BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Quorum für geheime Abstimmungen & Wahlen

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.1 von CEdge.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik.

Sonstiger Antrag Nr.
GO-Antrag
Beantragt von
CEdge
Titel 
Quorum für geheime Abstimmungen & Wahlen
Antrag

Änderung der Geschäftsordnung des Landesparteitages:

An §4 Wahlordnung, Absatz 2 soll folgender Satz angefügt werden:

" Für den Erfolg eines Antrags auf geheime Abstimmung ist die Zustimmung von fünf Prozent der stimmberechtigten Teilnehmer erforderlich. "

sodass sich folgender Absatz ergibt:

" (2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. {GO-Antrag auf geheime Abstimmung}; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. Für den Erfolg eines Antrags auf geheime Abstimmung ist die Zustimmung von fünf Prozent der stimmberechtigten Teilnehmer erforderlich. "

Begründung

Das Quorum für eine geheime Abstimmung oder Wahl soll auf fünf Prozent der Teilnehmer des Landesparteitags festgesetzt werden. Fünf Prozent sind ein typischer und etablierter Schwellenwert für eine Minderheit.

Bisher finden Wahlen und Abstimmungen "mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt" (Ausnahmen wie z. B. Wahl des Vorstands sind im Parteiengesetz, in Satzungen und der Geschäftsordnung separat definiert). Die Möglichkeit einer geheimen Abstimmung soll dazu dienen, nicht aufgrund von Druck, Eindruck oder Beeinflussung bei polarisierenden Anträgen anders abzustimmen, als bei einer nicht-öffentlichen Abstimmung. Hierbei kann aus einer geheimen Abstimmung oder Wahl bereits dann ein anderes, ehrlicheres Ergebnis resultieren, wenn die bzw. eine Minderheit anders oder zum Teils anders abstimmt. Folglich sollte eine solche Minderheit eine geheime Abstimmung auch herbeiführen können.

Der Bundesparteitag beschloss bzw. arbeitete mit einem Quorum von 10%. Jedoch ist der Landesparteitag bezüglich der Anzahl der anwesenden Personen kleiner, sodass wir einen niedrigeren Wert ansetzen können, da eine geheime Abstimmung weniger Aufwand verursacht.

GO Bayern: http://wiki.piratenpartei.de/BY:Geschäftsordnung_des_bayrischen_Landesparteitags GO Bund: http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Geschäftsordnung






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Deuxcvsix jeder Pirat der geheim abstimmen möchte, um einem realem oder eingebildetem Druck seines Umfeldes zu entgehen, sollte diese Möglichkeit haben.
  2. Spinni 12:16, 13. Mär. 2012 (CET)
  3. cmrcx Ich kann dem Antrag erst zustimmen, wenn die in der Diskussion genannten Probleme beseitigt sind.
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Anmerkung: der Antragsteller erinnert sich an ein 10%-Quorum auf dem BPT, auch wenn in der GO des Bundes im Wiki eine einfache Mehrheit steht. [Update] Es waren tatsächlich 10%. CEdge
  • Deuxcvsix jeder Pirat der geheim abstimmen möchte, um einem realem oder eingebildetem Druck seines Umfeldes zu entgehen, sollte diese Möglichkeit haben.
    • Minderheitenschutz ist sehr wichtig. Aber bei einem Parteitag mit ~400 Teilnehmern wäre das unverhältnismäßig. Aktuell braucht es übrigens nicht einen einzelnen Piraten, sondern eine einfache Mehrheit für eine geheime Abstimmung. Wir verbessern also den Minderheitenschutz. CEdge
      • Nein, in der aktuellen GO §4(2) reicht ein einzelner Pirat. Das wird in meiner Überarbeitung übrigens nicht geändert. Ich habe die Regelung des BPT nicht einfach übernommen, weil ich meine, dass der LPT diese Frage selbst separat entscheiden soll. cmrcx
  • Auf dem BPT gab es ja das Problem, dass nicht so einfach ermittelt werden konnte, wie viele stimmberechtigte Teilnehmer es gab. Aber wenn ich das richtig verstehe, sind doch alle akkreditierten Piraten mit Stimmrecht gemeint, also auch die, die vielleicht gerade nicht im Saal sind. Dann sollte es ja eigentlich kein Problem geben. Sehe ich das richtig? Oder wieso gab es dieses Problem auf dem BPT? cmrcx
    • Das wesentliche Problem auf dem BPT war, dass die 10% Prozent für die Versammlungsleitung nicht so einfach erkennbar sind wie eine einfache Mehrheit. Es kann aber kein Grund sein, den Minderheitenschutz zu missachten, nur weil man von der Bühne aus eine einfache Mehrheit einfacher erkennen kann. Bei hunderten von Akkreditierten muss eine Versammlungsleitung halt im Zweifelsfall sagen "das sind 10%" oder "das sind keine", dafür ist sie da. Leute die nicht im Saal sind, können auch bei anderen Abstimmungen per Hand nicht gesichtet werden. CEdge
      • Wenn die 10% nicht klar verfehlt oder klar erreicht werden, dann geht das nur mit Auszählen. Die Ja-Stimmen zu zählen sollte dann ja auch gleich erledigt sein. Die Frage ist nur, wie man die Nein-Stimmen zählt. Wenn man da wirklich zählen muss, wie viele Leute in der Halle mit Nein stimmen, wird das aufwendig. Deshalb wäre mein Vorschlag, hier einfach die Anzahl der akkreditierten stimmberechtigten Piraten zu nehmen. Das hätte fast den gleichen Effekt, wäre aber viel einfacher zu zählen. Die Formulierung "stimmberechtigte Teilnehmer" finde ich in dieser Frage nicht eindeutig. cmrcx
        • ok, so ist das also gemeint...stellt sich die Frage, ob man jedes mal wegen einer Abstimmung über einen solchen GO-Antrag die Akkreditiertenzahl ermitteln kann/soll. Vielleicht ist es möglich, die Akkreditiertenzahl herzunehmen, um die Anzahl der nötigen Ja/Nein-Stimmen besser einschätzen zu können. Z. B. wir haben 400 Teilnehmer, also brauchen wir 20 Ja-Stimmen. Warum man die Nein-Stimmen zählen soll, erschließt sich mir nicht bzw. inwiefern soll der Begriff "stimmberechtigter Teilnehmer" nicht eindeutig sein? Er findet in der GO umfangreich Verwendung. CEdge
          • Das Wort "Teilnehmer" kommt weder in der aktuellen GO, noch in meiner Überarbeitung vor. Nach meinem Verständnis könnten damit einerseits Teilnehmer der Versammlung gemeint sein, auch wenn sie vielleicht grade draußen beim Essen sind, oder andererseits Teilnehmer der einzelnen Abstimmung. Für ersteres würde ich daher "fünf Prozent der akkreditierten stimmberechtigten Piraten" vorschlagen, für zweiteres "fünf Prozent der gültigen abgegebenen Stimmen". cmrcx
  • Aus dem Antrag ist nicht klar ersichtlich, ob die neue Regelung nicht nur für Abstimmungen über Anträge, sondern auch für Wahlen gelten soll. Im Antragtext selbst steht zwar "Abstimmungen", aber das könnte wie im GO-Antrag auf geheime Abstimmung allgemein gemeint sein. Andererseits steht im ersten Satz "Abstimmung bzw. Wahl", so dass man sich fragt, wieso die Wahl zuerst genannt ist, danach aber nicht mehr. In der Begründung ist von "Abstimmung oder Wahl" die Rede. Auf dem BPT wurde diese Regelung nur für Abstimmungen eingeführt, nicht für Wahlen, und so halte ich es auch für sinnvoll. cmrcx