BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Sitten bei Lohn Gehalt und Stundensätzen

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Positionspapier für den BY:Landesparteitag 2012.1 von Michael Nieß.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik.

Positionspapier Antrag Nr.
P15
Beantragt von
Michael Nieß
Titel 
Definition Sittenwidrigkeit bei Lohn Gehalt und Stundensätzen
Antrag

Löhne, Gehälter und Stundensätze, von Unternehmen und Firmen bezahlt) die bei einer erbrachten Arbeitszeit von 38,5 Stunden nicht Netto mindestens, Harz IV Maximalsatz (je nach dem welcher größer ist der am Arbeitsort oder am Wohnort) plus 20% plus Fahrtkosten plus ggf. Zusatzkosten für zusätzliche Unterkunft erbringen sollen für sittenwidrig erklärt werden.

Begründung

Begründung des Antrages Es ist in Absehbarer Zeit mit den derzeit im Bundestag vertretenen Parteien wohl weder ein flächendeckender Mindestlohn noch ein Bedingungsloses Grundeinkommen zu realisieren. Daher sollten wir zusätzlich zu unseren eigentlichen Zielen reale Zusatzziele definieren, um den wirtschaftlich Schwachen in der Arbeitswelt möglichst schnelle Hilfe zukommen zu lassen.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Tobias Grömcke
  2. Pia Düwel
  3. Thomas Zenetti
  4. Lou 10:45, 7. Dez. 2011 (CET) - Müsst' man nur einen Richter zu bringen, so zu urteilen.
  5. Wkb-Faxe

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Aleks A. Mindestlohn ja, aber das ist eine ZU GERINGE Grenze
  2. Das-leben-ist-schoen Mindestlohn ist der bessere Weg, Sittenwidrigkeit muss doch eingeklagt werden oder?
  3. Raglan
  4. Lohn/Gehalt lässt sich nicht in Bezugshöhe Harz IV umrechnen. Da sind Mietkosten drin, Kinderkosten etc. Mein klares 'ja' zum Mindestlohn. Harz IV berücksichtigt jedoch Lebensumstände, was für ein Gehalt höchstens ausgehandelt werden kann.
  5. Mef
  6. Spencer Das ist keine Landesthema, das gehört auf den BPT
  7. ValiDOM (Sittenwidrigkeit ist eine relative Grenze, die Gerichte immer wieder neu festlegen müssen)
  8. Michael Bachinger
  9. griscia
  10. wigbold - Sitten werden nicht durch Politik festgestellt.
  11. PiratX Das ist ein Umweg.Mindestlohn ist das Thema.
  12. Deuxcvsix
  13. Enter-Mario
    Besser ist das bGE sofort einführen und dafür kämpfen - hier eine kleine Möglichkeit [1]
    Stimme für das bedingungslose Bürger-Grundeinkommen an Bundeskanzlerin
  14. DelphiN 07:11, 29. Feb. 2012 (CET) Gehalt soll sich am Markt bilden und der Staat soll eine Grundsicherung sicherstellen
  15. farddizzle

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. CSteinbrenner
  2. David Stockbauer Die Grenze ist zu Gering. Nur weil es schwierig ist den Mindestlohn durchzusetzen muss man davor nicht zurückschrecken.
  3. ...

Hochrechnung wie hoch/niedrig selbst im teuren München die Sittenwidrigkeitsgrenze wäre

Also... nachdem der Antragsteller es nicht macht rechne ich mal vor was damit maximal als Sittenwidrigkeitsgrenze möglich ist im Vergleich zu Bezug von Höchstsatz von Hartz IV und Kosten der Unterkunft in München.

1. Ohne Erwerbstätigkeit

Hartz IV 364 EUR + max 449 EUR Kosten der Unterkunft (bei angenommenen Wohnkosten von 449 EUR). Bleiben nach Abzug der Wohnungskosten 364 EUR monatlich für Strom, Telefon/Internet, Kleidung und Essen.

2. Ohne Erwerbstätigkeit mit 150,75 EUR (100 EUR+MVV Abo für 4 Ringe) zuverdienst bei Hartz IV

Hartz IV 364 EUR +100 EUR Zuverdienst + Kosten der Unterkunft 449 EUR + MVV Abo für 4 Ringe 50,75 EUR. Bleiben nach Abzug der Wohnungskosten und Fahrkarte 464 EUR monatlich für Strom, Telefon/Internet, Kleidung und Essen.

3. Mindestlohnforderung der CDU/CSU

Diese Existenzsicherungsleistungen plus Zuverdienst entsprechen einem Bruttoeinkommen bei reiner Erwerbsarbeit von 1300 EUR. Bzw. einem Bruttstundenlohn von 7,79 EUR. --- Ein Schelm wer böses dabei denkt wenn die CDU/CSU jetzt einen Mindestlohn von 7,79 EUR fordert. Dies ist ein Lohn, der sich nicht lohnt. Er enthält genau 0,0 EUR Abstand zu 2.


4. Sittenwidrigkeitsgrenze nach Mickis Vorschlag

120% von (Hartz IV 364 EUR + 449 EUR Wohnung) + MVV Abo für 4 Ringe 50,75 EUR = 1027,55 EUR netto. Das heisst es müßte ein Bruttogehalt von 1415 EUR bezahlt werden. Abzüglich wohnen und MVV Ticket bleiben 527,80 EUR monatlich für Strom, Telefon/Internet, Kleidung und Essen.. Oder anders gesagt: Einen nicht sittenwidrigen Mindestlohn von 8,48 EUR brutto für jemanden den in München wohnt.


Oder sagen wir es anders rum... der Arbeitsanreiz für die Vollzeittätigkeit liegt bei lediglich 0,38 EUR netto pro Stunde gegenüber der Kombi aus Hartz IV + Kosten der Unterkunft + 100EUR zuverdienst + ÖPNV Fahrtkarte.


5. Der von mir favorisierte nachhaltige Mindestlohn von 12,50 EUR/h ergibt brutto 2087 EUR im Monat. Also 1377 EUR netto, und abzüglich Wohnen und Fahrkarte wie oben bleiben 877,25 EUR monatlich für Strom, Telefon/Internet, Kleidung und Essen.

Oder sagen wir es anders rum... der Arbeitsanreiz für die Vollzeittätigkeit zum nachhaltigen Mindestlohn liegt bei 2,48 EUR/h netto gegenüber der Kombi aus Hartz IV + Kosten der Unterkunft + 100EUR zuverdienst + Fahrtkarte.

Zudem erlaubt der nachhaltige Mindestlohn nach 12 Monaten bzw. 45 Jahren Erwerbsarbeit zum jeweiligen nachhaltigen Mindestlohn, von ALG 1 oder gesetzlicher Altersrente ohne Beantragung von zusätzlichen Existenzsicherungsleistungen leben zu können. Ich empfinde dies es als eine faire und brechtigte Forderung

CSteinbrenner 19:44, 23. Nov. 2011 (CET)

Mindestlöhne verschiedener Branchen in Deutschland

Auch in Deutschland gibt es bereits Mindestlöhne für einige Branchen. Dieses können eine Orientierungshilfe dafür sein wie hoch ein allgemeiner Mindestlohn sein sollte. Denn sie sind bereits als legitim betrachtete Mindesteinkommen.

  • Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft: 7,80 EUR/h (alte Bundesländer), 6,75 EUR/h (neue Bundesländer)
  • Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst: 8,33 EUR/h
  • Gebäudereinigung: 8,55 EUR/h (West), 6,83 EUR/h (Ost)
  • Pflegebranche: 8,50 EUR/h (alte Bundesländer und Berlin), 7,50 EUR/h (neue Bundesländer)
  • Sicherheitsdienstleistungen: 6,53 EUR/h bis 8,60 EUR/h (je nach Bundesland)
  • Gerüstbauerhandwerk: 9,50 EUR/h
  • Elektrohandwerke: 9,70 EUR/h (alte Bundesländer), 8,40 EUR/h (neue Bundesländer und Berlin)
  • Dachdeckerhandwerk: 10,60 EUR/h
  • Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken: 11,17 EUR/h
  • Maler- und Lackiererhandwerk: 11,25 EUR/h (gelernt), 9,50 EUR/h (ungelernt)

Die Sortierung der Branchen erfolgte nach der höhe des Mindestlohns, bei regionalen Unterschieden, nachdem höheren Wert der jeweils fett hervorgehoben ist.

Quelle:

http://www.rechtsrat.ws/ohm/index.htm

CSteinbrenner 14:17, 8. Nov. 2011 (CET)

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Die Idee ist im Ansatz interessant verpasst aber das langfristige volkswirtschaftliche Problem, dass das Einkommen jetzt über die gesetzliche Rentenversicherung auch die Existenzsichernde Versorgung im Alter gewährleisten muss. Zudem glaube ich nicht, dass es Sinn macht geringe Forderungen zu stellen, da man nach Verhandlungen mit Kompromissen immer weniger erreicht als ursprünglich gewünscht. Zudem wäre es schön wenn Du an einem Beispiel vorrechnest auf welche Größenordnung beim Bruttoeinkommen Du kommst und begründest inwiefern eine so komplizierte Regelung Vorteile gegenüber einer klaren einfachen regelung in Form eines Mindestlohns hat, wie er in Frankreich mit 8,66 EUR/h für alle Branchen gilt.

Mein Gegenvorschlag: Ich spreche mich für einen allgemeinen Mindestlohn von aktuell 10 EUR pro Stunde aus. Dies Forderung ergibt bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ein Monats-Bruttoeinkommen von 1733 EUR. Es verbleiben je nach Abzügen ca. 1200 EUR netto. Bei einer kontinuierlichen Tätigkeit zum Mindestlohn bis zum Rentenalter ergibt dies eine Rente von 720 EUR. Also eine Rente die gerade so keinen Bezug von Sozialleistungen im Alter erfordert. Anforderungen an Bezahlung einer Vollzeittätigkeit

  1. Volle Finanzierung des Lebensunterhalts des Mitarbeiters
  2. Volle Finanzierung der Lebensunterhalts des ehemaligen Mitarbeiters in Rente 

Der Fall der Notwendigkeit von Sozialleistungsbezug während der Arbeitsphase oder im Rentenalter bedeutet, dass für die erhaltene volle Arbeitskraft eines Mitarbeiters nicht ausreichend bezahlt wurde und daher Kosten für dessen Existenzsicherung sozialisiert werden. Dies ist nicht akzeptabel, da es nicht Aufgabe der Allgemeinheit sein sollte, die durch den Unternehmer empfangene volle Arbeitsleistung, jetzt oder nach Ende der Erwerbsphase zu subventionieren. CSteinbrenner

    • Ich wollte mit meine Forderung keinen Ersatz für das Thema Grundeinkommen schaffen! Jedoch mein ich ist ein Bedingungsloses Grundeinkommen momentan weder politisch durchsetzbar (siehe FDP) noch finanzierbar. Also ist meiner Meinung nach eine Zwischenlösung, die hilft und evtl. auch überparteilich konsensfähig ist, als Zwischenschritt bis das Ziel erreichbar ist durchwegs eine vertretbare Lösung!Micki
      • Als Ersatz für ein Grundeinkommen habe ich Deinen Antrag auch nicht verstanden. Es geht vielmehr darum, dass solche verklausulierten und viel Interpretationsspielraum bietenden Formulierungen dem Arbeitnehmer, wenn es darum geht einen faires Minimum an Einkommen zu erhalten, kein klares Kriterium liefern an dem sich Sittenwidrigkeit oder nicht scheidet, und dass das dann für jeden Fall einzeln vor Gericht ausgstritten werden müßte, weil beide Parteien sich mit ihrer Interpretation im Recht fühlen. --- Ein Mindestlohn, oder nenn es Sittenwidrigkeitsgrenze, von X EUR/h, der Flächendeckend die von Dir gestellten Forderungen erfüllt, ist ein klares hartes Kriterium um dessen Interpretation nicht in vielen Einzelfällen vor Gericht mit unsicherem Ausgang gestritten werden könnte. CSteinbrenner
      • Der Antrag ist abgesehen von Satzzeichenfehlern wie dem ')' zumindest schlecht formuliert und bedarf meines Erachtens einer Verbesserung. ArnoldSchiller
  • Verbesserungsvorschlag:

Löhne, Gehälter, Stundensätze, Arbeitsentgelte und andere Vergütungen, die einen Zeitaufwand von 38,5 Stunden in der Woche des Empfängers erfordern, werden vom Gesetzgeber dann als sittenwidrig erachtet, wenn sie das jeweilige örtliche Existenzminimum zur vollständigen sozialen und kulturellen Teilhabe unterschreiten. Dieses umfasst insbesondere den durchschnittlichen ortsüblichen Mietzins für angemessenen Wohnraum als auch Fahrt- und Werbungskosten sowie Nahrung und Kleidung als auch einen angemessenen Aufschlag (Lohnabstandsgebot). Für Stundensätze einer anteilige Wochenarbeitszeit unter 38,5 Stunden die Woche gilt die Höhe anteilig des Arbeitsaufwandes, also bei einer Stunde ein achtunddreißigstel des jeweiligen örtlichen Existenzminimums.

    • Begründung des Verbesserungsvorschlages

Firmen und Unternehmen brauchen meines Erachtens nicht erwähnt werden, ausserdem ermöglicht es das Schlupfloch Privatperson, denn was würdest du in dem Fall machen, wenn die "Firma" die Arbeitnehmer nicht anstellt, sondern der Firmeninhaber behauptet, den Unterbezahlten als Privatperson eingestellt zu haben. Ebenso sollte es auch für Kleinselbstständige gelten, die im Prinzip zwar in der Vertragsgestaltung frei sind, aber der selbstständige Lastwagenfahrer, der dann ausgebeutet wird, ist so selbstständig eben nicht. Der Umweg aus Arbeitnehmern Selbstständige zu machen wird ja heute schon häufig gegangen, aber auch diese "Unternehmen" solten soweit sie als Einzelpersonen Empfänger des Systems sind ein Anrecht auf menschenwürdige Bezahlung für ihre Arbeitsleistung haben. ArnoldSchiller

      • Ich bin für den Verbesserungsvorschlag von ArnoldSchiller, würde mir aber wünschen, das zur Illustration des im Antrag verklausulierten Mindestlohns, für die beiden Extreme München und sehr ländliche Gegend, exemplarisch vorgerechnet wird welches Einkommen jeweils gerade nicht mehr sittenwidrig ist. Denn ohne eine Verankerung an Beispielen bleibt der Vorschlag Butterweich und erweckt den Eindruck, dass verschwiegen werden soll wie niedrig die Sittenwidrigkeitsgrenze im konkreten Fall dennoch liegen würde. CSteinbrenner



  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...

Ich habe möglicherweise etwas Missverständlich formuliert: Harz IV

 Regelsatz Satz        345    Euro
 Kosten der Unterkunft 449,17 Euro
 Summe                 794,17 Euro
 20%                   158,83 Euro
 Dazu MVV               50,00 Euro
 Summe                1003,00 Euro

Bei Steuerklasse I und Single

 Ca. 1400 Euro Brutto das sind 8,08 Euro bei einer 38,5 h Woche.
 Des weiteren kann mann den Prozentsatz ja auch diskutieren ob ein höherer   
 angemessener wäre. Die 20 % waren nur ein Minimalvorschlag. Ich hab auch nix 
 gegen 50%!


Landesthema

Inwiefern ist das Landesthema? (im Vergleich zum Bundeswahlprogramm) CEdge

1. Thema ist grundsätzlich Bundessache (siehe Art 74 GG, konkurrierende Gesetzgebung) Jedoch gibt es in der Bayrischen Verfassung auch einen entsprechenden Passus (ob der jetzt durch höherrangiges Recht unwirksam ist, weiß ich nicht) Raglan 22:34, 19. Jan. 2012 (CET)

2. In Deutschland ist es Recht, dass sich der Staat bei Entlohnungsfragen raushält. Deshalb gibt es bspw. auch ein gesetzlich nicht geregeltes Arbeitskampfrecht. Das machen alles die Tarifparteien unter sich aus. Aus diesem Grund müssten dem Mindestlohn bzw. der Sittenwidrigkeit die Tarifabschlüsse zugrunde gelegt werden und nicht HartzIV oder sonst eine Existenzminimumsregel. Nach der jetzigen Diskussion wären Tariflöhne ja sittenwidrig, diesem Schluss würde wohl niemand folgen (Voraussetzung natürlich, dass die Festlegung der Tarifentgelte funktioniert, davon gehe ich aber heutzutage aus) Meiner Meinung könnte aber die Diskussion vielleicht gerettet werden, wenn die bayrischen Tarifverträge herangezogen werden, oder?? Ob das rechtlich funktionieren würde, weiß ich allerdings noch nicht. Raglan 22:34, 19. Jan. 2012 (CET)