BY:Landesparteitag 2011.1/Antragsfabrik/Landesgeschäftsstelle

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Sonstiger Antrag für den BY:Landesparteitag_2011.1 von Ron.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2011.1/Antragsfabrik.

Sonstiger Antrag Nr.
Z05
Beantragt von
Ron
Titel 
Landesgeschäftsstelle eröffnen
Antrag

der Landesparteitag möge beschließen, bis Ende März eine Landesgeschäftsstelle zu eröffnen und die Benötigten Mittel zur Verfügung zu Stellen. Das Budget beträgt 500 Euro pro Monat. Die Beschlüsse, die dazu führen, dass die Mittel aktuell nicht zur Verfügung stehen, sind anzupassen. Es wird angestrebt, dass sich der BzV Oberbayern und der KV München an der Kosten beteiligen oder Verträge zur Untervermietung abgeschlossen werden, um das Budget insgesamt auf 1000 Euro zu erhöhen.

Begründung

Für den Wahlkampf 2013 ist eine schon betriebsbereite Landesgeschäftsstelle unerlässlich und muss daher schon möglichst früh eröffnet und nach und nach eingerichtet werden.

Es ist unverständlich, dass vor kurzem der LV Hamburg und Brandenburg einen LGS eröffnet haben und der LV Bayern dies noch nicht getan hat.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Ron
  2. Boris
  3. Simon wenn die Mittel aus anderen Quellen zur Verfügung gestellt(umgeleitet werden können. Siehe auch meine Ausführungen in meinem Profil (Piratengeschäftsverwaltung)
  4. ArnoldSchiller
  5. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. PiratNEA , siehe unten
  2. NetAndroid "Die Beschlüsse die dazu führen dass Mittel nicht vorhanden sind, sind anzupassen." Ich hab ja schon viel Unsinn gelesen... sry
  3. wigbold - wieso überhaupt in München?! - eine Diskussion um den Ort bzw. die Orte wäre zumindest wünschenswert.
  4. Magnus R.
  5. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Hartmut
  2.  ?
  3.  ?
  4. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • PiratNEA Unzulässig, gemäß §15(3) PartG "Bei Wahlen und Abstimmungen ist eine Bindung an Beschlüsse anderer Organe unzulässig." Der LPT kann dem LaVor lediglich empfehlen eine Geschäftsstelle zu eröffnen.
    • der Beschluss würde den LaVo als Organ nicht sein handeln vorschreiben - er ist völlig frei in der Umsetzung des Beschlusses, der LaVo wäre hier eben die Exekutive des Verbandes
      • Der LaVor IST die Exekuive des Verbandes, deshalb kann der LPT empfehlen etwas zu tun. Satzung Abschnitt A §9a(2)
    • es geht hier nicht um eine Bindung von einem Organ an ein anderes
      • Der Antrag greift in tief in die Priorisierung der Mittelverwendung ein, da er das Thema auf Rang 1 hebt. Der Antrag macht Terminvorgaben und legt sogar Vertragspartner fest. Verstoß gegen Satzung Abschnitt B §2(1).
    • der LPT braucht hier den LaVo nicht einmal bei der Umsetzung, da er ein Budget und einen Beauftragten bestimmen kann
      • Verstoß gegen Satzung Abschnitt B §3(4)
    • der Antrag beinhaltet keinen Auftrag an den LaVo
    • außerdem lässt sich der Wortlaut noch anpassen - es dient grundsätzlich als Grundlage der Diskussion
      • Es ist ein Antrag an einen Landesparteitag und keine Diskussionsgrundlage.
  • PiratNEA Ich unterstütze grundsätzlich die Gründung einer Geschäftsstelle, aber dieser Antrag ist nicht zulässig.
    • noch eine Antwort zu 1
  • @wigbold weil §1 Satz 2 der Satzung schreibt "Der Sitz des Landesverbandes und Ort der Landesgeschäftsstelle ist München." und es sind zwar dann weitere Geschäftsstellen möglich, aber wie im Vereinsrecht auch ist die Geschäftsstelle dort, wo der Verband seinen Sitz hat. Natürlich ist die Satzung diesbezüglich änderungsfähig. ArnoldSchiller


  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...