BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.2 von Martin Krauß und Sascha Rakers für die AG Diversity.

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Positionspapier Antrag Nr.
EA13
Beantragt von
Martin Krauß und Sascha Rakers für die AG Diversity
Titel 
Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen
Antrag

Die Piratenpartei Bayern schätzt unsere pluralistische Gesellschaft, die von der Vielfalt der verschiedenen Kulturen, Weltanschauungen, Religionen und Lebensmodelle lebt. Viele Flüchtlinge jedoch, die gerade erst vor Krieg und Verfolgung aus ihrem Ursprungsland geflohen sind, sehen sich hier in Deutschland Repressalien und einem Alltag voller Diskriminierungen ausgeliefert. Aus unserem Verständnis einer offenen, freien, solidarischen und demokratischen Gesellschaft heraus lehnen wir diese Art des Umgangs mit Flüchtlingen ab. Daher müssen alle Verfahrensweisen in der Asylpolitik uneingeschränkt auf den Prüfstand. Sofern die Entscheidungskompetenz nicht in die Landesebene fällt, werden die bayerischen Piraten Entscheidungen im Bundesrat anregen und vorbereiten. Bereits in dieser Thematik erfahrene Organisationen, wie beispielsweise ProAsyl und der bayerische Flüchtlingsrat, sind dabei stärker in den Diskurs mit einzubeziehen.

Grundrechte auch für Flüchtlinge

Wir nehmen die Diskriminierung von Flüchtlingen, die in ihrer Freizügigkeit, ihrer Selbstbestimmung sowie ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, nicht hin. Die Gewährung dieser Grundrechte wird nicht nur durch das Grundgesetz und die Landesverfassung bestimmt: Die Rechte gehören zur Grundlage jeder demokratischen Gesellschaft. Gemeinsam mit allen bayerischen Bürgern wollen wir den Flüchtlingen in unserem Land beweisen, dass Demokratie und die Gewährung der Grundrechte sich nicht nur auf die Bürger eines Staates oder Landes beschränken, sondern alle Menschen einschließt.

Residenzpflicht abschaffen

Die Freiheit, Freizügigkeit und Selbstbestimmung eines jeden Menschen sind hohe Güter einer demokratischen Gesellschaft. Eine Einschränkung der Wahl des Aufenthaltsortes ist nichts anderes als die Inhaftierung in einem großflächigen Gefängnis. Flüchtlingen wird damit das Menschenrecht auf Freizügigkeit verwehrt. Die bayerischen Piraten setzen sich für ein Ende der Residenzpflicht ein. Jedem Flüchtling, der in Bayern lebt, ist die Freizügigkeit innerhalb der europäischen Gemeinschaft ohne Einschränkung zu gewähren. Dadurch bekommen Flüchtlinge die Möglichkeit für ihre Rechte im Rahmen von Versammlungen einzutreten und an Treffen innerhalb von Organisationen sowie an familiären und freundschaftlichen Treffen teilzunehmen.

Die Hilfe steht im Vordergrund, nicht die Rückkehr

"Die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland zu fördern", wie es die Bayerische Asyldurchführungsverordnung vorschreibt, lehnen die bayerischen Piraten entschieden ab. Flüchtlinge haben meist eine traumatische Vergangenheit und einen noch schwierigeren Weg nach Deutschland hinter sich. Sie mussten fliehen, weil sie in ihrer Heimat nicht nur keine Perspektive mehr für ein Leben haben, sondern in ihrem Überleben selbst bedroht sind. An erster Stelle muss für diese Menschen Hilfe stehen und nicht die Rückkehr in ihr eigenes Land. Flüchtlingen erst einmal zu helfen, bevor man über Rückkehr überhaupt nachdenkt, ist keine Pflicht, der nachgekommen werden muss, sondern eine Selbtverständlichkeit. In diesem Sinne sollen auch der bayerische Staat und seine Behörden handeln.

Recht auf Gesundheit

Durch das traumatische Ereignis der Flucht sind viele Flüchtlinge häufig von physischer wie auch psychischer Krankheit betroffen. Die bayerische Piratenpartei will daher eine gesetzliche Grundlage schaffen, die es dem Staat ermöglicht, ankommenden Flüchtlingen in der ersten Woche ihres Aufenthalts einen kostenlosen Gesundheits-Check-Up durch qualifizierte Ärzte und Psychologen zu ermöglichen. Eine etwaige weitere notwendige Behandlung muss für die kranken Flüchtlinge kostenfrei und ohne Zugangsbarrieren wie das Beantragen von Krankenscheinen etc. möglich sein. Die Behandlung von längerfristigen und chronischen Krankheiten muss gewährleistet werden.

Partizipation am Leben

Viele Vorbehalte gegenüber Flüchtlingen durch die Bevölkerung haben ihre Ursache im mangelnden Kontakt miteinander. Daher soll den Flüchtlingen auch das Recht zustehen ab dem ersten Tag ihres Aufenthaltes arbeiten zu dürfen. Nur durch eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben können es Flüchtlinge schaffen, wieder auf eigenen Füßen zu stehen, ohne auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Arbeitsverbote jeglicher Art gehören in jedem Fall abgeschafft. Die bayerischen Piraten setzen sich für eine gesetzliche Regelung zur weiterreichenden Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen aus dem Heimatland ein und schaffen für die Flüchtlinge einen kostenfreien Zugang zu Deutschkursen.

Wiederbeschaffung verlorengegangener Ausweisdokumente

Das Nichtvorhandensein von Ausweisen schützt Flüchtlinge vor der Ausweisung, da nicht nachgewiesen werden kann, wohin sie ausgewiesen werden können. Dies verhindert eine aktive Hilfe der Flüchtlinge bei der Wiederbeschaffung eines Ausweises. Daher darf die Wiederbeschaffung des Ausweises nicht zu einer drohenden Ausweisung führen. Die Piratenpartei Bayern setzt sich deswegen dafür ein, dass Flüchtlinge, die bei der Wiederbeschaffung ihres Ausweises behilflich sind, wenigstens zwei Jahre lang nicht ausgewiesen werden dürfen. Durch die Hilfe dürfen dem Flüchtling keine Kosten entstehen. Insbesondere sind die ohnehin zu geringen Zuwendungen für Flüchtlinge nicht auch noch durch Kosten für Anträge und Herstellung von Ausweisen zu belasten. Sollten nach diesen zwei Jahren der Ausweisung Hinderungsgründe entgegenstehen, so ist dem Flüchtling ein dauerhaftes Bleiberecht zu gewähren.

Lebenssituation von Flüchtlingen verbessern

Als Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen werden wir außerdem folgende Punkte umsetzen:

  • Eine individuelle Betrachtung der Fluchtgründe von Asylbewerbern, die sich an der konkreten politisch-gesellschaftlichen Situation des jeweiligen Heimatlandes bemisst und außerdem die langfristige Abschaffung der Drittstaatenregelung.
  • Die Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) durch Verschleppung wird beendet.
  • Die Schaffung von gezielten Beratungen zur Inklusion der Flüchtlinge in die deutsche Gesellschaft.
  • Eine Bleiberechtsregelung, die die gesamte Familie (inkl. Verwandte zweiten Grades) umfasst und die besondere Situation von Eltern und Kindern berücksichtigt.
  • Eine Unterbrinung, die sowohl die persönliche Situation der Flüchtlinge als auch ihre Sprache und kulturelle Herkunft berücksichtigt.
  • Ein generelles Ende der Praxis der Abschiebehaft, gerade bei Minderjährigen.
  • Die Verbesserung der Unterbringungssituation von Flüchtlingen und den kostenfreien Zugang zu traditionellen und neuen Medien in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen. Insbesondere muss der Zugang zu landesspezifischen Medien der einzelnen Herkunftsländer sichergestellt werden.
  • Jederzeit uneingeschränkten Zugang zu den Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen durch in der Flüchtlingshilfe anerkannte tätige Vereine und Organisationen.
  • Die Schaffung von mehr Transparenz: Selbstverpflichtung der Regierung zur Zugänglichmachung einer Liste aller Gemeinschaftsunterkünfte und Offenlegung aller Zahlen bezüglich der Anzahl der Asylbewerber sowie der Einnahmen und Ausgaben pro Unterkunft.
  • Langfristige Abschaffung der Lagerpflicht und das Ende der isolierenden und unmenschlichen Aufenthaltsbedingungen in Gemeinschaftsunterkünften. Stattdessen die Ermöglichung einer dezentralen Unterbringung in Mehrfamilienhäusern mit der Möglichkeit der freien Wohnungs- und Ortswahl von Anfang an.
  • Förderung der Eigenverantwortung der Flüchtlinge: Die Zuwendungen sollen an die Flüchtlinge ausgezahlt und nicht fremdverwaltet werden (Abschaffung des Sachleistungsprinzips). Bis zur Abschaffung darf die Ausgabe von Sachleistungen aufgrund der Gefahr von Amtsmissbrauch nicht durch Angestellte erfolgen, sondern soll vielmehr den Asylbewerbern der Selbstverwaltung überlassen werden.
  • Umfassende Reformierung des Asylbewerberleistungsgesetzes, das die Versorgung von Asylbewerbern regelt. Dabei sollen die Leistungen für Asylbewerber mindestens an Hartz-IV-Niveau angeglichen werden.
Begründung

Der Antrag basiert auf dem Wahlprogramm der hessischen Piratenpartei und wurde auf Bayern umgeschrieben.

Ausführliche Begründung erfolgt mündlich.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Manfred Plechaty
  2. Umrath
  3. Thomas Weigert
  4. Django 19:41, 27. Aug. 2012 (CEST)
  5. Thomas Mayer
  6. Stefan 'sekor' Körner 21:40, 30. Aug. 2012 (CEST)
  7. Mauri Fischbein
  8. Volkerm

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. CSteinbrenner
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

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