kammern grundsätzlich Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als solche besitzen sie »Hoheitsbefugnisse« (1).
Ziele der Pflegekammer
Aufgaben zum Erreichen dieser Ziele
Zusätzliche ErläuterungenEine Pflegekammer darf keine Tarifpolitik betreiben; dies ist weiterhin den Gewerkschaften vorbehalten. Auch ist kein Ausstieg aus der Solidargemeinschaft gewollt, indem man eine eigene Altersvorsorge einrichtet. (1) Zu den Hoheitsbefugnissen gehören beispielsweise die Durchführung der Berufsaufsicht oder die Erstellung einer verbindlichen Berufsordnung für alle Mitglieder. Kammern wirken wie eine staatliche Verwaltung und sind daher u. a. berechtigt, die Berufserlaubnis zu erteilen. (2) Pflegefehler ist ein umfassender Begriff, der auf http://www.pflegewiki.de/wiki/Pflegefehler erläutert wird.
Antragsbegründung
Warum sollte der Landesparteitag den Antrag behandeln und annehmen? Erläuterung der Satzungsänderung/Sonstigen Antrags. Die Begründung gerät nach Behandlung des Antrag in Vergessenheit. Daher soll die Argumentation eines Positionspapiers im Antrag stehen. Gruppe
PirateFeedback
Zuständigkeit
Datum der letzten Änderung
12.04.2013 |
Anregungen
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Diskussion
+ das ist richtig, weil
- — das sehe ich anders, da
- + du irrst, denn
- Ο ist das denn wirklich so?
— x trifft nicht zu, da
- + doch das trifft zu, weil
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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