BY:Landesparteitag 2012.3/Antragsfabrik/Gegen absolute Geschlechterquoten

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.3 von AG Familienpolitik: Thomas, Christian Baumeister (Chris), Ludmila, KnutBerlin ....

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Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
AG Familienpolitik: Thomas, Christian Baumeister (Chris), Ludmila, KnutBerlin ...
Titel 
Gegen absolute Geschlechterquoten in Aufsichtsräten und Vorständen
Antrag

Gegen absolute Geschlechterquoten in Aufsichtsräten und Vorständen

Es gibt politische Bestrebungen, gesetzliche Geschlechterquoten (faktisch Frauenquoten) für die Besetzung von Aufsichtsräten und Vorständen von Unternehmen einzuführen. Bei den angestrebten Maßnahmen handelt es sich um absolute Quoten, da sie die individuelle Eignung der Bewerber nicht berücksichtigen. Solche Quoten lehnen wir ab.

Wir setzen uns stattdessen bei der Besetzung von Positionen für gleiche Maßstäbe und Anforderungen, Chancengleichheit und Gleichbehandlung ein und sind gegen Benachteiligung auf Grund des Geschlechts und anderen irrelevanten Merkmalen. Absolute Geschlechterquoten führen aber gerade zu solcher Benachteiligung, da sie eine irrelevante Unterscheidung nach Geschlecht im Gesetz verankern. Es ist keine Lösung, Diskriminierungen gegeneinander aufzurechnen. Stattdessen wollen wir die Ursachen von Diskriminierung beseitigen.

Gleiche Chancen müssen nicht zu gleichen Ergebnissen führen, da Menschen mit ihren individuellen Vorlieben ihre Chancen unterschiedlich nutzen. Die Vorlieben jedes einzelnen Individuums sollen respektiert werden und der Staat soll nur dann eingreifen, wenn Menschen unnötige Hürden in den Weg gelegt werden. Da zwar jedes Individuum unterschiedliche Vorlieben hat, aber Vieles dafür spricht, dass es im Durchschnitt Unterschiede zwischen den Geschlechtern gibt, ist ein geringerer Frauenanteil an bestimmten Stellen kein hinreichender Beleg für Chancenungleichheit.

Die geforderten Frauenquoten sind ein schädlicher Eingriff in die unternehmerische Autonomie. Absolute Quoten führen zu einer Benachteiligung besser geeigneter Kandidaten, wenn sie ihnen auf Grund ihres Geschlechts die Chance auf eine Position verwehren. Ebenso werden dadurch Arbeitgeber in einigen Fällen gezwungen, Positionen an schlechter geeignete Kandidaten zu vergeben. Dies widerspricht Artikel 3 des Grundgesetzes und ist nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vereinbar.

Eine Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände betrifft nur eine winzige Gruppe von Frauen, die ohnehin überwiegend durch ihre Herkunft privilegiert sind. Studien über bisher eingeführte Quoten zeigen weder positive Effekte auf Aufstiegschancen anderer Frauen, noch wirtschaftliche Vorteile für die Unternehmen. Frauen könnte unterstellt werden, nur durch die Quote in ihre Position gelangt zu sein. Dies kann die Anerkennung für die Arbeit vieler gut geeigneter Frauen vermindern. Die explizite Bevorzugung von Frauen könnte zu mehr Neid führen und Zwiespalt säen.

Der noch geringe Frauenteil in obersten Wirtschaftsgremien kann auch darauf zurückgeführt werden, dass die Generation der heutigen Führungsschicht noch unter anderen Bedingungen aufgewachsen ist. Doch die Situation hat sich in den nachfolgenden Generationen sehr verändert. Die bisherigen gesellschaftlichen Veränderungen und gesetzlichen Maßnahmen werden ihre Wirkung immer mehr entfalten. Daher wird sich der Frauenanteil im Laufe der Zeit weiter von selbst erhöhen. Die Wirtschaft wird außerdem wegen des demografischen Wandels und Fachkräftemangels nicht umhin kommen, jede Arbeitskraft, gleich welchen Geschlechts, zu fördern.

Durch die geforderten Quoten wird unnötig versucht, in einen sich bereits vollziehenden gesellschaftlichen Wandel einzugreifen. Dabei wird eine gesetzliche Benachteiligung auf Grund des Geschlechts eingeführt und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gefährdet. Wir halten diesen Eingriff weder für zielführend noch für gerechtfertigt. In Fällen nachweisbarer individueller Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bietet das AGG bereits ausreichende Möglichkeiten einzuschreiten. Viel wichtiger ist es, die Diskussion auf die Chancengleichheit von Menschen mit unterschiedlichen Lebensmodellen und sozialer Herkunft als auf die Sorgen einer kleinen Wirtschaftselite zu lenken.

Begründung

In der Politik werden derzeit absolute Geschlechterquoten (faktisch Frauenquoten) von bis zu 50% für Aufsichtsräte und Vorstände in der Wirtschaft diskutiert. Es gibt bisher keine verbindliche Position der Piratenpartei zu diesem Thema. Mit diesem Positionspapier sollen wir uns klar dagegen positionieren. Dieser Antrag richtet sich nicht gegen relative Quoten, d.h. Bevorzugung eines Geschlechts bei gleicher Eignung solange dieses in der Minderheit ist, die bspw. im öffentlichen Dienst existieren.

Im Vergleich zu dem generellen Antrag zu Frauenquoten bezieht dieser hier ganz konkret Position gegen Quoten in oberen Gremien der Wirtschaft. Die beiden Anträge sind voneinander unabhängig.

Ein paar relevante Links und Studien zum Thema

  1. aktuelle Gesetzesentwürfe http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38132532_kw10_de_frauenquote/index.html
  2. Zunahme des Frauenanteils http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/studie-von-pwc-immer-mehr-frauen-ziehen-in-aufsichtsraete-ein-a-838669.html
  3. Erfahrungen in Norwegen http://www.nytimes.com/2010/01/28/world/europe/28iht-quota.html?_r=3&pagewanted=all
  4. Ursachen für Geschlechterunterschiede in der Wirtschaft http://www.brandeins.de/magazin/wir-lieben-die-vielfalt/die-besserverdienerinnen.html
  5. Wie mit Statistik getrickst wird http://www.profil.at/articles/1213/560/323609_s1/einkommen-loehne-die-wahrheit-ungleichheit
  6. Lebensläufe statt Geschlecht entscheiden http://www.hwwi.org/uploads/tx_wilpubdb/HWWI_Standpunkt_131_01.pdf
  7. Studie über Quoten http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1364470
  8. Effekte von Frauen in Führungsgremien http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftswissen/der-volkswirt-ueberstuerzte-frauenquote-mindert-firmenwert-11884441.html und http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1107721
  9. Neid unter Frauen http://psp.sagepub.com/content/34/2/237
  10. Präferenzunterschiede unter Neugeborenen http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0163638300000321 PDF
  11. Herkunft des Top-Managements http://www.sueddeutsche.de/karriere/aufstieg-der-elite-der-stallgeruch-machts-1.55133






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Daniel Seuffert
  2. Thomas
  3. Franz Josef Bachhuber
  4. Umrath
  5. Django 19:49, 27. Aug. 2012 (CEST)
  6. Thomas Mayer
  7. Querdenker

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Michael Ceglar
  2. Gisela
  3. atomium2012
  4. Achim Mönch
  5. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Volkerm
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

  • Feste Quoten sind mit den aktuellen GEsetzen schwer zu vereinbaren: Eine feste Frauenquote würde bedeuten, daß zur Erfüllung der Quote eine Frau im Zweifelsfall den Vorzug vor einem gleich- oder evtl. sogsar besser qualifizierten Mann bekommen müßte. Das ist mit dem AGG nicht vereinbar und vermutlich auch schwer im GG unterzubringen.
  • du meinst absolute Quoten. Ja, das ist auch die Sicht vieler Verfassungrechtler, die auch z.B. Frauenquoten in Parteien für verfassungswidrig halten. Es müsste nur jemand Klage dagegen erheben. Wir erleben immer wieder, wie Regierungen verfassungswidrige Gesetze verabschieden, die ggf. erst nach vielen Jahren durch das BVerfG gekippt werden. Der Schaden ist bis dahin schon entstanden. Wir Piraten sollten versuchen solchen Unfug von vorne herein zu vermeiden. Die Lobby Pro Frauenquoten ist stark und in den Medien allgegenwärtig. --Thomas 13:32, 25. Aug. 2012 (CEST)
    • Antwort zu 1
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    • noch eine Antwort zu 1
  • Die Positionierung ist völlig sinnfrei, weil es die Quote für Vorstände nicht gibt und die Herrschaften dort bessere Möglichkeiten haben sich zu wehren als einen Beschluß der Piraten ;-)
    •  ?? die Piraten und andere Parteien nehmen fast ausschliesslich Position zu Dingen ein, die es noch nicht gibt, wenn sie den Ist-Zustand verändern wollen. Natürlich können Firmen auch ihren Sitz ins Ausland verlegen, doch ist das wirklich was wir wollen? Sollen wir wirklich zuschauen, wie andere verfassungwidrige Massnahmen verabschieden und nicht unsere Grundsatzprogramm in die Tat umsetzen? --Thomas 21:51, 30. Aug. 2012 (CEST)
  • Ein Aufsichtsrat besteht aus Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Aus meiner Sicht sollte keine absolute Frauenquote eingeführt werden, da dies in Unternehmen mit geringem Frauenanteil dazu führen kann, dass inkompetente Leute nur wegen ihres Geschlechts den Posten bekommen. Hingegen halte ich eine Frauenquote für den Arbeitnehmeranteil im Aufsichtsrat, die sich am prozentualen Anteil der Frauen im Unternehmen orientiert, für fair. Prozentual werden die Frauen ja hoffentlich gleich kompetent sein wie ihre männlichen Kollegen. atomium2012
  • es wird dadurch angenommen, dass nur Frauen die vermeintlich homogenen, von Männern unterschiedlichen Interessen aller Frauen vertreten könnten und das auch anstatt der Vertretung ihrer persönlichen Interessen tun würden. Kannst du das Belegen? Warum sollte nicht ein bestimmter Vertreter unabhängig von seinem Geschlecht die Interessen der gesamten Belegschaft am besten vertreten können? Warum ist jemand nur auf Grund seines Geschlechts für irgendetwas besser geeignet? --Thomas 15:26, 18. Okt. 2012 (CEST)
  • Der Antrag schießt auf Pappkameraden. Zu Vorständen gibt es keinen mir auch nur bekannten Vorstoss irgendeiner relevanten politischen Gruppe - und bei Aufsichtsräten gibt es bereits Quoten, nämlich bei den Arbeitnehmernvertretungen. Da dies mit Art 3 GG und AGG vereinbar ist, verstehe ich nicht, woher die verfassungsrechtlichen Bedenken kommen. Ich verstehe die Idee des Antrages und ich teile die Grundüberlegungen, aber so ist es einfach handwerklich schlecht beantragt.
  • was ist mit dem oben verlinkten SPD-Vorstoss. Wo gibt es bereits Frauenquoten bei Arbeitnehmervertretungen? Nur eine relative Quote (bei gleicher Qualifikation) ist GG kompatibel, nicht aber eine absolute. --Thomas 15:26, 18. Okt. 2012 (CEST)
    • Okay, das lass ich im Unterpunkt Vorstände gelten, obwohl die SPD-Fraktion... okay, lassen wir das. Ich teile eure Einschätzung, dass das wenig vernünftig ist. Was die bereits existierenden Quoten angeht: die Arbeitnehmervertretung ist im Drittelbeteiligungsgesetz und im Mitbestimmungsgesetz (sowie im Spezialfall Montan-Mitbestimmungsgesetz plus Mitbestimmungsergänzungsgesetz) geregelt, die Durchführung in der Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz. Nach §4 Abs 4 DrittelbeteiligungsG z.B. müssen die AN aus Männer UND Frauen im gleichen Verhältnis wie im Unternehmen bestehen. Es gibt m.E. kein vernünftiges Argument, warum das für AN grundgesetzkonform sei, für andere Vertreter aber nicht.
      • das stimmt nicht! §4(4) "Unter den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer sollen Frauen und Männer entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis im Unternehmen vertreten sein.". Dergleichen in §3(3) MitbestGWO und den anderen genannten Gesetzen. Eine Soll-Vorschrift hat keine bindende Wirkung und ist rein freiwillig. Darüber hinaus wird dort keine fixe Quote, sondern eine prop. zum Verhältnis der Mitarbeiter gefordert. Das wäre genauso unfair, weil z.B. in einen Unternehmen mit sehr hohem Männeranteil fähigen Frauen die Wahl in den Aufsichtsrat nur wegen des Geschlechts verwehrt werden würde. Im Übrigen sind z.B auch die verbindlichen Frauenquoten bei den Grünen auch klar gesetzeswidrig (siehe sämtliche Gesetzeskommentare), aber so lange kein Grüner sich dagegen beschwert, hat die nichtige Regelung den Wert einer Soll-Regelung. --Thomas 18:26, 20. Okt. 2012 (CEST)