BY:Ingolstadt/KV/Geschäftsordnung/2011-10-04

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Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstandes des Kreisverbands Ingolstadt der Piratenpartei Deutschland (Kreisvorstand) und regelt die Geschäfte des Vorstandes des Kreisverbands Ingolstadt der Piratenpartei Deutschland.

Diese Geschäftsordnung wurde am 15.09.2009 erstellt. Die letzte Änderung erfolgte am 04.10.2011.

Der Vorstand

Vorsitzender: Benedikt Schmidt
Stellvertretender Vorsitzender: Jens Stomber
Stellvertretender Vorsitzender: Christian Doppler
Schatzmeister: Maximilian Dachs
Schriftführer: Alexander Lill

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen per Telefon oder Internet wird mit einer Frist von mindestens zwei Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens bei Beginn der Sitzung aufgestellt. Die zwei mindestens vorgeschriebenen physischen Vorstandssitzungen nach §9a (4) der Satzung bleiben davon unberührt, darüber hinaus bleiben die aus außerordentlichem Grund kurzfristig einberufenen Sitzungen ebenfalls von dieser Regelung unberührt. Zu den wegen außerordentlichem Grund einberufenen Sitzungen dürfen nur der Vorsitzende sowie seine Stellvertreter einladen. Die Mitglieder des Kreisverbands müssen über stattfindende / stattgefundene Vorstandssitzungen informiert werden.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden auf der nächsten Sitzung behandelt.
Jeder gültige Antrag benötigt einen Antragsteller und einen vollständigen, endgültigen Antragstext. Der Antragsteller muss dabei seinen Namen (lt. amtlichen Dokument) und eine Kontaktadresse angeben, unter der er schriftlich oder elektronisch zur Sitzung eingeladen werden kann.
Der Antrag ist entweder per Mail an vorstand@inpiraten.de oder per Brief an "Piratenpartei Deutschland Kreisverband Ingolstadt; Postfach 10 07 06; 85007 Ingolstadt" zu stellen.
Generell ist es empfehlenswert, den Antrag zunächst als Anregung zu formulieren, sofern dieser noch keinem Vorstandsmitglied vorgelegt wurde.
Antragsberechtigt sind:
  1. der Leiter der Geschäftsstelle des Kreisverbands.
  2. Piraten, die Mitglied im Kreisverband sind. (Die Zugehörigkeit wird in der Satzung geregelt.)
  3. die Vorstandsmitglieder.

Öffentlichkeit der Sitzungen

Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
Gäste, welche die Vorstandssitzung stören, können vom Versammlungsleiter oder mehrheitlich vom Vorstand aus der Sitzung ausgeschlossen werden.

Leitung der Vorstandssitzungen

Der Vorstand bestimmt bei Beginn der Sitzungen den Sitzungsleiter.

Abstimmungen

Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen.

Befugnisse und Aufgaben

  • Vertretung der Partei nach außen: Vorsitzender, Stellvertretende Vorsitzende
  • Einberufung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender, Stellvertretende Vorsitzende
  • Führung der laufenden Geschäfte: Vorsitzender, Stellvertretende Vorsitzende
  • Verwaltung der Kontakte nachgeordneter Verbände: Stellvertretende Vorsitzende
  • Finanzen: Schatzmeister (bzgl. Finanzen ist der Schatzmeister Einzelvertretungsberechtigt)
  • Öffentlichkeitsarbeit inklusive Pressearbeit: Schriftführer bzw. stellvertretende Vorsitzende nur in Rücksprache mit dem Vorsitzenden
  • Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption: Vorsitzender
  • Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung: Schriftführer, Stellvertretende Vorsitzende, Schatzmeister
  • Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Vorstandsmitglied, benannt durch die Vorstandssitzungen
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Vorstand (mehrheitlich)
  • Einberufung der Mitgliederversammlung: Vorstand (mehrheitlich)
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Vorstandsmitglied, benannt durch die Vorstandssitzungen
  • Verantwortlicher für Parteitreffen (Stammtisch, Arbeitstreffen, etc.): das höchste anwesende Vorstandsmitglied

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wurde am 04.10.2011 in dieser Form in Kraft gesetzt.