BY:Landesparteitag 15.1/Anträge/Satzungsänderung 002
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Bayern 15.1. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA -002 Einreichungsdatum
2015/8/19 19:25:55 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Amtszeit Vorstand 2 Jahre Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung Kurzzusammenfassung
Die Amtszeit des Vorstandes soll auf 2 Jahre erhöht werden. Antragstext
Beschluss über die Änderung §9a Abs. 3 Satz 1. zu "Die Mitglieder des Vorstands werden vom Landesparteitag für zwei Jahre gewählt." Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
(3) 1Die Mitglieder des Vorstands werden vom Landesparteitag für ein Jahr gewählt. 2Der Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. 3Bei Rücktritt, Handlungsunfähigkeit oder der geheim abzustimmenden Abwahl eines Vorstandsmitgliedes soll dessen Amt gesondert vom Landesparteitag für die restliche Amtsdauer neu gewählt werden. Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)
(3) 1Die Mitglieder des Vorstands werden vom Landesparteitag für zwei Jahre gewählt. 2Der Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. 3Bei Rücktritt, Handlungsunfähigkeit oder der geheim abzustimmenden Abwahl eines Vorstandsmitgliedes soll dessen Amt gesondert vom Landesparteitag für die restliche Amtsdauer neu gewählt werden. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Es hat sich gezeigt, dass viele der Vorstände noch einmal antreten und auch gewählt werden. Es braucht einige Zeit bis sich neue Vorstände eingearbeitet haben und die Zusammenarbeit gut läuft. Bei einem Jahr Amtszeit bleibt dann nicht mehr viel Zeit um wirklich zu Arbeiten. Die Wahl von Vorständen benötigt einiges an Zeit auf Parteitagen, selbst wenn der Vorstand in der selben Besetzung noch einmal gewählt wird. Datum der letzten Änderung
29.08.2015 Status des Antrags
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