BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Umsetzungsverordnung zur verpflichtenden Umsetzung der Bestimmungen d er EnEV2009 / 2012

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.1 von Thomas Blechschmidt.

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Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Thomas Blechschmidt
Titel 
Umsetzungsverordnung zur verpflichtenden Umsetzung der Bestimmungen d er EnEV2009 / 2012
Antrag

Umsetzungsverordnung zur verpflichtenden Umsetzung der Bestimmungen d er EnEV2009 / 2012 in Form von

  • Anzeigeverpflichtung der Sanierung von Bestandsgebäuden bei der unteren Baubehörde
  • Verpflichtende Vorlage der energetischen Berechnung der betroffenen Gebäude zur Sanierung
  • Regelmäßig wiederkehrender Nachweis der technischen Begutachtung bei der unteren Baubehörde (Gebäude-TÜV alle 10 Jahre)
  • Direkter Kostenzuschuss des Freistaats bei der Energieberatung durch unabhängige Berater.
Begründung

Sämtliche europäischen Gremien haben zur Energiepolitik die Richtline 20-20-20-20 vereinbart und als europäisches Recht verabschiedet. Die Umsetzung erfolgt in den meisten Ländern durch nationale Gesetze, in der BRD durch Bundesgesetze unter Zustimmung des Bundesrates als Kammer der Länder. Dazu wurde im Bereich aller Gebäude (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) durch die EnEV 2009 konkrete, bundesweit gültige Vorschriften geschaffen. Für die reale Umsetzung jedoch sind wie immer Landesbehörden zuständig. Eine Anfrage eines renommierten Netzwerkes von Architekten und Bauingenieuren an die 16 Bundesländer ergab leider das Bild, dass keines der Bundesländer je eine konkrete Ausführungsbestimmung zur EnEV 2009 erlassen hat. Faktisch liegt die Aufgabe bei den unteren Baubehörden in den Landratsämtern, die jedoch leidglich anlassbezogen kontrollierend tätig werden. Den Anlass dazu sollen im besten Fall die jeweilig vom Hausherren beauftragen Kaminkehrer (sofern eine Verbrennungsheizung vorhanden ist), oder ggf. die Nutzer der Gebäude (Mieter) liefern. In der Realität wird die Einhaltung der Vorschriften jedoch nie geprüft. Die Energiewende wird damit im Gebäudeberiech keineswegs konsequent umgesetzt, sondern in der Regel elegant zu Gunsten der kurzfristig billigeren Lösung wegmoderiert. Eben so wenig existiert eine nachhaltige Förderung und Forderung zur Untersuchung des Gebäudebestands und der Beratung.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. wigbold- Da hat man den Eindruck, daß der Antragsteller den Aufwand einer unbedingten Umsetzung nicht kennt. - Viele Menschen werden eine entsprechend erzwungene Nachrüstung nicht finanzieren können. - Und dann?! Enteignung?! Wenn der Staat entsprechende Zwangsmaßnahmen verordnet, muß er ebenso die Finanzierung unbedingt ermöglichen, so daß die Menschen schadlos bleiben. Zudem stimmt die Annahme nicht, daß die Verordnungen nie überprüft werden - Die Bezirksschornsteinfeger prüfen z.B. die Heizungsanlage nach Pflichten aus §10 EnEV und melden Mißstände nach Frist den zuständigen Behörden.
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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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