BY:Kreisverband München/Kreisparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Gegen Leinenpflicht und fuer Hundefuehrerschein

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Sonstiger Antrag für den BY:Kreisverband München/Kreisparteitag 2013.1 von Dr. Gabriela Berg.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Kreisverband München/Kreisparteitag 2013.1/Antragsfabrik.

Sonstiger Antrag Nr.
015
Beantragt von
Dr. Gabriela Berg
Titel 
Gegen Leinenpflicht und für Hundeführerschein
Antrag

Der Kreisverband München der Piratenpartei setzt sich gegen die generelle Leinenpflicht für Hunde und für die Einführung eines verpflichtenden Hundeführerscheins vor Erwerb eines Hundes und mit Übergangsfrist für Bestandstiere ein.

Begründung

Argumente contra Leinenzwang:

  • Durch generellen Leinenzwang ist keine artgerechte Hundehaltung möglich. (§2, Abs. 2 TierSchG, Tierhaltung: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden")
  • Aggressive bzw. schlecht erzogene Hunde werden durch Leinenzwang nicht besser kontrollierbar.
  • Wenn ein genereller Leinenzwang in München eingeführt würde, müßte die Stadt München im Sinne des Tierschutzgesetzes Freilaufflächen für Hunde einführen, damit Hundehalter ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nachkommen können.
  • Ob der Leinenzwang wirklich eingehalten wird, kann kaum wirksam überprüft werden.

Argumente pro Hundeführerschein:

  • Hundesprache, Rassebedürfnisse und weitere Grundkenntnisse der Hundehaltung werden durch einen Hundeführerschein umfassend vermittelt und durch eine Prüfung abgefragt
  • Der Hundeführerschein bietet Menschen, die sich einen Hund anschaffen wollen, Hilfestellung bei der Auswahl eines geeigneten Tieres (Rasse, Größe, etc.)
  • Die Einführung eines verpflichtenden Hundeführerscheins ist im Sinne des Tierschutzgesetzes (§2, Abs. 3 TierSchG, Tierhaltung: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.")






Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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