BY:Ingolstadt/KV/Geschäftsordnung/2011-11-09
Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstandes des Kreisverbands Ingolstadt der Piratenpartei Deutschland (Kreisvorstand) und regelt die Geschäfte des Vorstandes des Kreisverbands Ingolstadt der Piratenpartei Deutschland.
Diese Geschäftsordnung wurde am 15.09.2009 erstellt. Die letzte Änderung erfolgte am 09.11.2011.
Inhaltsverzeichnis
Der Vorstand
- Vorsitzender: Benedikt Schmidt
- Stellvertretender Vorsitzender: Jens Stomber
- Stellvertretender Vorsitzender: Christian Doppler
- Schatzmeister: Maximilian Dachs
- Schriftführer: Alexander Lill
Vorstandssitzungen
Ordentliche Vorstandssitzungen
- Ordentlichen Vorstandssitzungen finden in jeder ungeraden Woche mittwochs um 19:00 Uhr im DJK Ingolstadt (Maximilianstr. 25, 85051 Ingolstadt) statt. Eine Einladung ist nicht nötig.
- Der Vorstand befasst sich auf der ordentlichen Sitzung mit aktuellen Fragen.
- Jedermann ist berechtigt Anträge an den Kreisvorstand zu stellen, die von diesem in der nächsten ordentlichen Sitzung bearbeitet werden. Der Antrag muss einen beschlussfähigen Antragstext mit Begründung enthalten. Anträge müssen 24 Stunden vor Beginn der Sitzung per E-Mail oder unter http://www.inpiraten.de/Vorstandsantraege eingereicht werden.
- Jedes Mitglied des Kreisverbands und des Kreisvorstands ist berechtigt bis zu 24 Stunden vor Beginn der Sitzung Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. Die Punkte werden unter http://www.inpiraten.de/Vorstandsantraege gesammelt.
Außerordentliche Vorstandssitzungen
- Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter haben das Recht mit einer Frist von 2 Tagen zu einer außerordentlichen Vorstandssitzung zu laden. Die Einladung erfolgt per E-Mail an die Mitglieder des Vorstands unter Angabe der Tagesordnung.
- In dringenden Fällen entfällt die Einladungsfrist, der Vorstand befasst sich auf diesen Sitzungen ausschließlich mit den dringenden Gründen.
- Außerordentliche Vorstandssitzungen können als Präsenzsitzung, per Telefon oder per Internet abgehalten werden.
- Der Vorstand informiert die Mitglieder rechtzeitig über eine stattfindende außerordentliche Sitzung.
Öffentlichkeit der Sitzungen
- Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Das Rederecht regelt der Versammlungsleiter. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
- Nicht-Piraten sind als Gäste zugelassen, solange der Versammlungsleiter nichts Gegenteiliges bestimmt.
- Gäste, welche die Vorstandssitzung stören, können vom Versammlungsleiter oder mehrheitlich vom Vorstand aus der Sitzung ausgeschlossen werden.
Leitung der Vorstandssitzungen
Der Vorstand bestimmt bei Beginn der Sitzungen den Sitzungsleiter.
Beschlussfähigkeit
Die Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder anwesend ist.
Abstimmungen
Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.
Protokollführung
- Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
- Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
- Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen.
Finanzen und Verwaltung
- Der Schatzmeister ist das für die Finanzangelegenheiten zuständige Vorstandsmitglied. Er allein vertritt den Kreisverband in Finanzangelegenheiten nach Innen und nach Außen.
- Ausgaben bis 50 € bedürfen der Zustimmung des Schatzmeisters bzw. werden von diesem in Alleinverantwortung getätigt. Der Schatzmeister legt über diese Ausgaben bei der nächsten Vorstandssitzung Rechenschaft ab.
- Ausgaben über 50 € bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.
- Die maximale Höhe der Summe der Verfügungen ist der Haben-Kontostand.
- Der Schatzmeister ist weiterhin zuständig für die Verwaltung der Mitglieder. Nur der Schatzmeister oder sein Stellvertreter hat Zugriff auf die Mitgliederdaten.
- Zugriffsberechtigte sind zum sorgsamen Umgang mit Mitgliederdaten verpflichtet. Sie dürfen Dritten keinen Zugang zu den Mitgliederdaten gewähren.
Befugnisse und Aufgaben
- Vertretung der Partei nach außen: Vorsitzender, Stellvertretende Vorsitzende
- Einberufung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender, Stellvertretende Vorsitzende
- Führung der laufenden Geschäfte: Vorsitzender, Stellvertretende Vorsitzende
- Verwaltung der Kontakte nachgeordneter Verbände: Stellvertretende Vorsitzende
- Finanzen: Schatzmeister (bzgl. Finanzen ist der Schatzmeister Einzelvertretungsberechtigt)
- Öffentlichkeitsarbeit inklusive Pressearbeit: Schriftführer bzw. stellvertretende Vorsitzende nur in Rücksprache mit dem Vorsitzenden
- Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption: Vorsitzender
- Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung: Schriftführer, Stellvertretende Vorsitzende, Schatzmeister
- Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender, Stellvertretende Vorsitzende
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Vorstand (mehrheitlich)
- Einberufung der Mitgliederversammlung: Vorstand (mehrheitlich)
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Vorstandsmitglied, benannt durch die Vorstandssitzungen
- Verantwortlicher für Parteitreffen (Stammtisch, Arbeitstreffen, etc.): das höchste anwesende Vorstandsmitglied
Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung wurde am 09.11.2011 in dieser Form in Kraft gesetzt.