BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV86925a
Die Gemeinde Fuchstal hat eine Plakatierungsverordnung.
Die Plakatierung im Gemeindegebiet Fuchstal (Ortsteile Leeder, Asch, Seestall) wird unter folgenden Auflagen genehmigt:
1. Die Plakatierung hat im angemessenen Rahmen zu erfolgen - übermäßige Plakatierung ist untersagt!
2. Die öffentlichen Anschlagtafeln können genutzt werden (Reißnägel - keine Klammern)!
3. Es dürfen keine öffentlichen Verkehrszeichen oder -anlagen beeinträchtigt, verdeckt und/oder außer Kraft gesetzt werden!
4. Es dürfen keine Plakate oder Plakatständer an öffentlichen Verkehrszeichen oder -anlagen (inkl. Stangen) angebracht werden!
5. Die Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen freigehalten werden!
6. Plakatständer sind gegen Windeinflüsse zu sichern und dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum ragen und/oder den öffentlichen Verkehr behindern und /oder gefährden!
7. Aufgrund der Vorplakatierung, sind die Plakate zu prüfen und ggf. nach zu sichern!
8. Am Ende der Veranstaltung sind die Plakate oder/und Plakatständer zu beseitigen! Die gemeindlichen Bauhöfe werden dahingehend informiert und sind angewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen die Plakatierungen sofort kostenpflichtig zu entfernen sind!
Kosten werden keine erhoben!