BY:Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Positionspapier 007

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2013.1.

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Antragstitel

Gemeinsames Sorgerecht

Antragsteller

AG Familienpolitik: Christian Baumeister (Chris), Thomas, cmrcx, Rebecca Wißner, Ludmila, KnutBerlin, Rani

Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Leibliche Väter sollen, ohne einen Antrag stellen zu müssen, das Sorgerecht erhalten, wenn die Vaterschaft einvernehmlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.

Miteinander verheiratete Elternteile erhalten stets das gemeinsame Sorgerecht. Bei unverheirateten Eltern hingegen bekommt bisher die Mutter eines Kindes automatisch das Sorgerecht, der leibliche Vater jedoch nur mit Zustimmung der Mutter (Sorgerechtsparagraph §1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB). BGH und EUGH haben diese Benachteiligung von Vätern schon vor Jahren beanstandet und den Gesetzgeber zu Korrekturen aufgefordert. Auch Art. 6 Abs. 5 des Grundgesetzes fordert "Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern."

Der am 04.07.2012 vom Kabinett vorgelegte Gesetzesentwurf korrigiert das bisherige Antragsrecht nichtverheirateter Väter dahingehend, dass künftig keine Zustimmung der Mutter mehr benötigt wird. Der unverheiratete Vater müsste jedoch weiterhin aktiv einen Antrag auf Sorgerecht stellen und, falls die Mutter dem Antrag widerspricht, sich einer Prüfung hinsichtlich der Gefährdung des Kindeswohls unterziehen. Dadurch würden Väter weiterhin benachteiligt.

Wir stehen für ein gemeinsames Sorgerecht, auch bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen. Hierfür bedarf es einer anderen Neuregelung des Sorgerechtsparagraphen.

Wir wollen die bisherige Unterscheidung von verheirateten und nicht verheirateten Eltern aufheben. Leibliche Väter sollen das Sorgerecht nicht erst auf Antrag, sondern automatisch bekommen. Es soll zum Normalfall werden, dass ein Vater für seine Kinder verantwortlich ist. Ein gemeinsames Sorgerecht wäre für Väter eine Ermutigung, sich dieser Verantwortung zu stellen. Es wäre im Sinne unserer Kinder, wenn dadurch mehr Kinder mit beiden Elternteilen aufwachsen können.

Sollte das Kindeswohl gefährdet sein, dann gilt es, aktiv einen Antrag auf Verwehrung des Sorgerechts zu stellen – nicht umgekehrt. Es gibt keinen Anlass, hier nach Geschlecht zu unterscheiden.


Antragsbegründung

Der Landesverband Saarland hat das Gemeinsame Sorgerecht bereits im Programm. Die Landesverbände Thüringen und Brandenburg haben jeweils ein Positionspapier zum gemeinsamen Sorgerecht ab Geburt.

PirateFeedback
Zuständigkeit
  • Bund


Datum der letzten Änderung

12.01.2013


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Art. 6 Abs. 5 Grundgesetz: "Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern." - wir setzen als einzige den Auftrag um Thomas 01:21, 11. Jan. 2013 (CET)
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Diskussion

+das ist richtig, weil

—das sehe ich anders, da
+du irrst, denn
Οist das denn wirklich so?

—x trifft nicht zu, da

+doch das trifft zu, weil

+auch ein LV kann zu Bundesthemen Stellung beziehen und dadurch den BPT beeinflussen--Thomas 16:41, 26. Dez. 2012 (CET)

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Hartmut 13:15, 16. Dez. 2012 (CET)
  2. Daniel Seuffert
  3. Thomas-sch-b 22:50, 21. Dez. 2012 (CET)?
  4. Reinhold Deuter
  5. CSteinbrenner
  6. MrBirdy 16:42, 28. Dez. 2012 (CET)
  7. Klaus P. Segatz
  8. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Unsinniger Antrag für einen LPT, da Sorgerechtsfragen (bürgerliches Recht - BGB) vom Bund geregelt werden. Daß angeblich andere Landesverbände etwas zum Sorgerecht in ihren Landesprogrammen stehen haben, macht es nicht sinnvoller.R2Dine 09:39, 25. Dez. 2012 (CET)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...