BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den BY:Landesparteitag_2012.1 von Aleks_A.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Aleks_A
Programm

Programm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Wir wollen die Zwangsmitgliedschaft mit Zwangsbeiträgen in Kammern und Verbänden abschaffen und durch eine freiwillige Beitrittsmöglichkeit zu ersetzen. Hierzu wollen wir eine Bundesratsinitiative anregen.

Begründung

Wer unter uns Gewerbetreibender ist muss nicht nur für die IHK zahlen, sondern auch deren Propaganda ausstehen, und dass sie ungefragt in ihren Namen daherredet. Ähnlich geht es manchem Handwerker.






Antrag

Programmanträge an den Landesparteitag sollten für Landes-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Landesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann das Landesverband Bayern.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Aleks A.
  2. klaus nelles
  3. Micha
  4. Captain Jack S
  5. Hirnbeiss
  6. Klaus Brunner
  7. Enter Mario
  8. wolfgang wellershaus diese art von zwangsbeitrag bringt nichts ,die leistungen zbsp.Azubiverzeichnis ect.kostet zusätzlich!

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. CSteinbrenner Alte ineffiziente teure totalitäre Strukturen abschaffen gerne... aber nicht solange keine Ersatzregelung gefunden sind, die einem anomischen Zustand vorbeugen
  2. CEdge (wie CSteinbrenner)
  3. Michael Bachinger
  4. Mef
  5. PiratNEA Antrag ist mir zu allgemein gehalten
  6. Das-leben-ist-schoen Reform statt Abschaffung
  7. wigbold - ungenügend kritisch differenzierend ->Körperschaften öffentlichen Rechts[1] - insbesondere Personalkörperschaften;)
  8. Gondrino (bin auch für reformieren statt abschaffen)
  9. Deuxcvsix siehe 'Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden (ausgenommen Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern) ' im Bundesprogramm
  10. Korbinian 16:25, 4. Mär. 2012 (CET)
  11. cmrcx Zweizeiler sind nie sinnvoll.
  12. Christian Reidel s. Begründung unten
  13. Arif zu allgemein, zu kurz; Schreibfehler

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Ein ähnlicher Antrag wurde doch bereits auf dem Bundesparteitag 2011.2 beschlossen (PA188, angenommen mit 68.296% Ja Stimmen). Dieser nimmt lediglich die Ärzte und Anwaltskammern aus, was im Hinblick auf eine Kontrollinstanz für diese Berufgruppe auch sinnvoll erscheint. Daher scheint mir dieser Punkt bereits hinreichend durch das Bundesprogramm der Piraten behandelt und für uns im LV Bayern auch als Position gesetzt. Benötigen wir dies also nochmals in einem bayerischen Programm? tforkel 14:37, 17. Dec. 2011 (CET)
    • Meines Erachtens schon, damit wir es auch als bayerischen Programmpunkt auflisten können. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Aleks A.
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Ich habe bereits mit dem angenommenen Antrag auf Bundesebene Bauchschmerzen - denn egal wie ineffizient und teuer diese Institutionen arbeiten stellt sich doch die Frage dannach wer bei einer rein freiwilligen Mitgliedschaft bestimmte Aufgaben für eine Branche übernimmt. Konkret stelle ich die Frage wie denn bitte ohne Pflichtmitgliedschaft die Standardisierung der betrieblichen Ausbildung aussehen solle? Wenn es wahlweise konkurierende Verbände gibt, sind dann Ausbildungsabschlüsse noch vergleichbar, werden diese Verbandsübergreifend als gleichwertig anerkannt? Das ist letztlich mehr ein Problem für den Auszubilendenden als für den Betrieb. Was ist wenn jemand ausbildet und in keinem der Verbände freiwilliges Mitglied ist, wird dann der Abschluss von Betrieben in den Verbänden anerkannt? Bzw. noch banaler, wer hält die Prüfung ab. Für dieses Thema, dass bisher über solche Verbände geregelt war, erwarte ich mir gangbare Alternativvorschläge durch wen oder wie das künftig geschehen solle. --- Alte ineffiziente teure totalitäre Strukturen abschaffen gerne... aber nicht solange keine Ersatzregelung gefunden sind, die einem anomischen Zustand vorbeugen. CSteinbrenner
  • Kein Positionspapier
    • Dies ist ein direkter Antrag für ein nicht-existentes Wahlprogramm. Dies wiederspricht der grundsätzlichen Entscheidung zuerst Poisitionspapiere zu entwickeln, zu beschließen und daraus das Wahlprogramm zu extrahieren.

Es macht keinen Sinn Satzfetzen zu beschließen ohne das "große Ganze" (Wahlprogramm) zu sehen noch eine ausgearbeitete Argumentationslinie mitzugeben. Bitte schaut Euch BY:Programmentwicklung an. ValiDOM 13:23, 16. Jan. 2012 (CET)

  • Auch Berufsgenossenschaften?
    • Dieser Antrag scheint auch die Mitgliedschaften in Berufsgenossenschaften zu umfassen. Diese aber sichern Arbeitnehmer u.a. bei Betriebs- und Arbeitswegeunfällen ab und spielen im dualen System der betrieblichen Ausbildung eine Rolle. ValiDOM 13:23, 16. Jan. 2012 (CET)
      • das duale system der betr. ausbildung hat mit den BGN.s nur bedingt zu tun.

diese sind wie richtig aufgeführt unfallversicherungen! aber wehe wenn einer tatsächlich einen anspruch stellt- dannbeginnt der leidensweg erst! wolfgang wellershaus


  • Stellungnahme gegen den Antrag:
    • a) berufsständische Kammern:Banym und Christian Reidel sind strikt dagegen, die etwaige Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft auch auf berufsständische Kammern (nicht nur Anwalts- und Ärztekammern wie auf dem BPT beschlossen, sondern auch z.B. Steuerberater-, Architektenkammern etc.) auszudehnen. Im berufsständischen Bereich spielt zwar auch eine Interessenwahrnehmung der Mitglieder analog IHK/Handwerkskammer eine Rolle. Die berufsständischen Kammern nehmen jedoch andere, absolut unverzichtbare Aufgaben der Selbstverwaltung (Disziplinarrecht, Entwicklung von Berufsethiken, berufsspezifische Fortbildung etc.) wahr. Vor allem displinarische Angelegenheiten und die Weiterentwicklung des Berufsrechts müssen von irgendeiner Stelle geregelt werden. Wenn also diese unabdingbaren Aufgaben, die nicht zuletzt den Verbrauchern zugute kommen wegen Wegfalls der Zwangsmitgliedschaft wegfallen würden müßten diese an eine staatliche Stelle (eine private ist undenkbar!) übertragen werden. Dies kollidiert nicht nur mit dem Selbstverständnis von Freiberuflern, sondern würde eine dem Staat eine Aufgabe übertragen, die dieser mangels eigener Betroffenheit und Fachkompetenz nicht in der jetzigen Qualität wahrnehmen könnte. Zum anderen sind wir der grundsätzlichen Überzeugung, dass der Staat nur dort regulierend bzw. überwachend eingreifen soll, wo dies unabdingbar oder sehr sinnvoll ist. Beides trifft nicht zu, im gegenteil hat sich das System der berufsständischen Kammern bewährt. Natürlich hat auch das jetzige berufsständische Kammersystem Optimierungspotenzial. Dieses sollte ausgeschöpft werden, kann aber nicht als Argument dienen, dieses im Prinzip bewährte System insgesamt abzuschaffen und diese Aufgaben staatlichen Stellen zu übertragen.
    • b) IHK/Handwerkskammern:Eine Abschaffung der IHK und Handwerkskammern hätte ohne eine durchdachte Neuregelung der Ausbildungsregelungen und deren Prüfungsorganisation eine nicht genau abzusehende Auswirkung auf das vorherrschende duale Ausbildungssystem. Die international hohe Anerkennung der Berufsausbildung in Deutschland ist nicht zuletzt der klaren zentralen Regelung der IHK und den Handwerkskammern zu verdanken. Zwar ist Aleks zuzugeben, dass die Zwangsmitgliedschaft einzelne Unternehmer bzw. Handwerker finanziell (im übrigens überschaubaren Rahmen) belastet, ohne dass diese einen Gegenwert dafür haben. Allerdings ist dieser Nachteil in Einzelfällen sorgfältig gegen die vorgenannten Vorteile des bestehenden Systems abzuwägen. Daher könnten wir den Antrag auf Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in IHK/Handwerkskammer nur dann mittragen, wenn die aufgeworfenen Fragen in ein detailliertes Alternativkonzept eingeflossen sind.

Christian Reidel 19:45, 05. Feb. 2012 (CET)

Christian, es ist höchste Zeit, dass die aus der Nazi-Diktatur entstandenen und seither fortgeschriebenen Kammerzugehörigkeitspflichten, insbesondere der Rechtsanwaltskammern, umfassend reformiert werden. Da sich aus Status- und Bequemlichkeitsgründen die Kammern selbst weigern, diese aufgrund des damals gewünschten Ausschlusses von Juden entworfenen Kammerpflichten, zu reformieren, ist hier zwingend die Politik gefordert. Eine Forderung der Aufhebung von Zwangsmitgliedschaften ist schlussendlich nur ein erster Schritt zu einer umfassenden Reform. Hirnbeiss 09:30, 16. Mär. 2012 (CET)

  • Argument 2
    • Antwort zu 2 *** Antwort zu 2.1
    • noch eine Antwort zu 2