BY:Landesparteitag 2013.2/Antragsfabrik/Positionspapier 003

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2013.2.

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Antragstitel

Einrichtung einer Pflegekammer

Antragsteller
Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Der Landesparteitag möge an folgendes Positionspapier beschließen.

Präambel

Zurzeit herrscht in der Bundesrepublik ein akuter Pflegenotstand. Es mangelt erheblich an Fachkräften in sämtlichen Einrichtungen und Bereichen (Krankenhäuser, Sozialstationen, Pflegeheime, Palliative Care, Hospiz).

Die demographische Entwicklung macht eine gute, professionelle Pflege immer wichtiger. Auf politischer Ebene werden Entscheidungen aber weiterhin ohne die Einbeziehung Pflegender getroffen. In der Folge verschlechtert sich die Situation für Pflegende und Pflegebedürftige, gerade in letzter Zeit spitzt sich die Lage dramatisch zu.

Einsparungen in den Einrichtungen gehen zu Lasten der Pflegenden, indem zum Beispiel Fort- und Weiterbildungen gestrichen werden. Dies senkt den Pflegestandard gravierend, was eine den individuellen Bedürfnissen der zu Pflegenden angepasste Pflege auf Dauer unmöglich macht.

Für die Piratenpartei ergibt sich aus den vorgenannten Gründen die Befürwortung der Einrichtung einer Pflegekammer in Bayern, um die politische Umsetzung dieser Forderung zu erreichen.


Grundlagen

Pflegepolitik im Sinne einer Selbstverwaltung ist aufgrund der politischen Struktur der Bundesrepublik Ländersache. In Bayern gilt diesbezüglich das Heilberufe-Kammergesetz (HKaG). Das HKaG bildet die Grundlage für die Struktur und Organisation der Kammer. Für die Pflegekammern der einzelnen Bundesländer ist der Deutsche Pflegerat (DPR) als Dachorganisation vorgesehen. Aufgrund der Gesetzgebung sind Kammern grundsätzlich Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als solche besitzen sie »Hoheitsbefugnisse« (1).


Alle Angehörigen des entsprechenden Berufes sind Mitglieder in der Kammer.

Ziele der Pflegekammer

  • Schutz der Bevölkerung vor Pflegefehlern(2) durch Gewährleistung qualifizierter Pflege und Versorgung
  • Qualitätssicherung und Qualitätserweiterung in der Pflege
  • Eine verbindliche Berufsordnung und Berufsethik
  • Vertretung der Interessen des Berufsstandes in ihrer Gesamtheit
  • Selbstverwaltung des Berufsstandes der Pflegenden
  • Ansprechpartner für alle Belange der Pflege und kompetente Beratung und Begleitung im politischen Entscheidungsprozess

Aufgaben zum Erreichen dieser Ziele

  • Qualitätssicherung in der Pflege aufgrund festgelegter Berufsinhalte und -pflichten
  • Anmeldung der beruflich Pflegenden (Berufsregister):
    • Altenpfleger(innen)
    • Gesundheits- und Krankenpfleger(innen) bzw. Krankenschwestern/-pfleger
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger(innen) bzw. Kinderkrankenschwestern/-pfleger
    • Erfassen des Berufsstandes nach Anzahl, Altersstruktur, räumlicher Verteilung und Qualifikation
    • Optimale, flächendeckende gesundheitliche Versorgung
    • Gezielte Planung und Anpassung der Ausbildungsmöglichkeiten
  • Führung der Berufsaufsicht
  • Erteilen und Entziehen der Berufserlaubnis (analog zu den Ärztekammern)
  • (Weiter)Entwicklung einer Berufsordnung und Berufsethik
  • Aufsicht und Kontrolle der Fortbildungsverpflichtung
  • Erstellung von Gutachten und Expertisen
  • Fachliche Beratung des Gesetzgebers
  • Beteiligung und Begleitung bei Gesetzgebungsverfahren, insbesondere der Ausbildungsreform
  • Erstellen von Statistiken zur Planung erforderlicher fachlicher und personeller Kapazitäten zur pflegerischen Versorgung der Bevölkerung
  • Ausgestaltung der Ausbildungsgesetze des Bundes in Kooperation mit den Ausbildungsträgern
  • Examensabnahme
  • Schiedsgericht
  • Anbieten von Fortbildungen in Kooperation mit den etablierten Fortbildungsinstituten und Verbänden
  • Schaffung von Bedingungen, die eine kontinuierliche Fortbildung aller Pflegeberufe gewährleistet


Zusätzliche Erläuterungen

Eine Pflegekammer darf keine Tarifpolitik betreiben; dies ist weiterhin den Gewerkschaften vorbehalten. Auch ist kein Ausstieg aus der Solidargemeinschaft gewollt, indem man eine eigene Altersvorsorge einrichtet.

(1) Zu den Hoheitsbefugnissen gehören beispielsweise die Durchführung der Berufsaufsicht oder die Erstellung einer verbindlichen Berufsordnung für alle Mitglieder. Kammern wirken wie eine staatliche Verwaltung und sind daher u. a. berechtigt, die Berufserlaubnis zu erteilen.

(2) Pflegefehler ist ein umfassender Begriff, der auf http://www.pflegewiki.de/wiki/Pflegefehler erläutert wird.


Antragsbegründung

Warum sollte der Landesparteitag den Antrag behandeln und annehmen? Erläuterung der Satzungsänderung/Sonstigen Antrags. Die Begründung gerät nach Behandlung des Antrag in Vergessenheit. Daher soll die Argumentation eines Positionspapiers im Antrag stehen.

Gruppe
  • Gesundheit und Verbraucherschutz
PirateFeedback
Zuständigkeit
  • Land


Datum der letzten Änderung

12.04.2013


Anregungen

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Diskussion

+das ist richtig, weil

—das sehe ich anders, da
+du irrst, denn
Οist das denn wirklich so?

—x trifft nicht zu, da

+doch das trifft zu, weil

Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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