BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/1. Umwandlung der Hoch- und Höchstspannungsnetze in Bayern in Beteiligungsgesellschaften auf Basis des öffentlichen Rechts

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.1 von Thomas Blechschmidt.

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Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Thomas Blechschmidt
Titel 
Umwandlung der Hoch- und Höchstspannungsnetze in Bayern in Beteiligungsgesellschaften auf Basis des öffentlichen Rechts
Antrag

Umwandlung der Hoch- und Höchstspannungsnetze in Bayern in Beteiligungsgesellschaften auf Basis des öffentlichen Rechts

Begründung

Stromnetze gehören als Bestandteil der Infrastruktur zu den wesentlichen physikalischen Elementen zur Sicherstellung der Deckung des gesamtgesellschaftlichen Lebenshaltungsbedarfs. Der zuverlässige Betrieb solcher Netze beruht nur zu einem geringfügigen Anteil auf einer Wettbewerbssituation. Der überwiegende Teil besteht in der Sicherstellung einer exakt definierten Versorgungsqualität. Insofern bietet eine rein marktwirtschaftlich organisierte Versorgungstruktur keine Vorteile, sondern begünstigt lediglich mittelfristig die Bildung von Oligopolen, die dann in stillschweigendem Einverständnis die Bewirtschaftung dieser Netze rein aus Aspekten der Kapitalrendite betreiben. Die Folgen solcher Organisationsformen sind aus den Versäumnissen bei der Infrastrukturerhaltung der Bahn hinreichend bekannt. Da jedoch die Grundversorgung seiner Bürger zu dem elementaren Aufgaben eines Staatswesens gehört, ist die Sicherstellung eines wesentlichen politischen Einflusses der Bürger auf die dazu notwendigen Strukturen dringend geboten






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. JanB inhaltlich bin ich voll dafür, bitte vernünftig formulieren.
  2. wigbold - Ordnung über die Bundesnetzagentur[1] vollkommen ausreichend. Kommunen, Genossenschaften, ... u.a. Beteiligungsgesellschaften betreiben schon eigene Stromnetze. Überregionale Trassen können ausgeschrieben werden und werden in der Regel von Aktiengesellschaften betrieben. - Alle diese Konstrukte basieren bereits auf öffentlichem Recht.
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Die genannten "Beteiligungsgesellschaften auf Basis des öffentlichen Rechts" gibt es rechtlich nicht; sind hier vielleicht "Körperschaften des ÖR" gemeint? Oder bringt der Antragsteller hier Denkfiguren des öffentlichen und des privatrechtlichen Gesellschaftsrechts durcheinander? --Oliver T. Vaillant 13:51, 20. Mär. 2012 (CET)
  • Enter-Mario: Hierbei ist ersteinmal zu klären, WEM die "Stromnetze in Deutschland" heute gehören! Erst danach kann man den gestellten Antrag erörtern.
    Da die heutigen Stromnetze, wenigstens in Bayern, einem FREMDLÄNDISCHEN Finanzamt gehören, wird eine "Rückvergesellschaftung" nicht so einfach sein!

WEM denkt der Antragsteller, gehören die Stromnetze in Bayern heute?

    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Woldie
    • Grundsätzlich befürworte ich den Antrag. Was aber die Formulierung betrifft so habe ich Verständnissprobleme:
      • Beteiligungsgesellschaften wie ist der Staatlich Einfuß sichergestellt?

Ich würde das als re-Verstaatlichung formulieren. Die die jetzigen Besitzer z.B. EON Börsenorientiert sind, ist dies auch möglich wenn auch anfänglich teuer aber langfristig lohnend.

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