BY:Landesparteitag 15.1/Anträge/Sonstiger Antrag 004
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Bayern 15.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SoA -004 Einreichungsdatum
2015/9/10 23:04:03 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Nichtentlastung des Vorstandes bzgl. Rechtsanwaltskosten für Amtsgerichtsverfahren KV und BzV Unterfranken und Verfahren gegen "Geldpirat" wegen eidesstattlicher Falschaussage. Antragsteller
MatthiasZ, Weinlaus Antragsart
Sonstiger Antrag Kurzzusammenfassung
Vorsorgliche Nichtentlastung der Mitglieder des Landesvorstandes bzgl. Anwaltskosten Verfahren Amtsgericht. Antragstext
Die Mitglieder des Landesvorstandes werden bzgl. der Anwaltskosten von bisher ca. 2500 EUR + 1700 EUR + X EUR im Rahmen ihrer Klage vor dem Amtsgericht sowie der Übernahme ihrer "privaten Kosten" wegen eidesstattlicher Falschaussage nicht entlastet.
Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Verfahren vor dem Amtsgericht sind auch ohne Einschaltung eines Anwaltes möglich und verursachen relativ niedrige Kosten (ca. 56 EUR Gerichtskosten). Sollte es sich um eine persönliche Auseinandersetzung einzelner Vorstandsmitglieder und/oder Beauftragter gegen bestimmte Mitglieder der Piratenpartei handeln, könnten diese Mitglieder des Landesvorstandes haftbar gemacht werden. Indizien könnten sich aus dem Ausgang des Verfahrens sowie aus etwaiger, mißbräuchlicher Verhängung von Ordnungsmaßnahmen etc ergeben. Inwieweit einzelne Landesvorstandsmitglieder tatsächlich haftbar gemacht werden, ist dann vom tatsächlichen Sachstand abhängig. Es handelt sich somit nur um einen vorsorglichen Antrag, da das tatsächliche Verhalten bisher nicht abschließend beurteilt werden kann. Der Antrag ist angemessen, da die Landesvorstandsmitglieder die Beklagten bei Erfolg der Klage mit den Antwaltskosten belastet hätten. Gleichzeitig haben die Landesvorstandsmitglieder einen rechtsanwaltlichen Schutz der Beklagten auf Kosten der Piratenpartei Bayern abgelehnt, obwohl es um unterschiedliche juristische Positionen innerhalb der Piratenpartei ging. Datum der letzten Änderung
11.09.2015 Status des Antrags
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